Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Für Holzschopf gibt es keine Ausnahme
Bauausschuss stellt sich hinter Vorhaben in Sömmeringstraße und Neuhaldenstraße
MECKENBEUREN - In seiner MärzSitzung hat sich der Ausschuss für Technik und Umwelt (Technischer Ausschuss, TA) im öffentlichen Teil im Rathaus mit sechs Bauanträgen beschäftigt – zu jenen aus Sassen, der Haupt-, Eckener- und Pfingstweider Straße berichtet die SZ gesondert.
Hinzu kam eine Voranfrage aus der Sömmeringstraße in Buch, die auf den Anbau eines Bürogebäudes oder von Pension/Appartementhaus an ein Wohnhaus abzielt. Unter den Optionen schied jene für Pension/ Appartementhaus aus. Eine Befreiung zur Art der baulichen Nutzung sei für wohnähnliche Beherbergungsbetriebe nicht zulässig, so Patrick Gohl: Der Amtsleiter Bauordnungsrecht verwies darauf, dass damit die Grundzüge der Planung berührt seien, wie sie der Bebauungsplan Gewerbegebiet Buch I regelt. Zu dem gehört nämlich der Bereich des Eckgrundstücks, auf dem einst das „Zwergenstüble“beheimatet war. Konkret geht es um die derzeit für Parkplätze genutzte Fläche.
Karl Gälle (CDU) äußerte die Sorge, dass eine „böse Überraschung“kommen könne, da anhand der Unterlagen noch nichts zur Kubatur des Gebäudes bekannt sei. Gohl stellte fest, dass der Lageplan der Form des Gebäudes nicht widerspreche und dass die Baugrenzen nicht überschritten seien.
Auch zu den Stellplätzen enthielt die Voranfrage noch keine Aussage. Ortsbaumeister Axel Beutner erklärte zum Prozedere, dass die erforderliche Parkplatzzahl im Bauantrag nachzuweisen sei. Für das Bürogebäude, das mit dem Bebauungsplan vereinbar wäre, erging das Einvernehmen des Gremiums einstimmig.
Ebenfalls einhellig erfuhr ein Antrag aus der Neuhaldenstraße die Billigung, der als Innenverdichtung gewertet wurde. Auf dem Eckgrundstück schräg gegenüber des einstigen Kleintierzüchter-Vereinsheims soll – nach dem Abbruch des Bestandes – ein Mehrfamilienhaus mit Garage und Doppelcarport entstehen. Die Zahl der Wohneinheiten steige damit von einer auf drei, hieß es.
Besonderheit: die Topografie, bei der das Gelände von der Neuhaldenstraße aus ansteigt. So ist denn auch die Garage ins Erdreich eingeschoben. Was dazu führt, dass das neue Haus von einer Seite her als dreigeschossig wahrgenommen wird. Patrick Gohl zufolge bedeutet dies einen „neuen Maßstab“in dem Quartier. Nicht überschritten wird hingegen die Firsthöhe, die im Bereich der Umgebungsbebauung liegt.
Bürgermeisterin Elisabeth Kugel fügte an, dass sich das Vorhaben einfüge und „zeitgemäß“sei – in Abgrenzung zu der „früher lockereren Bebauung“.
Einig war sich der TA dann auch in der Ablehnung eines Antrags aus der Andreas-Hofer-Straße. Auf „Errichtung Holzschopf mit angrenzendem Lagerraum und Spielfläche auf dem Dach“lautete er. In Winkelform mit den Längen 7,1 und 6,1 Meter waren die Gebäude gedacht. Das Problem: Schopf und Lagerraum sind dem Gunterbach zugewandt und befinden sich minimal im Bereich des Bebauungsplans Furtesch, so Gohl.
Da sie den Gewässerrandstreifen tangieren, wäre eine Ausnahme von den Festsetzungen des Planwerks nötig gewesen. Eine solche sei für Bauten auf öffentlicher Grünfläche noch nicht erteilt worden, so Gohl – und wird es nach dem Willen des TA auch in diesem Fall nicht.
Gefragt ist nun die Baurechtsbehörde im Landratsamt.