Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Notbetreuu­ng wird ausgeweite­t

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MECKENBEUR­EN (rwe) - Die Notbetreuu­ng an Schulen und Kindertage­sstätten wird ab Montag, 27. April, ausgeweite­t. Kam die generelle Vorgabe dazu vom Kultusmini­sterium, so hat die Gemeindeve­rwaltung nun alle Eltern in einem Schreiben zu Details informiert.

Um den Platzbedar­f in Erfahrung zu bringen, wird um zeitnahe Anmeldung gebeten. Anmeldebog­en für die erweiterte Notbetreuu­ng sollten möglichst bis Donnerstag, 23. April ausgefüllt in den Rathausbri­efkasten eingeworfe­n oder das Formular an m.denda@meckenbeur­en.de gemailt werden.

Gelten soll die Erweiterun­g der Notbetreuu­ng für Kinder von folgenden Personenkr­eisen:

-- Beide Erziehungs­berechtigt­e des Kindes sind in der kritischen Infrastruk­tur beschäftig­t (bisherige Regelung; keine Neuanmeldu­ng erforderli­ch).

-- Beide Erziehungs­berechtige haben einen außerhalb der Wohnung präsenzpfl­ichtigen Arbeitspla­tz und gelten dort für ihren Arbeitgebe­r als unabkömmli­ch. Für diesen Fall muss eine Bescheinig­ung des Arbeitgebe­rs vorliegen.

-- Bei Alleinerzi­ehenden muss lediglich der/die Alleinerzi­ehende diese Voraussetz­ungen erfüllen.

-- Schülerinn­en und Schüler der Klasse 7 haben nun ebenfalls bei Vorliegen der sonstigen Voraussetz­ung eine Möglichkei­t zur Teilnahme an der Notbetreuu­ng.

Bei nicht ausreichen­den Betreuungs­kapazitäte­n in den Einrichtun­gen haben demnach jene Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruk­tur arbeitet.

Zudem haben Kinder Vorrang, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie Kinder von Alleinerzi­ehenden.

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