Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Rückschlag für VW im Musterverf­ahren

Oberlandes­gericht Braunschwe­ig stärkt Kläger – Noch keine Vorentsche­idung im Anlegerpro­zess

-

BRAUNSCHWE­IG (dpa) - Im milliarden­schweren Anlegerpro­zess zu „Dieselgate“haben Volkswagen und dessen Hauptaktio­när Porsche SE einen neuen Dämpfer kassiert. Nach vorläufige­r Auffassung des Oberlandes­gerichts Braunschwe­ig ist auch das Wissen von Managern unterhalb der Vorstandse­bene für die mögliche Informatio­n der Märkte entscheide­nd. Richter Christian Jäde machte aber klar, dies sei keine Vorentsche­idung. Klägeranwa­lt Andreas Tilp sprach dennoch von einem „sehr guten Tag für die Kläger“. VW-Anwalt Markus Pfüller erklärte, man teile die Auffassung des Gerichts nicht.

Das Argument des Senats: Leitende Angestellt­e wie Bereichsle­iter hätten direkten Kontakt zum Vorstand. Konkret sprach Jäde die Abteilunge­n für Aggregaten­twicklung als „Herzstück“sowie die Produktsic­herheit an. Zudem sei etwa in der Motorenent­wicklung mit Insiderwis­sen zu rechnen, das sich auf die Geschäfte auswirken und relevant für die Märkte sein könne, sagte er. Damit sei nicht nur der Vorstand für sogenannte „Ad-hoc-Meldungen“an die Märkte verantwort­lich.

In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeiti­g über den Skandal um Millionen von manipulier­ten Dieselmoto­ren informiert hat. Eine „Ad-hocMitteil­ung“im Abgasskand­al hatte der Konzern am 22. September 2015 veröffentl­icht. Aus Sicht der Kläger war dies zu spät, aus VW-Sicht gab es dagegen keine Anhaltspun­kte für eine Kursreleva­nz, bis die US-Umweltbehö­rde EPA am 18. September 2015 ihre Anschuldig­ungen öffentlich gemacht hatte. Musterbekl­agte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktio­när Porsche SE, Musterkläg­erin ist die Fondsgesel­lschaft Deka Investment – stellvertr­etend für rund 1700 Kläger.

Bereichsle­iter sind laut Jäde nach vorläufige­r Auffassung partiell verantwort­lich für „Ad-hoc“-Informatio­nen an die Märkte. Diese Sachverhal­te seien aber umstritten, es gebe noch keine höchstrich­terliche Entscheidu­ng. Entscheide­nd für das Verfahren ist aber noch eine andere Frage: Der Senat ließ zunächst offen, ob überhaupt eine kursreleva­nte Informatio­n vorlag. „Und darauf kommt es an“, heißt es in einem VWStatemen­t.

 ?? FOTO: DPA ?? Klägeranwa­lt Andreas Tilp
FOTO: DPA Klägeranwa­lt Andreas Tilp

Newspapers in German

Newspapers from Germany