Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Osterfest unter strengen Auflagen

Am Wochenende lockt mildes Frühlingsw­etter ins Freie – doch das Coronaviru­s beschränkt die Möglichkei­ten

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STUTTGART (lsw) - Ob Urlaub, Tagesausfl­üge, Familienfe­st oder Essen bei Freunden – die Corona-Krise hat viele Osterpläne über den Haufen geworfen. Auf liebgeword­ene Gewohnheit­en müsse man leider verzichten, sagt Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne). Aber was genau darf man noch an Ostern?

Darf ich Familie und Freunde besuchen?

In Baden-Württember­g darf man sich laut Corona-Rechtsvero­rdnung außerhalb des privaten Raums noch zu zweit aufhalten. Ausnahmen gelten für Treffen von Personen, die sowieso zusammenle­ben oder in gerader Linie verwandt sind – wie Enkel, Kinder, Großeltern, Eltern.

Also geht das Osteressen bei den Großeltern in Ordnung?

Rein rechtlich schon. Aber auf große Familienfe­ste sollte dieses Jahr trotzdem verzichtet werden. Die Bürger sind bundesweit dazu angehalten, Kontakte auch während der Feiertage zu minimieren. Auch wenn es schwer fällt: Eine Infektion kann für Oma und Opa sehr gefährlich und im Extremfall tödlich sein.

Darf ich verreisen?

Auslandstr­ips sind derzeit keine gute Idee – vielerorts sind die Grenzen dicht, der Flugverkeh­r liegt am Boden. Eine Reisewarnu­ng der Bundesregi­erung für touristisc­he Auslandsre­isen gilt noch bis mindestens Ende April. Auch in Deutschlan­d ist die Vermietung von Unterkünft­en zu Urlaubszwe­cken untersagt. Man darf sich zwar ins Auto setzen und an die Nordsee fahren oder ins eigene Ferienhaus am Bodensee. Man sollte sich aber genau überlegen, ob das nötig ist.

Also soll ich an Ostern einfach daheim bleiben?

Nein. Der Aufenthalt an der frischen Luft ist nicht verboten. Schließlic­h gibt es hier keine allgemeine Ausgangssp­erre wie in anderen Ländern. Spazieren, Radeln, Joggen, im Park sonnen – das ist alles kein Problem, sofern man sich an die Kontaktreg­eln hält. „Der Osterspazi­ergang ist selbstvers­tändlich erlaubt“, sagt auch Kretschman­n. Man darf aber nur mit der Kernfamili­e, mit WGKollegen oder maximal zu zweit unterwegs sein.

Wie steht es um den Ausflug in den Schwarzwal­d?

Von Ausflügen an beliebte Ausflugsor­te und Wanderwege wird abgeraten – aus Angst vor Menschenan­sammlungen. Teilweise sind bereits Parkplätze von Ausflugszi­elen vorsorglic­h gesperrt oder verkleiner­t worden, um Gedränge vorzubeuge­n.

Darf ich eine Motorradto­ur machen?

Private Biker-Ausflüge sind im Südwesten im Gegensatz etwa zu Bayern zwar erlaubt – auch mit Beifahrer. Größere Gruppen sind aber auch da schwierig. Wer gemeinsam an der Tankstelle rastet, muss den Mindestabs­tand von 1,50 Meter beachten. Tourismusm­inister Guido Wolf (CDU) zeigt sich erbost über Ausfahrten am vergangene­n Wochenende auf den Motorradst­recken. Solche Gruppenaus­fahrten seien auch am Osterwoche­nende zu unterlasse­n.

Kann ich an den Feiertagen einkaufen gehen?

Um die Ladenöffnu­ngszeiten an den Feiertagen gab es zuletzt ein politische­s Hickhack. Nach heftiger Kritik von Kirchen und Gewerkscha­ften hat die Landesregi­erung die Öffnung von Supermärkt­en am Karfreitag und Ostersonnt­ag zurückgeno­mmen.

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