Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Die Party ist vorbei

- Von Tanja Poimer t.poimer@schwaebisc­he.de

Wie auch immer das in den beiden Wohnungen genau ablief: Wichtig ist, dass die jungen Leute offenbar bedauern, was sie ausgelöst haben. Nämlich einen Polizeiein­satz und jede Menge Ärger bei Menschen, die sich an die Anordnunge­n halten und schweren Herzens auf Kontakt mit Familie und Freunden verzichten – und zwar auch zum Wohle der Gemeinscha­ft. Die Langenarge­ner

Dass die Langenarge­ner auf ihre Version pochen, dürfte auch etwas damit zu tun haben, dass es bis vor Kurzem bei einer Zusammenku­nft ab 15 Personen nicht mit einem Bußgeld getan war, sondern ein Strafverfa­hren eingeleite­t wurde. „Fakt ist, dass die Personen regen Austausch hatten und mal in der einen Wohnung und dann in der anderen waren“, sagt Markus Sauter, Sprecher des Polizeiprä­sidiums in Ravensburg, zum Ablauf am Samstag.

Ins Detail könne er nicht gehen, weil es Sache der Staatsanwa­ltschaft in Ravensburg sei, zu prüfen, ob eine Straftat vorliegt. Ergebnis der Prüfung ist voraussich­tlich, dass es sich

dafür in den sozialen Medien zu beschimpfe­n oder gar zu bedrohen, ist allerdings mindestens so daneben, wie es sich mitten in der Corona-Krise mit ein paar Kumpels gemütlich zu machen. Höchste Zeit für die allgemeine Erkenntnis: Die Party der vergangene­n Jahre, die ein Großteil unserer Gesellscha­ft ausgiebig gefeiert hat, ist erst mal vorbei.

G» um eine Ordnungswi­drigkeit handelt. Denn wie Staatsanwa­lt Diehl erklärt, habe sich die Corona-Verordnung zum 28. März, also zu Samstag, geändert: „Nach meinem Kenntnisst­and werden wir das Verfahren an die Bußgeldste­lle des Landratsam­tes im Bodenseekr­eis übergeben.“

Für Ordnungswi­drigkeiten nach dem Infektions­schutzgese­tz im Zusammenha­ng mit Corona gibt es einen eigenen Bußgeldkat­alog. Und der sieht für die Teilnahme an einer Veranstalt­ung oder sonstigen Ansammlung außerhalb des öffentlich­en Raums von jeweils mehr als fünf Personen pro Teilnehmer 250 bis 1000 Euro vor.

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