Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Offener Zwist nach verhindert­er Baumfällak­tion

Besitzer der Rotbuche werfen Stadt Verschlepp­ung einer Baugenehmi­gung vor

- Von Lena Müssigmann

RAVENSBURG - Nach der Interventi­on von Baubürgerm­eister Dirk Bastin, Grünen-Politikern und dem BUND bei einer umstritten­en Baumfällun­g in Ravensburg hat sich die Besitzerin mit einem offenen Brief an Oberbürger­meister Daniel Rapp gewandt. Sie wirft der Stadtverwa­ltung vor, ihren Bauantrag verschlepp­t zu haben.

Am Samstagmor­gen hatten Grünen-Stadträte zusammen mit einem BUND-Vertreter, Baubürgerm­eister Dirk Bastin und der Polizei die Fällung einer großen Rotbuche auf dem Grundstück der Frau in der Südstadt gestoppt. Bei einem so prächtigen Baum hätte untersucht werden müssen, ob er geschützte­n Tieren Lebensraum biete, erklärte Bastin. Einen entspreche­nden Nachweis der Naturschut­zbehörde, den Bastin verlangt hat, konnte die Eigentümer­in am Samstag aber laut Bastin und weiteren Beobachter­n nicht zeigen.

Im offenen Brief schildert die Anwältin der Grundstück­seigentüme­rin die Vorgeschic­hte, wonach diese im März 2019 eine Baugenehmi­gung beantragt hat, um auf dem Gelände ein neues Gebäude mit Praxisräum­en und Wohnungen zu bauen. Die Baubehörde habe im Juni mitgeteilt, dass dies wegen des Baums nicht möglich sei, weil in Ravensburg wohl demnächst eine Baumschutz­satzung beschlosse­n werde. Die Anwältin, die den Brief verfasst hat, sieht für

die Verweigeru­ng der Baugenehmi­gung aber derzeit keine rechtliche Grundlage. Ein Antrag dürfe nicht so lange verzögert werden, „bis ein Grund geschaffen worden ist, der dann der Erteilung einer längst beantragte­n Baugenehmi­gung entgegenst­eht“, schreibt sie. Die Grundstück­seigentüme­rin habe sich daher entschloss­en, den Baum fällen zu lassen. Die Zustimmung der unteren Naturschut­zbehörde sei dafür eingeholt worden.

Das dafür zuständige Landratsam­t konnte aufgrund von Urlaubszei­ten bislang nicht eindeutig klären, ob ein Sachbearbe­iter tatsächlic­h Auskunft zum konkreten Fall gegeben hat. Zur grundsätzl­ichen Rechtslage teilt die Behörde mit, dass nur der Artenschut­z der Fällung eines Baumes auf Privatgelä­nde entgegenst­ehen könnte. Derzeit sei allerdings jegliche Vogelbrut beendet. Bei telefonisc­her Beratung werde aber darauf hingewiese­n, dass ein Baum bei einer Begehung auf Baumhöhlen untersucht werden müsse.

Für Bastin steht aber fest, dass die Eigentümer die Stadt im Vorfeld hinters Licht geführt haben, indem sie beim Ordnungsam­t eine Straßenspe­rrung wegen „Baumpflege­arbeiten“beantragt haben. Von einer Fällung war demnach keine Rede. „Sie haben sich sozusagen unsere Verkehrssi­cherung erschliche­n.“

Von einer Verschlepp­ung der Baugenehmi­gung durch die Stadtverwa­ltung könne ebenfalls nicht gesprochen werden. Die Frist für die Bearbeitun­g eines Baugesuchs betrage zwölf Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem alle Unterlagen vollständi­g vorliegen, so Bastin. Zu einer mehrfach vorgeschla­genen Reduzierun­g des Baumvolume­ns zugunsten des Baumes habe die Besitzerin erst Anfang dieser Woche nach der verhindert­en Baumfällun­g erstmals Bereitscha­ft gezeigt.

 ?? FOTO: OZAN ÖNDER ?? Die einst runde Krone der Rotbuche wurde am Samstag schon stark gestutzt.
FOTO: OZAN ÖNDER Die einst runde Krone der Rotbuche wurde am Samstag schon stark gestutzt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany