Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Bluttests für Schwangere auf dem Weg zur Kassenleistung
Gemeinsamer Ausschuss verabschiedet Vorschlag – Furcht vor Ablehnung von Menschen mit Downsyndrom
BERLIN - Ein Bluttest bei Schwangeren, mit dem sich das Downsyndrom bei ungeborenen Kindern erkennen lässt, könnte eine Kassenleistung werden. Der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Krankenkassen, Ärzte, Kliniken und Patientenvertreter sitzen, verabschiedete am Freitag einen entsprechenden Vorschlag. Die Krankenkassen sollen den Test aber nur bei besonderen Risiken oder Auffälligkeiten bezahlen müssen. Das vergleichsweise hohe Alter einer Schwangeren allein soll beispielsweise nicht ausreichen. „Es geht nicht etwa um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren“, so Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA. Der Test ist umstritten, da sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für eine Abtreibung entscheiden.
27 Organisationen, darunter die Lebenshilfe und der Arbeitskreis Down-Syndrom, haben gerade in einer Stellungnahme beklagt, der Bluttest lasse Menschen mit Beeinträchtigungen als „vermeidbar“erscheinen. Allerdings haben Risikoschwangere bereits seit über 30 Jahren einen Anspruch darauf, eine Fruchtwasseruntersuchung bezahlt zu bekommen. Bei der wird mit einer Nadel durch die Bauchdecke gestochen, es besteht das Risiko einer Fehlgeburt. Der Bluttest, der sich kaum von einer normalen Blutabnahme unterscheidet, gilt dagegen als risikolos und zuverlässig. Bisher müssen ihn gesetzlich Versicherte selbst bezahlen, die Kosten betragen in der günstigsten Variante rund 200 Euro. Einige private Kassen finanzieren ihn bereits.
Kontrovers in allen Parteien
In der zweiten Aprilwoche wollen die Bundestagsabgeordneten über das Thema diskutieren – die Meinungen sind quer durch alle Parteien geteilt. Nicht einmal die Kirchen zeigen sich einig: Während die evangelische Kirche eine Kassenzulassung befürwortet, lehnt das die katholische Kirche strikt ab.
Diverse Organisationen wie Bundesärztekammer oder Deutscher Ethikrat sind nun aufgefordert, den Vorschlag zu prüfen. Endgültig entscheiden will der G-BA im August. In Kraft treten wird die Entscheidung aber frühestens im Herbst 2020.