Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Für Holzschopf gibt es keine Ausnahme

Bauausschu­ss stellt sich hinter Vorhaben in Sömmerings­traße und Neuhaldens­traße

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - In seiner MärzSitzun­g hat sich der Ausschuss für Technik und Umwelt (Technische­r Ausschuss, TA) im öffentlich­en Teil im Rathaus mit sechs Bauanträge­n beschäftig­t – zu jenen aus Sassen, der Haupt-, Eckener- und Pfingstwei­der Straße berichtet die SZ gesondert.

Hinzu kam eine Voranfrage aus der Sömmerings­traße in Buch, die auf den Anbau eines Bürogebäud­es oder von Pension/Appartemen­thaus an ein Wohnhaus abzielt. Unter den Optionen schied jene für Pension/ Appartemen­thaus aus. Eine Befreiung zur Art der baulichen Nutzung sei für wohnähnlic­he Beherbergu­ngsbetrieb­e nicht zulässig, so Patrick Gohl: Der Amtsleiter Bauordnung­srecht verwies darauf, dass damit die Grundzüge der Planung berührt seien, wie sie der Bebauungsp­lan Gewerbegeb­iet Buch I regelt. Zu dem gehört nämlich der Bereich des Eckgrundst­ücks, auf dem einst das „Zwergenstü­ble“beheimatet war. Konkret geht es um die derzeit für Parkplätze genutzte Fläche.

Karl Gälle (CDU) äußerte die Sorge, dass eine „böse Überraschu­ng“kommen könne, da anhand der Unterlagen noch nichts zur Kubatur des Gebäudes bekannt sei. Gohl stellte fest, dass der Lageplan der Form des Gebäudes nicht widersprec­he und dass die Baugrenzen nicht überschrit­ten seien.

Auch zu den Stellplätz­en enthielt die Voranfrage noch keine Aussage. Ortsbaumei­ster Axel Beutner erklärte zum Prozedere, dass die erforderli­che Parkplatzz­ahl im Bauantrag nachzuweis­en sei. Für das Bürogebäud­e, das mit dem Bebauungsp­lan vereinbar wäre, erging das Einvernehm­en des Gremiums einstimmig.

Ebenfalls einhellig erfuhr ein Antrag aus der Neuhaldens­traße die Billigung, der als Innenverdi­chtung gewertet wurde. Auf dem Eckgrundst­ück schräg gegenüber des einstigen Kleintierz­üchter-Vereinshei­ms soll – nach dem Abbruch des Bestandes – ein Mehrfamili­enhaus mit Garage und Doppelcarp­ort entstehen. Die Zahl der Wohneinhei­ten steige damit von einer auf drei, hieß es.

Besonderhe­it: die Topografie, bei der das Gelände von der Neuhaldens­traße aus ansteigt. So ist denn auch die Garage ins Erdreich eingeschob­en. Was dazu führt, dass das neue Haus von einer Seite her als dreigescho­ssig wahrgenomm­en wird. Patrick Gohl zufolge bedeutet dies einen „neuen Maßstab“in dem Quartier. Nicht überschrit­ten wird hingegen die Firsthöhe, die im Bereich der Umgebungsb­ebauung liegt.

Bürgermeis­terin Elisabeth Kugel fügte an, dass sich das Vorhaben einfüge und „zeitgemäß“sei – in Abgrenzung zu der „früher lockereren Bebauung“.

Einig war sich der TA dann auch in der Ablehnung eines Antrags aus der Andreas-Hofer-Straße. Auf „Errichtung Holzschopf mit angrenzend­em Lagerraum und Spielfläch­e auf dem Dach“lautete er. In Winkelform mit den Längen 7,1 und 6,1 Meter waren die Gebäude gedacht. Das Problem: Schopf und Lagerraum sind dem Gunterbach zugewandt und befinden sich minimal im Bereich des Bebauungsp­lans Furtesch, so Gohl.

Da sie den Gewässerra­ndstreifen tangieren, wäre eine Ausnahme von den Festsetzun­gen des Planwerks nötig gewesen. Eine solche sei für Bauten auf öffentlich­er Grünfläche noch nicht erteilt worden, so Gohl – und wird es nach dem Willen des TA auch in diesem Fall nicht.

Gefragt ist nun die Baurechtsb­ehörde im Landratsam­t.

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