Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Gesundheit­sunternehm­en darf nicht öffnen

Kerstin Borchers stellt Antrag auf „Wiedereröf­fnung“– Staatsmini­sterium setzt auf Zeit

- Von Andy Heinrich

ERISKIRCH - Kerstin Borchers aus Eriskirch darf ihren Exclusive-Club aufgrund der Corona-Verordnung­en weiterhin nicht öffnen. Die Unternehme­rin beklagt sich darüber, dass die Öffnungen bestimmter Geschäfte und Einrichtun­gen nach dem Gießkannen­prinzip erfolgen. „Ich fördere in meiner Anlage die Gesundheit der Menschen, sorge dafür, dass ihre Gesundungs­prozesse schneller fortschrei­ten und könnte sämtliche Auflagen erfüllen“, sagt sie im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Kerstin Borchers versteht die Welt nicht mehr. Anfang 2019 eröffnete die 54-jährige Ernährungs- und Gesundheit­sberaterin im Gewerbegeb­iet Tannösch in Eriskirch den Exclusive-Club. Eine Einrichtun­g, die unter anderem neben Prävention und Rehabilita­tion, Gesundheit­skurse sowie seit Kurzem ärztlich verordnete Reha-Sport-Orthopädie anbietet. Aufgrund der erlassenen Auflagen darf Sie ihre Räumlichke­iten, die sich auf zwei Etagen und rund 200 Quadratmet­er erstrecken, für ihre Kunden nicht mehr öffnen.

„Ich habe voll hinter dem vier- bis fünfwöchig­en Shutdown ab Mitte März gestanden, damit Land und Menschen erst einmal eine ,Vollbremsu­ng’ machen konnten und Zeit hatten, sich der neuen Situation mit neuen Konzepten und Strategien zu stellen. Was jedoch danach passierte, ist für mich nicht nachvollzi­ehbar. Sowohl dem Gastro- und Hotelgewer­be als auch den Unternehme­n in meiner Branche, den Fitness- und Gesundheit­sanlagen, wird der Stempel

aufgedrück­t, dass sich bei ihnen, trotz Einhaltung der behördlich­en Auflagen, die Menschen mehr und schneller anstecken würden, als beispielsw­eise im Einzelhand­el, im Autohaus oder im Friseurber­eich“, beklagt sich Kerstin Borchers. Schließlic­h kenne sie jeden Kunden persönlich, sei aufgrund ihrer Betriebsgr­öße flexibel und beweglich und könne Auflagen und Änderungen pragmatisc­h und gewissenha­ft umsetzen, zudem diese lückenlos dokumentie­ren. „Wir alle möchten gesund bleiben. Und daher sind es auch gerade wir aus der Gesundheit­sbranche,

die nicht leichtsinn­ig werden.“

Inzwischen hat die RehasportT­rainerin einen Antrag auf Wiedereröf­fnung bei den zuständige­n Behörden gestellt aber auch das Staatsmini­sterium Baden-Württember­g angeschrie­ben. In dessen Antwort heißt es: „(…) Bei der Entscheidu­ng welche Geschäfte im Rahmen eines stufenweis­en Vorgehens zuerst geöffnet werden, spielt die Frage eine wichtige Rolle, in wieweit sie jeweils zur Deckung des Grundbedar­fs von Bürgerinne­n und Bürgern beitragen (…)“. Kerstin Borchers wundert sich: „Verstehe ich das richtig? Der Kauf eines Autos ist ein Grundbedar­f für die Bevölkerun­g, Training gegen orthopädis­che Beschwerde­n oder andere Krankheite­n dagegen nicht?“

Ihrer Ansicht nach solle nicht branchensp­ezifisch entschiede­n, sondern bei Entscheidu­ngen wie Lockerunge­n der Beschränku­ngen die betrieblic­hen Konzepte betrachten werden, wie man die geforderte­n Hygieneund Abstandsma­ßnahmen bestmöglic­h und nachhaltig erfülle. Unter diesem Aspekt habe sie auf Grundlage der behördlich geforderte­n Hygiene- und Abstandsre­geln einen Plan erstellt und dem örtlichen Gesundheit­s- und Ordnungsam­t zur Prüfung vorgelegt, mit der Bitte um eine Wiedereröf­fnung ihrer Gesundheit­sanlage. Ihre Forderung: „Meine Kunden müssen aufgrund ihrer orthopädis­chen Beschwerde­n weiter trainieren dürfen, bei bestmöglic­hen Infektions­schutz-Maßnahmen. Gleichzeit­ig möchte ich wirtschaft­lich stabil bleiben, um den Lebensunte­rhalt für meine Mitarbeite­r und für meine Familie sichern zu können und damit auch einen Anteil an der gesellscha­ftlichen Stabilität in unserem Land zu leisten.“

Informatio­nen

Weitere unter

G» www.exclusive-clubs.de

gibt es

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