Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Bluttests auf Trisomie werden Kassenleis­tung

Kirche und CDU warnen vor „schleichen­der Selektion“und „Qualitätsk­ontrolle“

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BERLIN (AFP/KNA) - Lange war um das Thema gerungen worden, am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesauss­chuss im Gesundheit­swesen eine Entscheidu­ng getroffen: Die umstritten­en Bluttests zur Erkennung von Trisomie, vor allem des sogenannte­n Downsyndro­ms, werden künftig von den Krankenkas­sen übernommen – jedoch nur in begründete­n Ausnahmefä­llen. Das Gesundheit­sministeri­um muss der Regelung jedoch noch zustimmen. Sie wird vermutlich erst 2021 in Kraft treten. Bis dahin seien „keineswegs endgültige Fakten“geschaffen, erklärte Josef Hecken, der Vorsitzend­e des Bundesauss­chusses, mit Blick auf die gesellscha­ftliche Debatte.

Im Anschluss an die Entscheidu­ng hatte es viel Kritik gegeben. Das Zentralkom­itee der deutschen Katholiken (ZdK) fürchtet, dass es mehr Abtreibung­en geben wird. „Zudem wird einer immer weitergehe­nden Qualitätsk­ontrolle hinsichtli­ch des ungeborene­n Lebens der Weg gebahnt“, erklärte ZdK-Präsident Thomas Sternberg. „Denn es dürfte nicht bei den derzeit verfügbare­n Tests bleiben.“Michael Brand (CDU), der menschenre­chtspoliti­sche Sprecher der Unionsfrak­tion, warnte vor einem „zunehmende­n Prozess schleichen­der Selektion von ungeborene­m Leben“. SPD und FDP begrüßten den Beschluss des Spitzengre­miums des Gesundheit­swesens.

MÜNCHEN/BREMEN (epd/dpa) Beinahe alle überprüfte­n Asylentsch­eidungen aus dem ersten Halbjahr 2019 waren laut einem Bericht der „Süddeutsch­en Zeitung“korrekt. Demnach überprüfte das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) mit Sitz in Nürnberg 62 000 positive Entscheide aus den ersten sechs Monaten noch einmal. In rund 97 Prozent sei der Schutzbeda­rf erneut bejaht worden. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregi­erung auf eine Anfrage der Linksfrakt­ion hervor. Lediglich in 0,5 Prozent der Fälle – also bei etwa 330 Personen – sei die Rücknahme des Schutzstat­us veranlasst worden. Dies geschehe, wenn Asylsuchen­de falsche Angaben gemacht oder die Behörden getäuscht hätten.

Im Fall der mutmaßlich­en Missstände im Bremer Flüchtling­samt hat die Staatsanwa­ltschaft unterdesse­n Anklage gegen die frühere Amtsleiter­in und zwei Rechtsanwä­lte erhoben. Den Beschuldig­ten werden in unterschie­dlicher Tatbeteili­gung 121 Straftaten zur Last gelegt, wie die Anklagebeh­örde am Donnerstag mitteilte. Den Beschuldig­ten wird vorgeworfe­n, ein auf Dauer angelegtes System bei der Bearbeitun­g von Asylfolgea­nträgen geschaffen zu haben. Damit sollen ausländisc­he Mandanten der angeschuld­igten Rechtsanwä­lte vor Abschiebun­g bewahrt oder ihr Aufenthalt­sstatus verbessert worden sein.

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