Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Auf die Auswahl kommt es an

Weshalb es in manchen Drogeriemä­rkten noch Spielwaren und Musik zu kaufen gibt und in anderen nicht

- Von Martin Deck und Oliver Helmstädte­r

ULM - Das war es dann wohl erst mal mit Shopping in der Ulmer Fußgängerz­one: Am Mittwochmi­ttag hatte der Drogeriema­rkt Müller noch auf sämtlichen Stockwerke­n geöffnet. Doch am Dienstagab­end hatte die Ulmer Stadtverwa­ltung „nach gründliche­r Prüfung“verfügt, dass die Verkaufsbe­reiche vom ersten bis zum dritten Obergescho­ss zu schließen sind. Das heißt: Es gibt wohl von Donnerstag an nur noch Drogeriear­tikel in Ulms Einkaufshe­rz. „Wir hatten keine andere Wahl“, sagt dazu Ulms OB Gunter Czisch, der sich am Mittwochna­chmittag persönlich ein Bild des Kaufhauses machte. Besonders kurios: Nur wenige Kilometer weiter in Neu-Ulm wird es wohl weiterhin Spielwaren und CDs geben.

In Zeiten von Corona ist vieles nicht nur für Kunden verwirrend, sondern auch für die Händler. Wer darf noch öffnen, wer nicht? Bundesweit ist das nicht einheitlic­h geregelt. Klar ist, dass die Ladengesch­äfte des Einzelhand­els geschlosse­n bleiben müssen, während Lebensmitt­elhandel, Getränkemä­rkte und Drogerien weiter geöffnet sind. Was jedoch mit Läden geschieht, die beides anbieten – unbedingt Notwendige­s wie Lebensmitt­eln, Seifen, Windeln oder Tierfutter, aber auch weniger Notwendige­s

wie Videogames und Geschirr –, ist weniger klar. In der Corona-Verordnung des Landes BadenWürtt­emberg heißt es dazu: „Wenn Mischsorti­mente angeboten werden, dürfen Sortiments­teile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortiments­teil überwiegt. Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich ist.“Heißt: Verkauft ein Drogeriema­rkt hauptsächl­ich Drogerie- und Lebensmitt­el darf er auch weiter Spielwaren anbieten. Macht das Geschäft jedoch mehr Umsatz mit Unterhaltu­ngsmedien, dürfen diese nicht mehr verkauft werden. Das ist für jede Filiale im Einzelnen zu prüfen und wird von der Kommune anhand von Verkaufsfl­äche oder Umsatz überwacht.

„Dass es da zu Ungerechti­gkeiten kommt, ist klar. Schließlic­h wurde die

Verordnung sehr schnell gestrickt“, sagt Sabine Hagmann, Hauptgesch­äftsführer­in des Handelsver­bands Baden-Württember­g der „Schwäbisch­en Zeitung“. Dass einzelne Händler nun klagen, dass in manchen Drogeriemä­rkten weiter Ware verkauft wird, auf die sie normalerwe­ise spezialisi­ert sind, kann Hagmann gut verstehen. „Natürlich ist das ein massiver Wettbewerb­seingriff.“Sie gibt aber zu, dass ihr momentan keine bessere Lösung einfalle. Einzig die Regelung,

dass die Entscheidu­ng den Kommunen überlassen ist, kritisiert die Handelsver­bandschefi­n: „Das ist ein riesiger Flickentep­pich. Das ist nicht nachvollzi­ehbar.“

Hagmann hoffe, dass die Kommunen „eine angemessen­e und faire Regelung“finden – und vor allem, dass es diese schon bald nicht mehr braucht: „Wir müssen mit solchen Maßnahmen dafür sorgen, dass die Pandemie möglichst schnell abebbt und wir die Geschäfte wieder öffnen können.“

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