Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Notbetreuung wird ausgeweitet
MECKENBEUREN (rwe) - Die Notbetreuung an Schulen und Kindertagesstätten wird ab Montag, 27. April, ausgeweitet. Kam die generelle Vorgabe dazu vom Kultusministerium, so hat die Gemeindeverwaltung nun alle Eltern in einem Schreiben zu Details informiert.
Um den Platzbedarf in Erfahrung zu bringen, wird um zeitnahe Anmeldung gebeten. Anmeldebogen für die erweiterte Notbetreuung sollten möglichst bis Donnerstag, 23. April ausgefüllt in den Rathausbriefkasten eingeworfen oder das Formular an m.denda@meckenbeuren.de gemailt werden.
Gelten soll die Erweiterung der Notbetreuung für Kinder von folgenden Personenkreisen:
-- Beide Erziehungsberechtigte des Kindes sind in der kritischen Infrastruktur beschäftigt (bisherige Regelung; keine Neuanmeldung erforderlich).
-- Beide Erziehungsberechtige haben einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz und gelten dort für ihren Arbeitgeber als unabkömmlich. Für diesen Fall muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegen.
-- Bei Alleinerziehenden muss lediglich der/die Alleinerziehende diese Voraussetzungen erfüllen.
-- Schülerinnen und Schüler der Klasse 7 haben nun ebenfalls bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzung eine Möglichkeit zur Teilnahme an der Notbetreuung.
Bei nicht ausreichenden Betreuungskapazitäten in den Einrichtungen haben demnach jene Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet.
Zudem haben Kinder Vorrang, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie Kinder von Alleinerziehenden.