Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Besserungen bei Kurzarbeit und Arbeitslosengeld
BERLIN (epd/dpa) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch weitere Hilfen für die Abmilderung der sozialen Folgen der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Das sogenannte Sozialschutzpaket II sieht unter anderem Verbesserungen bei der Kurzarbeit und beim Arbeitslosengeld vor. Vom Kabinett gebilligt wurde eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf, der letztlich vom Bundestag beschlossen werden muss. Der hatte vor wenigen Wochen schon umfangreiche Hilfen beschlossen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, es sei weitere Unterstützung notwendig.
Das Paket sieht vor, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduziert wurde, nach vier Monaten 70 und nach sieben Monaten 80 Prozent des Nettoeinkommens als Kurzarbeitergeld erhalten sollen. Für Arbeitnehmer mit Kindern liegt es um nochmals sieben Prozentpunkte höher. Bislang liegt das Kurzarbeitergeld bei 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettoeinkommens. Das Paket sieht außerdem unter anderem vor, die Zahlung von Arbeitslosengeld für einen befristeten Zeitraum um drei Monate zu verlängern und die Weiterzahlung von Waisenrenten sicherzustellen, wenn sich bei jungen Menschen etwa pandemiebedingt Freiwilligendienste verschieben. Die Regelungen sind befristet bis Ende des Jahres.
Beschäftigte in der Altenpflege sollen für dieses Jahr zudem einen Anspruch auf einen einmaligen Bonus von bis zu 1000 Euro erhalten.