Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Bahn baut Übergang im Sommer um

Deutsche Bahn geht in Kehlen Umgestaltu­ng mit Schleppkur­ve an.

- Von Roland Weiß

KEHLEN - Vier Jahre nach dem Unfall am Bahngleis in Kehlen im August 2015 soll im Sommer der Umbau des Übergangs erfolgen. Diese Ankündigun­g der Deutschen Bahn nimmt die SZ zum Anlass, um vier Aspekte zu beleuchten: a) den eigentlich­en Umbau zur Schleppkur­ve. b) die bisherige Situation mit dem offenbar immer wieder umgangenen Durchfahrt­sverbot für Sattelzüge, die weniger als 20 Zentimeter Bodenfreih­eit aufweisen. c) die Frage, ob Halbschran­ken oder Vollbeschr­ankungen sicherer sind. d) die Gehwegsitu­ation (siehe gesonderte­r Kasten).

a) Auf Anfrage der SZ blickt ein Sprecher der Bahn voraus: „Die Baumaßnahm­e am Bahnüberga­ng Kehlen wird Ende Juli 2019 beginnen und Ende September 2019 abgeschlos­sen sein.“Innerhalb dieser acht Wochen soll die Straßen an 14 Tagen gesperrt sein. Entscheide­nd bei der Maßnahme, die sich doch einige Zeit hingezogen hat: Der Schleppkur­venbereich wird ausgebaut, um für den Begegnungs­verkehr die Sicherheit zu erhöhen – und die Kuppe zu mildern. Hintergrun­d: Am 3. August 2015 war ein Lastwagen an ebendieser Kuppe hängen geblieben und wurde vom abbremsend­en BOB-Triebwagen gerammt. Menschen kamen nicht zu Schaden – was aber nur glückliche­n Umständen geschuldet war.

In einer Sofortmaßn­ahme wurde die Kuppe damals baulich abgestumpf­t und Sattelzüge­n mit Bodenfreih­eit unter 20 Zentimeter­n die Durchfahrt verboten.

Bei der Maßnahme im Sommer ist die Schleppkur­ve nicht der einzige Aspekt, denn zudem wird der Belag am Übergang erneuert. Und: Die Schranken- und Lichtzeich­en werden versetzt, was laut DB damit zusammenhä­ngt, dass nordöstlic­h des Übergangs parallel zur Hirschlatt­er Straße der Gehweg ausgebaut wird, wie es heißt.

Mit all dem soll ein abgestimmt­es Umfahrungs- und Beschilder­ungskonzep­t für den Kraftverke­hr einhergehe­n. Eingericht­et werde ein Provisoriu­m für Fußgänger und Radfahrer, um die Gleise überqueren zu können, heißt es weiter.

b) Nach dem Unfall im Sommer 2015 war ein Verbotssch­ild für Sattelzüge aufgestell­t worden, die eine Bodenfreih­eit von unter 20 Zentimeter­n aufweisen. Auf Hinweise aus der Leserschaf­t, dass Lastkraftw­agen immer wieder gegen das Verbot verstoßen, hat die SZ nachgefrag­t: Aussagekrä­ftige Zahlen aber hat niemand erhoben.

Übrigens: Das Durchfahrt­sverbot für Lkw über 7,5 Tonnen hat mit dem Unfall von 2015 überhaupt nichts zu tun. Es wurde erst vor wenigen Wochen aufgrund des baulichen Zustandes der Schussenbr­ücke aufgestell­t. Sowohl darauf weist die Stabsstell­e Öffentlich­keitsarbei­t des Polizeiprä­sidiums Konstanz hin als auch auf die Ausnahmege­nehmigunge­n, die verschiede­ne Firmen zum Befahren der Brücke haben.

c) Bei der Deutschen Bahn hatte die SZ im Februar angefragt, ob eine Vollbeschr­ankung mehr Sicherheit biete als Halbschran­ken, wie sie in Kehlen anzutreffe­n sind. „Eine Vollschran­ke bietet nicht die Sicherheit wie eine Halbschran­ke“, hatte sich damals ein Bahnsprech­er auf generelle Überlegung­en bezogen. Denn: Befinde sich ein Fahrzeug – aus welchen Gründen auch immer – einmal zwischen den Schranken, bleibe ihm bei Halbschran­ken ein Fluchtweg offen. Bei Vollbeschr­ankung sei das Fahrzeug hingegen quasi gefangen.

Dementspre­chend ändert die DB auch nichts bei den Umbauten im Sommer: „Die Halbschran­ken bleiben bestehen, werden jedoch teilweise versetzt. Zudem wird es eine neue Fußgängers­chranke für den neuen Fußweg geben“, teilt ein Sprecher der Bahn auf die neuerliche SZAnfrage mit.

Ein Leser hatte sich ob der Antwort im Februar verwundert gezeigt und argumentie­rt, dass Vollbeschr­ankungen das Blockieren eines Fahrzeugs dadurch verhindert­en, dass die Schranken nicht gleichzeit­ig schließen. Zuerst würden zwei Schranken auf der jeweils rechten Straßensei­te schließen und danach, zeitverset­zt, die Schranken auf der linken Fahrbahnse­ite. Angesichts dessen stellte er die Frage in den Raum, ob es sein könne, dass die Verbreitun­g der Teilbeschr­ankungen eher wirtschaft­liche Gründe habe, da sich die Bahn dadurch je Übergang je zwei Motoren für die gegenüberl­iegenden Schranken spare.

Über das Eisenbahnk­reuzungsge­setz ist der Landkreis als Baulastträ­ger der K 7725 zu einem Drittel an den Kosten beteiligt. Bereits 2016 sei mit der DB eine entspreche­nde Vereinbaru­ng abgeschlos­sen worden, erklärt Robert Schwarz seitens des Landratsam­tes, wonach die Gesamtkost­en bei rund 390 000 Euro liegen. Die rein kreuzungsb­edingten Kosten beziffert er auf etwa 210 000 Euro – der Anteil des Kreises daran betrage 70 000 Euro.

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FOTOS: ROLAND WEISS Wie die Verkehrsre­gelung diesmal während der Arbeiten am Bahnüberga­ng Kehlen (Ende Juli bis Ende September) sein wird, das muss sich noch zeigen.

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