Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Bluttests auf Trisomie werden Kassenleistung
Kirche und CDU warnen vor „schleichender Selektion“und „Qualitätskontrolle“
BERLIN (AFP/KNA) - Lange war um das Thema gerungen worden, am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen eine Entscheidung getroffen: Die umstrittenen Bluttests zur Erkennung von Trisomie, vor allem des sogenannten Downsyndroms, werden künftig von den Krankenkassen übernommen – jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen. Das Gesundheitsministerium muss der Regelung jedoch noch zustimmen. Sie wird vermutlich erst 2021 in Kraft treten. Bis dahin seien „keineswegs endgültige Fakten“geschaffen, erklärte Josef Hecken, der Vorsitzende des Bundesausschusses, mit Blick auf die gesellschaftliche Debatte.
Im Anschluss an die Entscheidung hatte es viel Kritik gegeben. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fürchtet, dass es mehr Abtreibungen geben wird. „Zudem wird einer immer weitergehenden Qualitätskontrolle hinsichtlich des ungeborenen Lebens der Weg gebahnt“, erklärte ZdK-Präsident Thomas Sternberg. „Denn es dürfte nicht bei den derzeit verfügbaren Tests bleiben.“Michael Brand (CDU), der menschenrechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, warnte vor einem „zunehmenden Prozess schleichender Selektion von ungeborenem Leben“. SPD und FDP begrüßten den Beschluss des Spitzengremiums des Gesundheitswesens.
MÜNCHEN/BREMEN (epd/dpa) Beinahe alle überprüften Asylentscheidungen aus dem ersten Halbjahr 2019 waren laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“korrekt. Demnach überprüfte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit Sitz in Nürnberg 62 000 positive Entscheide aus den ersten sechs Monaten noch einmal. In rund 97 Prozent sei der Schutzbedarf erneut bejaht worden. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Lediglich in 0,5 Prozent der Fälle – also bei etwa 330 Personen – sei die Rücknahme des Schutzstatus veranlasst worden. Dies geschehe, wenn Asylsuchende falsche Angaben gemacht oder die Behörden getäuscht hätten.
Im Fall der mutmaßlichen Missstände im Bremer Flüchtlingsamt hat die Staatsanwaltschaft unterdessen Anklage gegen die frühere Amtsleiterin und zwei Rechtsanwälte erhoben. Den Beschuldigten werden in unterschiedlicher Tatbeteiligung 121 Straftaten zur Last gelegt, wie die Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, ein auf Dauer angelegtes System bei der Bearbeitung von Asylfolgeanträgen geschaffen zu haben. Damit sollen ausländische Mandanten der angeschuldigten Rechtsanwälte vor Abschiebung bewahrt oder ihr Aufenthaltsstatus verbessert worden sein.