Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Keine Bewährung mehr für 20-Jährigen
Amtsgericht verurteilt ihn zu zweieinhalb Jahren für räuberische Erpressung.
MECKENBEUREN - Wegen räuberischer Erpressung, Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung und Ankündigung einer Straftat hat das Amtsgericht am Montag einen 20Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ins Urteil einbezogen hat das Gericht eine kurz zuvor zur Bewährung ausgesprochene Verurteilung wegen Betäubungsmittelvergehen zu 14 Monaten. Der junge Mann war in der Bewährungszeit erneut straffällig geworden.
Musste der Angeklagte vor fünf Tagen von der Polizei abgeholt und in den Gerichtssaal geführt werden, so schaffte er es am Montag immerhin bis vors Gerichtsgebäude. Dort holte ihn sein Verteidiger – auf Bitten von Richter Martin Hussels – ab. Im Saal warteten bereits alle.
Wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in 111 Fällen war der junge Mann im Januar vergangenen Jahres vom Amtsgericht Tettnang zu 14 Monaten Freiheitsstrafe mit einer Vor-Bewährungszeit von sechs Monaten – später verlängert um deren drei – verurteilt worden. Um Auflagen wie Gesprächstermine bei der Jugendgerichtshilfe, der Diakonie oder Arbeitseinsätze hat er sich nicht gekümmert. Mehrere offerierte Chancen, ihm zu einer Ausbildung zu verhelfen und ihn von den Drogen abzubringen, hat er ignoriert. Bei seinem schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln im Raum Meckenbeuren, Friedrichshafen und Tettnang soll er mehr als 2500 Euro verdient haben, seinen eigenen Konsum abgezogen.
Schläge mit dem Longboard
Erst im Juli vergangenen Jahres war es zu jenem Vorfall gekommen, der am Montag sowie am vergangenen Mittwoch verhandelt wurde. Nach einer Schulabschlussfeier in der Humpishalle in Brochenzell trafen sich Schüler zum Grillen an der Schussen. Die Stimmung war gut. Bis der aggressive Angeklagte störte. Nach einem Wortgefecht schlug und trat dieser einen anderen Schüler. Der wehrte sich und schlug ihm sein Longboard an den Kopf. Anschließend bearbeitete der Angeklagte mit Schlägen einen Kumpel des Opfers, um den Namen des Boardbesitzers zu erfahren (die „SZ“berichtete). Es folgten üble Beleidigungen in Richtung Lehrkräfte bis hin zur Ankündigung eines Amoklaufs an der Schule.
Grund für die Angriffe war die Wut darüber, dass er nach den Drogenermittlungen sein Handy selbst zerstörte, um Beweismittel zu vernichten. Die Schuld für das kaputte Handy gab er dem Geschädigten, von dem er dafür 250 Euro wollte. Um Ruhe vor dem Angeklagten zu haben, gab der ihm 100 Euro, was dem 20Jährigen allerdings zu wenig war. Bei der Auseinandersetzung nach der Schulfeier nahm er ihm deshalb den Geldbeutel ab, in dem er allerdings wenig Bares, allerdings dessen Sparkassen-Karte und ein Handy fand. Er fuhr mit dem Kartenbesitzer zur Sparkasse und zwang ihn, 250 Euro abzuheben. So erfüllte sich schließlich der Verbrechenstatbestand einer räuberischer Erpressung.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster sah eine Jugendstrafe nötig und beantragte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Eine günstige Sozialprognose gab er nicht ab. Er bedauerte, dass sich der Angeklagte während der zwei Tage nur „halblebig“zu seinen Taten bekannt habe.
Die Verteidigung erkannte in ihrem Mandanten kein „Monster“und bewerteten die Zeugen keineswegs als so harmlos, wie sie sich vor Gericht präsentiert haben. Die Taten seien unter Drogenabhängigkeit begangen worden, sah Rechtsanwalt Norbert Kopfsguter auch gute Ansätze bei seinem Klienten, plädierte für Therapie statt Strafe und eine Verurteilung „in der Nähe von zwei Jahren“mit Bewährung.
Vorsitzender Martin Hussels und seine Schöffen schlossen sich der Staatsanwaltschaft an und verurteilten den Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe, dem Einzug der erpressten 250 Euro sowie des Gewinns durch den Drogenhandel von 2500 Euro. Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen.
„Wir wollen, dass sie eine Lehre anfangen“, appellierte der Richter an den Verurteilten, der dazu in der Justizvollzugsanstalt die Chance bekommen soll. Wenn alles gut laufe, könne nach Verbüßen von 7/12 des Strafmaßes der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Hussels. Das heißt, der mehrfach straffällig Gewordene könnte in der JVA eine Lehre beginnen, dabei sein Aggressionspotenzial abbauen, nach knapp 16 Monaten in Freiheit kommen und dort die Ausbildung abschließen. Das Jugendstrafrecht zielt darauf ab, nicht Schuld und Sühne zu begleichen, sondern erzieherisch zu wirken.