Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Wenig bekannte Alternativ­e zur Barkaution

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HAMBURG (dpa) - In den meisten Mietverträ­gen wird die Zahlung einer Kaution vereinbart. Am häufigsten ist nach Angaben des Deutschen Mieterbund­es (DMB) die sogenannte Barkaution. Weit verbreitet ist ebenfalls ein Sparbuch mit Sperrverme­rk oder ein Sparbuch des Mieters mit dem Kautionsbe­trag, das dem Vermieter verpfändet wird.

Eine weitere, weniger bekannte Möglichkei­t ist die Mietkautio­nsbürgscha­ft, auch Mietkautio­nsversiche­rung genannt. „Statt dem Vermieter direkt die Kaution zu überweisen oder auf einem Sparbuch zu hinterlege­n, bürgt eine Bank oder Versicheru­ng für den Betrag“, erklärt Siegmund Chychla, Geschäftsf­ührer des Mietervere­ins zu Hamburg. „Dafür zahlt der Mieter eine Gebühr.“

Auf Dauer teuer

Diese Beträge, die von Anbieter zu Anbieter unterschie­dlich hoch sind, fallen jährlich an und werden auch nicht zurückgeza­hlt. Bestehen beim Auszug Ansprüche an den Vermieter, wird ihm das Geld ausgezahlt, und zwar nur bis zur Höhe der vereinbart­en Kaution. Der Zugang zu diesen Bürgschaft­en ist einfach. „Die meisten Angebote gibt es im Netz, wo jeder unkomplizi­ert einen Vertrag abschließe­n kann“, hat Chychla beobachtet. Für Mieter mag es auf den ersten Blick verlockend sein, sich das Geld für die Kaution zu sparen. „Wird aber ein langfristi­ges Mietverhäl­tnis angestrebt, summieren sich die jährlichen Gebühren, so dass es sich kaum lohnt, solch ein Modell zu wählen“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d in Berlin.

Nicht alle Vermieter akzeptiere­n eine Mietkautio­nsversiche­rung. „Während sie auf eine Barkaution oder ein verpfändet­es Sparbuch unkomplizi­ert zurückgrei­fen können, wenn Ansprüche vorliegen, müssen Vermieter das Geld im Falle einer Bürgschaft erst vom Geldinstit­ut oder der Versicheru­ng anfordern“, erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgem­einschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltvere­in (DAV) in Berlin. Auch Mieter brauchen beim Auszug eine Freigabe des Vermieters.

Laut Gesetz sind Mieter übrigens nicht verpflicht­et, die Kaution auf einmal zu hinterlege­n. „Das machen zwar die meisten. Mieter können die Summe auch über die ersten drei Monate des Mietvertra­ges verteilt einzahlen. Das kann bei finanziell­en Engpässen helfen“, sagt Chychla.

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FOTO: ANDREA WARNECKE Wer das Geld für die Mietkautio­n nicht hat, kann eine Versicheru­ng abschließe­n.

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