Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Die Party ist vorbei
Wie auch immer das in den beiden Wohnungen genau ablief: Wichtig ist, dass die jungen Leute offenbar bedauern, was sie ausgelöst haben. Nämlich einen Polizeieinsatz und jede Menge Ärger bei Menschen, die sich an die Anordnungen halten und schweren Herzens auf Kontakt mit Familie und Freunden verzichten – und zwar auch zum Wohle der Gemeinschaft. Die Langenargener
Dass die Langenargener auf ihre Version pochen, dürfte auch etwas damit zu tun haben, dass es bis vor Kurzem bei einer Zusammenkunft ab 15 Personen nicht mit einem Bußgeld getan war, sondern ein Strafverfahren eingeleitet wurde. „Fakt ist, dass die Personen regen Austausch hatten und mal in der einen Wohnung und dann in der anderen waren“, sagt Markus Sauter, Sprecher des Polizeipräsidiums in Ravensburg, zum Ablauf am Samstag.
Ins Detail könne er nicht gehen, weil es Sache der Staatsanwaltschaft in Ravensburg sei, zu prüfen, ob eine Straftat vorliegt. Ergebnis der Prüfung ist voraussichtlich, dass es sich
dafür in den sozialen Medien zu beschimpfen oder gar zu bedrohen, ist allerdings mindestens so daneben, wie es sich mitten in der Corona-Krise mit ein paar Kumpels gemütlich zu machen. Höchste Zeit für die allgemeine Erkenntnis: Die Party der vergangenen Jahre, die ein Großteil unserer Gesellschaft ausgiebig gefeiert hat, ist erst mal vorbei.
G» um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Denn wie Staatsanwalt Diehl erklärt, habe sich die Corona-Verordnung zum 28. März, also zu Samstag, geändert: „Nach meinem Kenntnisstand werden wir das Verfahren an die Bußgeldstelle des Landratsamtes im Bodenseekreis übergeben.“
Für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit Corona gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog. Und der sieht für die Teilnahme an einer Veranstaltung oder sonstigen Ansammlung außerhalb des öffentlichen Raums von jeweils mehr als fünf Personen pro Teilnehmer 250 bis 1000 Euro vor.