Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ein Verkehrsgutachten – zwei Ergebnisse
Land und Bund beziehen sich beide auf das Gutachten des Regierungspräsidiums – Dialogprozess geht weiter
BODENSEEKREIS - Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat am Freitagmittag eine Pressemitteilung veröffentlicht, aus der unter dem Strich hervorgeht, dass sich Land und Bund für die Variante B1 und einen vierspurigen Ausbau verständigt haben. Das aber bedeutet in der nächsten Konsequenz, dass Verkehrsminister Winfried Hermann den Kürzeren gezogen hat.
In der Pressemitteilung geht es zunächst darum, dass Land und Bund „über die Notwendigkeit eines vier- oder dreistreifigen Straßenquerschnitts der künftigen B 31-neu zwischen Immenstaad und Meersburg“gesprochen haben. In einem zweiten Abschnitt wird die Haltung von Verkehrsminister Hermann dargestellt, der sich in einer Gesamtabwägung gegenüber dem Bund für einen dreistreifigen Querschnitt ausgesprochen hat, „da sich damit die Kosten, der Flächenverbrauch, die Belastungen für die Landwirtschaft und insgesamt die negativen Auswirkungen auf Landschaft und Umwelt reduzieren ließen“.
Dazu sagt der Minister: „Aus unserer Sicht dürfen daher nicht nur verkehrliche Aspekte in den Vordergrund gestellt werden. Aspekte des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes sowie die Belange des Obstund Weinbaus haben ebenfalls einen hohen Stellenwert.“Er beruft sich dabei auch auf das Verkehrsgutachten
des Regierungspräsidiums Tübingen, das erstellt worden war, weil Minister Hermann inmitten des Dialogprozesses die Dreispurigkeit ins Spiel gebracht hatte.
In diesem Gutachten steht in der Zusammenfassung, dass vor dem Hintergrund aufgezeigter Besonderheiten des nördlichen Bodenseeraums sowie aller anderen Berechnungen und unter Berücksichtigung der Planungsziele des Bundesverkehrswegeplanes „dieser Querschnitt aus verkehrstechnischer Sicht für keine der drei Neubaustrecken zu empfehlen“sei. Der Textteil, auf den sich Verkehrsminister Hermann beruft, lautet: „Für die (...) Strecke Meersburg/W – Immenstaad ist in Teilbereichen auch ein einbahnig, dreistreifiger Querschnitt (...) gerade noch ausreichend.“
Der Bund sieht das anders, interveniert und entscheidet schließlich. Auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bezieht sich in seiner Argumentation auf besagtes Gutachten. Dabei nicht nur auf den letzten Satz der Zusammenfassung, sondern vor allem darauf, dass dort zu lesen ist, dass die Strecke bei vierspurigem Ausbau, der auch in der ersten Dialogphase untersucht worden war, ein ausreichend dimensionierter Querschnitt zur Verfügung stehe, die verkehrlichen Besonderheiten des Bodenseeraumes (Urlaub und Messe) leistungsfähig abzubilden. „Durch die Wahl eines zweibahnig, vierstreifigen Querschnitts, können die im Bundesverkehrswegeplan 2030 formulierten Planungsziele der Gesamtmaßnahme am besten erreicht werden.“Das Dialogverfahren, das wegen der Corona-Krise zuletzt keinerlei öffentliche Veranstaltungen mehr einrichten konnte wird auf jeden Fall weitergeführt, heißt es beim Planungsteam Ewen, das zusammen mit dem Regierungspräsidium dafür zuständig ist. Die Bürger werden bei diesem Thema weiterhin informiert, gefragt und beteiligt werden.
Sowohl Pressemitteilung wie auch Gutachten finden Sie hier: G» www.b31.verkehrbodenseeraum.de