Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Digitalsteuer als Nebelkerze
Neue Abgaben für Internetfirmen wie Facebook, Google & Co. wird die EU erst einmal nicht beschließen
BERLIN - Eine neue europäische Steuer für Digitalkonzerne wird es vorläufig nicht geben. Das war am Montag aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) zu hören. Dort rechnet man damit, dass der Rat der EU-Finanzminister den deutschfranzösischen Vorschlag für eine solche Abgabe am Dienstag ablehnt.
Die beiden Regierungen plädieren dafür, eine zusätzliche Steuer von drei Prozent auf Werbeumsätze zu erheben, die Digitalkonzerne in der EU erzielen (DAT, digital advertisement tax). Diese soll ab 2021 greifen. Vier Regierungen seien allerdings dagegen, hieß es im Finanzministerium – Dänemark, Finnland, Schweden und Irland. Weil die EU in Steuerfragen einstimmig beschließen muss, wird es also wohl nichts.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ist jedoch froh, dass es nicht klappt. Die DAT sei nur eine „Interimslösung“, hieß es am Montag im BMF. Ihre Einführung dürfe eine globale Vereinbarung „nicht aufs Spiel setzen“. Scholz findet auch die vor einem Jahr veröffentlichte EUInitiative für eine neue Umsatzsteuer falsch, die vor allem US-Internetkonzerne wie Google, Amazon, Airbnb oder Facebook zahlen sollen. Ebenfalls kritisch betrachtet der Minister, dass die französische Regierung Internetumsätze und Einnahmen aus Nutzerdaten bald national besteuern will.
Scholz steht zusätzlichen Umsatzsteuern auf digitale Dienstleistungen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Führte Europa sie ein, könnten die Regierungen der USA und China auf die Idee kommen, den dortigen Umsatz mit Produkten deutscher Konzerne ebenfalls höher zu besteuern. Dadurch sinken möglicherweise die Auslandsgewinne von Daimler, BMW und Siemens, was die Steuereinnahmen bundesdeutscher Finanzämter schmälern könnte.
OECD-Lösung als Alternative
Stattdessen strebt der SPD-Minister eine internationale Lösung im Rahmen der Industrieländer-Organisation OECD an. Diese versucht, ein globales Abkommen unter anderem zur Mindestbesteuerung von transnationalen Unternehmen zu schaffen. Dabei bliebe es bei der bisherigen Systematik, dass Abgaben auf die Einnahmen am Sitz und dem Ort der Produktion erhoben werden. Zusätzliche Umsatzsteuern für ausländische Firmen spielten kaum eine Rolle.
Im Finanzministerium denkt man, dass dieser Ansatz aussichtsreicher ist. An den internationalen Verhandlungen nehmen demzufolge über 129 Staaten teil, auch die USA. Ein Einstimmigkeitsprinzip wie in der EU existiert dort nicht. Das BMF verweist auf Erfolge der OECD bei der Bekämpfung der Steuervermeidung durch international tätige Unternehmen. So hat die EU eine Richtlinie gegen Steuervermeidung beschlossen, die die Mitgliedstaaten nun umsetzen müssen. In dieser Logik dient der OECD-Prozess dazu, mit äußerem Druck Fortschritte in der EU zu erreichen, die in internen Verhandlungen nicht möglich sind. Ob es allerdings jemals zu einem internationalen Abkommen zur Mindestbesteuerung kommt, steht in den Sternen.