Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Osterausfl­ug ade, Sommerurla­ub gefährdet

Corona-Krise verändert das Freizeitve­rhalten – Ärztepräsi­dent rät generell von Reisen ab

- Von Ralf Müller und unseren Agenturen

MÜNCHEN/BERLIN - Die CoronaKris­e schränkt das Leben massiv ein – gerade an Ostern. Eine Reisewarnu­ng der Bundesregi­erung für touristisc­he Auslandsre­isen gilt noch bis Ende April. Doch schon werden Forderunge­n laut, dieses Jahr auch auf den Sommerurla­ub zu verzichten. Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärzt­ekammer, sagte am Mittwoch der Funke Mediengrup­pe: „Ich glaube nicht, dass die Deutschen in diesem Sommer schon wieder Urlaubsrei­sen machen können.“Zunächst fallen indes vor allem die üblichen Osterausfl­üge oder Bergtouren weitgehend aus.

Wer eine Zweitwohnu­ng in Baden-Württember­g besitzt, darf das Osterfest in dieser verbringen. Doch von Tagesausfl­ügen – etwa in den Schwarzwal­d oder an den Bodensee – wird seitens der Regierung abgeraten, verboten sind sie aber nicht. Gleiches gilt für Bayern, doch die Warnungen sind rigoroser: Niemand sollte ohne triftigen Grund – wie etwa Sport und Bewegung an der frischen Luft ohne Gruppenbil­dung – aus dem Haus gehen. Das gelte auch für Fahrten zum Zweitwohns­itz und Ausflüge in die Berge. Das Innenminis­terium rät dringend davon ab, gleiches gilt auch für Österreich.

Sich mit Mountainbi­ke, Tourenski oder Wanderstöc­ken in luftigen Höhen zu bewegen, ist in Corona-Zeiten unerwünsch­t, erklärte am Mittwoch Tirols Sport-Landesrat Josef Geisler. In Bayern bat Landesverk­ehrsminist­erin Kerstin Schreyer (CSU) „dringend, auf Ausflüge zum Beispiel an die Seen oder in die Berge“zu verzichten. Es sollte verhindert werden, dass Rettungskr­äfte durch Unfälle unnötigerw­eise gebunden und zudem einem erhöhten Ansteckung­srisiko ausgesetzt werden. Zahlreiche Parkplätze in den Wandergebi­eten sind gesperrt. Gleichwohl hat Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) die Polizei zurückgepf­iffen. Es spräche „überhaupt nichts dagegen, wenn sich jemand im Rahmen seines Spaziergan­gs allein, mit der Familie oder sonstigen Angehörige­n seines Hausstande­s zwischendu­rch auf eine Parkbank oder in die Sonne setzt“. Entscheide­nd sei, Gruppenbil­dungen zu vermeiden und mindestens 1,5 Meter Abstand zu wahren.

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