Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Bahn baut Übergang im Sommer um
Deutsche Bahn geht in Kehlen Umgestaltung mit Schleppkurve an.
KEHLEN - Vier Jahre nach dem Unfall am Bahngleis in Kehlen im August 2015 soll im Sommer der Umbau des Übergangs erfolgen. Diese Ankündigung der Deutschen Bahn nimmt die SZ zum Anlass, um vier Aspekte zu beleuchten: a) den eigentlichen Umbau zur Schleppkurve. b) die bisherige Situation mit dem offenbar immer wieder umgangenen Durchfahrtsverbot für Sattelzüge, die weniger als 20 Zentimeter Bodenfreiheit aufweisen. c) die Frage, ob Halbschranken oder Vollbeschrankungen sicherer sind. d) die Gehwegsituation (siehe gesonderter Kasten).
a) Auf Anfrage der SZ blickt ein Sprecher der Bahn voraus: „Die Baumaßnahme am Bahnübergang Kehlen wird Ende Juli 2019 beginnen und Ende September 2019 abgeschlossen sein.“Innerhalb dieser acht Wochen soll die Straßen an 14 Tagen gesperrt sein. Entscheidend bei der Maßnahme, die sich doch einige Zeit hingezogen hat: Der Schleppkurvenbereich wird ausgebaut, um für den Begegnungsverkehr die Sicherheit zu erhöhen – und die Kuppe zu mildern. Hintergrund: Am 3. August 2015 war ein Lastwagen an ebendieser Kuppe hängen geblieben und wurde vom abbremsenden BOB-Triebwagen gerammt. Menschen kamen nicht zu Schaden – was aber nur glücklichen Umständen geschuldet war.
In einer Sofortmaßnahme wurde die Kuppe damals baulich abgestumpft und Sattelzügen mit Bodenfreiheit unter 20 Zentimetern die Durchfahrt verboten.
Bei der Maßnahme im Sommer ist die Schleppkurve nicht der einzige Aspekt, denn zudem wird der Belag am Übergang erneuert. Und: Die Schranken- und Lichtzeichen werden versetzt, was laut DB damit zusammenhängt, dass nordöstlich des Übergangs parallel zur Hirschlatter Straße der Gehweg ausgebaut wird, wie es heißt.
Mit all dem soll ein abgestimmtes Umfahrungs- und Beschilderungskonzept für den Kraftverkehr einhergehen. Eingerichtet werde ein Provisorium für Fußgänger und Radfahrer, um die Gleise überqueren zu können, heißt es weiter.
b) Nach dem Unfall im Sommer 2015 war ein Verbotsschild für Sattelzüge aufgestellt worden, die eine Bodenfreiheit von unter 20 Zentimetern aufweisen. Auf Hinweise aus der Leserschaft, dass Lastkraftwagen immer wieder gegen das Verbot verstoßen, hat die SZ nachgefragt: Aussagekräftige Zahlen aber hat niemand erhoben.
Übrigens: Das Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen hat mit dem Unfall von 2015 überhaupt nichts zu tun. Es wurde erst vor wenigen Wochen aufgrund des baulichen Zustandes der Schussenbrücke aufgestellt. Sowohl darauf weist die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Konstanz hin als auch auf die Ausnahmegenehmigungen, die verschiedene Firmen zum Befahren der Brücke haben.
c) Bei der Deutschen Bahn hatte die SZ im Februar angefragt, ob eine Vollbeschrankung mehr Sicherheit biete als Halbschranken, wie sie in Kehlen anzutreffen sind. „Eine Vollschranke bietet nicht die Sicherheit wie eine Halbschranke“, hatte sich damals ein Bahnsprecher auf generelle Überlegungen bezogen. Denn: Befinde sich ein Fahrzeug – aus welchen Gründen auch immer – einmal zwischen den Schranken, bleibe ihm bei Halbschranken ein Fluchtweg offen. Bei Vollbeschrankung sei das Fahrzeug hingegen quasi gefangen.
Dementsprechend ändert die DB auch nichts bei den Umbauten im Sommer: „Die Halbschranken bleiben bestehen, werden jedoch teilweise versetzt. Zudem wird es eine neue Fußgängerschranke für den neuen Fußweg geben“, teilt ein Sprecher der Bahn auf die neuerliche SZAnfrage mit.
Ein Leser hatte sich ob der Antwort im Februar verwundert gezeigt und argumentiert, dass Vollbeschrankungen das Blockieren eines Fahrzeugs dadurch verhinderten, dass die Schranken nicht gleichzeitig schließen. Zuerst würden zwei Schranken auf der jeweils rechten Straßenseite schließen und danach, zeitversetzt, die Schranken auf der linken Fahrbahnseite. Angesichts dessen stellte er die Frage in den Raum, ob es sein könne, dass die Verbreitung der Teilbeschrankungen eher wirtschaftliche Gründe habe, da sich die Bahn dadurch je Übergang je zwei Motoren für die gegenüberliegenden Schranken spare.
Über das Eisenbahnkreuzungsgesetz ist der Landkreis als Baulastträger der K 7725 zu einem Drittel an den Kosten beteiligt. Bereits 2016 sei mit der DB eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen worden, erklärt Robert Schwarz seitens des Landratsamtes, wonach die Gesamtkosten bei rund 390 000 Euro liegen. Die rein kreuzungsbedingten Kosten beziffert er auf etwa 210 000 Euro – der Anteil des Kreises daran betrage 70 000 Euro.