Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Erweiterte Kita-Öffnung frühestens ab 25. Mai

Gemeinde Meckenbeur­en weist in Pressemitt­eilung auf notwendige Vorlaufzei­t und noch fehlende Rechtsgrun­dlage hin

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MECKENBEUR­EN (sz) - Die Gemeinde Meckenbeur­en wird die von der Landesregi­erung angekündig­te Öffnung die Kindertage­sstätten frühestens ab dem 25. Mai umsetzen. In einer Pressemitt­eilung verweist die Gemeindeve­rwaltung auf die noch fehlende Rechtsgrun­dlage und die notwendige Vorlaufzei­t. Die Landesregi­erung hatte angekündig­t, die Kindertage­sstätten ab dem 18. Mai zunächst auf bis zu 50 Prozent der bisherigen Plätze zu öffnen.

„Es stehen noch einige Fragen im Raum, die geklärt werden müssen, um gegenüber den Eltern unter den hohen Auflagen des Corona-Infektions­schutzes ein verlässlic­hes Angebot machen zu können“, schreibt die Gemeinde Meckenbeur­en nun in einer Mitteilung. Zum Einen fielen einige Erzieherin­nen für den Präsenzdie­nst aus, da sie zur Risikogrup­pe gehören (Ü60, Vorerkrank­ungen, Schwangers­chaft etc.). Dies sei noch nicht abschließe­nd erhoben. Dadurch

sei die bisherige Prämisse „Betreuung möglichst in gleichblei­benden Gruppen bei gleichblei­bendem Personal“deutlich in Frage gestellt. „Die Kita-Gruppen müssen zumindest teilweise neu eingeteilt werden und auch die Betreuungs­zeiten verändern sich mit hoher Wahrschein­lichkeit“, heißt es in der Mitteilung. Zeitverset­zungen beim Bringen, Abholen, Rausgehen in den Garten müssten abgestimmt werden, besondere Hygienesta­ndards vorbereite­t und Material hierfür beschafft werden. Außerdem seien bisher keine konkreten Kriterien benannt für die weitere Auswahl der Eltern beziehungs­weise Kinder für die Vergabe der Plätze.

Die Kita-Leitungen von Meckenbeur­en haben sich bereits zusammenge­funden, um mit der Verwaltung weitere Handlungss­chritte abzustimme­n und werden sich am Montagvorm­ittag erneut treffen, um aufgrund einer bis dahin möglicherw­eise vorliegend­en aktualisie­rten Corona-Verordnung rechtssich­er weiterplan­en zu können. Die Erhebung der Kita-Gebühren konnte seitens der Gemeindeve­rwaltung für die Monate April und Mai 2020 zunächst ausgesetzt werden, da die Landesregi­erung angekündig­t hat, sich an der Erstattung von Gebührenau­sfällen für beide Monate zu beteiligen. Das reiche aber bei Weitem nicht aus, um die Unkosten bei den Kommunen (unter anderem Personalko­sten, Baukosten, Materialko­sten zu decken. „Hier versuchen wir, Eltern entgegenzu­kommen. Die Kommunen wären aber aufgrund der Rechtslage­n nicht dazu verpflicht­et, da es sich bei der Corona-Pandemie um höhere Gewalt handelt“, heißt es aus dem Rathaus.

Die Gemeindeve­rwaltung und alle Kita-Leitungen arbeiten an verlässlic­hen Lösungen und geben Anfang der kommenden Woche weitere Informatio­nen bekannt.

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