Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Gesundheitsunternehmen darf nicht öffnen
Kerstin Borchers stellt Antrag auf „Wiedereröffnung“– Staatsministerium setzt auf Zeit
ERISKIRCH - Kerstin Borchers aus Eriskirch darf ihren Exclusive-Club aufgrund der Corona-Verordnungen weiterhin nicht öffnen. Die Unternehmerin beklagt sich darüber, dass die Öffnungen bestimmter Geschäfte und Einrichtungen nach dem Gießkannenprinzip erfolgen. „Ich fördere in meiner Anlage die Gesundheit der Menschen, sorge dafür, dass ihre Gesundungsprozesse schneller fortschreiten und könnte sämtliche Auflagen erfüllen“, sagt sie im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“.
Kerstin Borchers versteht die Welt nicht mehr. Anfang 2019 eröffnete die 54-jährige Ernährungs- und Gesundheitsberaterin im Gewerbegebiet Tannösch in Eriskirch den Exclusive-Club. Eine Einrichtung, die unter anderem neben Prävention und Rehabilitation, Gesundheitskurse sowie seit Kurzem ärztlich verordnete Reha-Sport-Orthopädie anbietet. Aufgrund der erlassenen Auflagen darf Sie ihre Räumlichkeiten, die sich auf zwei Etagen und rund 200 Quadratmeter erstrecken, für ihre Kunden nicht mehr öffnen.
„Ich habe voll hinter dem vier- bis fünfwöchigen Shutdown ab Mitte März gestanden, damit Land und Menschen erst einmal eine ,Vollbremsung’ machen konnten und Zeit hatten, sich der neuen Situation mit neuen Konzepten und Strategien zu stellen. Was jedoch danach passierte, ist für mich nicht nachvollziehbar. Sowohl dem Gastro- und Hotelgewerbe als auch den Unternehmen in meiner Branche, den Fitness- und Gesundheitsanlagen, wird der Stempel
aufgedrückt, dass sich bei ihnen, trotz Einhaltung der behördlichen Auflagen, die Menschen mehr und schneller anstecken würden, als beispielsweise im Einzelhandel, im Autohaus oder im Friseurbereich“, beklagt sich Kerstin Borchers. Schließlich kenne sie jeden Kunden persönlich, sei aufgrund ihrer Betriebsgröße flexibel und beweglich und könne Auflagen und Änderungen pragmatisch und gewissenhaft umsetzen, zudem diese lückenlos dokumentieren. „Wir alle möchten gesund bleiben. Und daher sind es auch gerade wir aus der Gesundheitsbranche,
die nicht leichtsinnig werden.“
Inzwischen hat die RehasportTrainerin einen Antrag auf Wiedereröffnung bei den zuständigen Behörden gestellt aber auch das Staatsministerium Baden-Württemberg angeschrieben. In dessen Antwort heißt es: „(…) Bei der Entscheidung welche Geschäfte im Rahmen eines stufenweisen Vorgehens zuerst geöffnet werden, spielt die Frage eine wichtige Rolle, in wieweit sie jeweils zur Deckung des Grundbedarfs von Bürgerinnen und Bürgern beitragen (…)“. Kerstin Borchers wundert sich: „Verstehe ich das richtig? Der Kauf eines Autos ist ein Grundbedarf für die Bevölkerung, Training gegen orthopädische Beschwerden oder andere Krankheiten dagegen nicht?“
Ihrer Ansicht nach solle nicht branchenspezifisch entschieden, sondern bei Entscheidungen wie Lockerungen der Beschränkungen die betrieblichen Konzepte betrachten werden, wie man die geforderten Hygieneund Abstandsmaßnahmen bestmöglich und nachhaltig erfülle. Unter diesem Aspekt habe sie auf Grundlage der behördlich geforderten Hygiene- und Abstandsregeln einen Plan erstellt und dem örtlichen Gesundheits- und Ordnungsamt zur Prüfung vorgelegt, mit der Bitte um eine Wiedereröffnung ihrer Gesundheitsanlage. Ihre Forderung: „Meine Kunden müssen aufgrund ihrer orthopädischen Beschwerden weiter trainieren dürfen, bei bestmöglichen Infektionsschutz-Maßnahmen. Gleichzeitig möchte ich wirtschaftlich stabil bleiben, um den Lebensunterhalt für meine Mitarbeiter und für meine Familie sichern zu können und damit auch einen Anteil an der gesellschaftlichen Stabilität in unserem Land zu leisten.“
Informationen
Weitere unter
G» www.exclusive-clubs.de
gibt es