Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Wenig bekannte Alternative zur Barkaution
HAMBURG (dpa) - In den meisten Mietverträgen wird die Zahlung einer Kaution vereinbart. Am häufigsten ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) die sogenannte Barkaution. Weit verbreitet ist ebenfalls ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Sparbuch des Mieters mit dem Kautionsbetrag, das dem Vermieter verpfändet wird.
Eine weitere, weniger bekannte Möglichkeit ist die Mietkautionsbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt. „Statt dem Vermieter direkt die Kaution zu überweisen oder auf einem Sparbuch zu hinterlegen, bürgt eine Bank oder Versicherung für den Betrag“, erklärt Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg. „Dafür zahlt der Mieter eine Gebühr.“
Auf Dauer teuer
Diese Beträge, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch sind, fallen jährlich an und werden auch nicht zurückgezahlt. Bestehen beim Auszug Ansprüche an den Vermieter, wird ihm das Geld ausgezahlt, und zwar nur bis zur Höhe der vereinbarten Kaution. Der Zugang zu diesen Bürgschaften ist einfach. „Die meisten Angebote gibt es im Netz, wo jeder unkompliziert einen Vertrag abschließen kann“, hat Chychla beobachtet. Für Mieter mag es auf den ersten Blick verlockend sein, sich das Geld für die Kaution zu sparen. „Wird aber ein langfristiges Mietverhältnis angestrebt, summieren sich die jährlichen Gebühren, so dass es sich kaum lohnt, solch ein Modell zu wählen“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.
Nicht alle Vermieter akzeptieren eine Mietkautionsversicherung. „Während sie auf eine Barkaution oder ein verpfändetes Sparbuch unkompliziert zurückgreifen können, wenn Ansprüche vorliegen, müssen Vermieter das Geld im Falle einer Bürgschaft erst vom Geldinstitut oder der Versicherung anfordern“, erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Auch Mieter brauchen beim Auszug eine Freigabe des Vermieters.
Laut Gesetz sind Mieter übrigens nicht verpflichtet, die Kaution auf einmal zu hinterlegen. „Das machen zwar die meisten. Mieter können die Summe auch über die ersten drei Monate des Mietvertrages verteilt einzahlen. Das kann bei finanziellen Engpässen helfen“, sagt Chychla.