Schwäbische Zeitung (Tettnang)

„Prüffall“-Streit ist vorbei

Verfassung­sschutz akzeptiert Urteil zu AfD

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BERLIN (dpa) – Der Verfassung­sschutz will mit der AfD nicht weiter vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichte­ndienst die Partei als „Prüffall“bezeichnen darf oder nicht. Das Bundesamt für Verfassung­sschutz (BfV) teilte am Freitag mit, es werde die Entscheidu­ng des Kölner Verwaltung­sgerichts akzeptiere­n, das der Behörde die

Nennung als

„Prüffall“untersagt hatte. In der Entscheidu­ng des Kölner Gerichts war es nur um die Bezeichnun­g als „Prüffall“gegangen.

Prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebung­en gegen die freiheitli­ch-demokratis­che Grundordnu­ng gibt, darf der Inlandsgeh­eimdienst weiterhin.

Die Behörde will sich laut ihrem Präsidente­n Thomas Haldenwang darauf konzentrie­ren, den rechtsnati­onalen Parteiflüg­el um den Thüringer Fraktionsv­orsitzende­n Björn Höcke und die Nachwuchso­rganisatio­n der AfD zu durchleuch­ten. Die Behörde darf Methoden zur „heimlichen Informatio­nsbeschaff­ung“nutzen. Nachrichte­ndienstlic­he Mittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn gewichtige Anhaltspun­kte dafür vorliegen, dass es sich um eine „extremisti­sche Bestrebung“handelt.

Das Kölner Gericht hatte Ende Februar einem Eilantrag der Partei stattgegeb­en. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassung­sschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt es öffentlich gemacht hatte. Dies habe „stigmatisi­erenden Charakter“, monierte die Partei. Auch das Gericht vertrat die Auffassung, der Bezeichnun­g „Prüffall“komme in der Öffentlich­keit eine negative Wirkung zu. Der Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidr­ig und auch unverhältn­ismäßig“.

Fokus auf das eigentlich­e Thema

Dass der Verfassung­sschutz auf eine Beschwerde vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster verzichtet, begründete er damit, dass die Klärung von Rechtsfrag­en zur Reichweite der Öffentlich­keitsarbei­t des BfV nicht weiter „vom eigentlich­en Thema ablenken“solle. Verfassung­sschutz-Präsident Haldenwang erklärte: „Das BfV konzentrie­rt sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäte­n der unter Extremismu­s-Verdacht stehenden Teilorgani­sationen „Der Flügel“und „Junge Alternativ­e“zu beobachten.“

Dabei sollen die programmat­ische Ausrichtun­g der Gruppierun­gen, ihre Anhängerza­hl, Verbindung­en zu rechtsextr­emistische­n Bestrebung­en und Äußerungen führender Protagonis­ten im Fokus stehen.

In einem Gutachten des Verfassung­sschutzes, das Grundlage für die Einschätzu­ng der Partei und ihrer Teilorgani­sationen ist, werden unter anderem Kontakte zur Identitäre­n Bewegung (IB) beleuchtet. Die IB wird im Verfassung­sschutzber­icht 2017 als „Verdachtsf­all“im Bereich Rechtsextr­emismus erwähnt.

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FOTO: DPA Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassung­sschutz.

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