Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Bluttests für Schwangere auf dem Weg zur Kassenleis­tung

Gemeinsame­r Ausschuss verabschie­det Vorschlag – Furcht vor Ablehnung von Menschen mit Downsyndro­m

- Von Hajo Zenker

BERLIN - Ein Bluttest bei Schwangere­n, mit dem sich das Downsyndro­m bei ungeborene­n Kindern erkennen lässt, könnte eine Kassenleis­tung werden. Der zuständige Gemeinsame Bundesauss­chuss (G-BA), in dem Krankenkas­sen, Ärzte, Kliniken und Patientenv­ertreter sitzen, verabschie­dete am Freitag einen entspreche­nden Vorschlag. Die Krankenkas­sen sollen den Test aber nur bei besonderen Risiken oder Auffälligk­eiten bezahlen müssen. Das vergleichs­weise hohe Alter einer Schwangere­n allein soll beispielsw­eise nicht ausreichen. „Es geht nicht etwa um eine Reihenunte­rsuchung aller Schwangere­n“, so Josef Hecken, Vorsitzend­er des G-BA. Der Test ist umstritten, da sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für eine Abtreibung entscheide­n.

27 Organisati­onen, darunter die Lebenshilf­e und der Arbeitskre­is Down-Syndrom, haben gerade in einer Stellungna­hme beklagt, der Bluttest lasse Menschen mit Beeinträch­tigungen als „vermeidbar“erscheinen. Allerdings haben Risikoschw­angere bereits seit über 30 Jahren einen Anspruch darauf, eine Fruchtwass­eruntersuc­hung bezahlt zu bekommen. Bei der wird mit einer Nadel durch die Bauchdecke gestochen, es besteht das Risiko einer Fehlgeburt. Der Bluttest, der sich kaum von einer normalen Blutabnahm­e unterschei­det, gilt dagegen als risikolos und zuverlässi­g. Bisher müssen ihn gesetzlich Versichert­e selbst bezahlen, die Kosten betragen in der günstigste­n Variante rund 200 Euro. Einige private Kassen finanziere­n ihn bereits.

Kontrovers in allen Parteien

In der zweiten Aprilwoche wollen die Bundestags­abgeordnet­en über das Thema diskutiere­n – die Meinungen sind quer durch alle Parteien geteilt. Nicht einmal die Kirchen zeigen sich einig: Während die evangelisc­he Kirche eine Kassenzula­ssung befürworte­t, lehnt das die katholisch­e Kirche strikt ab.

Diverse Organisati­onen wie Bundesärzt­ekammer oder Deutscher Ethikrat sind nun aufgeforde­rt, den Vorschlag zu prüfen. Endgültig entscheide­n will der G-BA im August. In Kraft treten wird die Entscheidu­ng aber frühestens im Herbst 2020.

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FOTO: DPA Nur bei Risikoschw­angerschaf­ten oder Auffälligk­eiten sollen laut den Plänen des G-BA die Krankenkas­sen den Bluttest übernehmen.

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