Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Erweiterte Kita-Öffnung frühestens ab 25. Mai
Gemeinde Meckenbeuren weist in Pressemitteilung auf notwendige Vorlaufzeit und noch fehlende Rechtsgrundlage hin
MECKENBEUREN (sz) - Die Gemeinde Meckenbeuren wird die von der Landesregierung angekündigte Öffnung die Kindertagesstätten frühestens ab dem 25. Mai umsetzen. In einer Pressemitteilung verweist die Gemeindeverwaltung auf die noch fehlende Rechtsgrundlage und die notwendige Vorlaufzeit. Die Landesregierung hatte angekündigt, die Kindertagesstätten ab dem 18. Mai zunächst auf bis zu 50 Prozent der bisherigen Plätze zu öffnen.
„Es stehen noch einige Fragen im Raum, die geklärt werden müssen, um gegenüber den Eltern unter den hohen Auflagen des Corona-Infektionsschutzes ein verlässliches Angebot machen zu können“, schreibt die Gemeinde Meckenbeuren nun in einer Mitteilung. Zum Einen fielen einige Erzieherinnen für den Präsenzdienst aus, da sie zur Risikogruppe gehören (Ü60, Vorerkrankungen, Schwangerschaft etc.). Dies sei noch nicht abschließend erhoben. Dadurch
sei die bisherige Prämisse „Betreuung möglichst in gleichbleibenden Gruppen bei gleichbleibendem Personal“deutlich in Frage gestellt. „Die Kita-Gruppen müssen zumindest teilweise neu eingeteilt werden und auch die Betreuungszeiten verändern sich mit hoher Wahrscheinlichkeit“, heißt es in der Mitteilung. Zeitversetzungen beim Bringen, Abholen, Rausgehen in den Garten müssten abgestimmt werden, besondere Hygienestandards vorbereitet und Material hierfür beschafft werden. Außerdem seien bisher keine konkreten Kriterien benannt für die weitere Auswahl der Eltern beziehungsweise Kinder für die Vergabe der Plätze.
Die Kita-Leitungen von Meckenbeuren haben sich bereits zusammengefunden, um mit der Verwaltung weitere Handlungsschritte abzustimmen und werden sich am Montagvormittag erneut treffen, um aufgrund einer bis dahin möglicherweise vorliegenden aktualisierten Corona-Verordnung rechtssicher weiterplanen zu können. Die Erhebung der Kita-Gebühren konnte seitens der Gemeindeverwaltung für die Monate April und Mai 2020 zunächst ausgesetzt werden, da die Landesregierung angekündigt hat, sich an der Erstattung von Gebührenausfällen für beide Monate zu beteiligen. Das reiche aber bei Weitem nicht aus, um die Unkosten bei den Kommunen (unter anderem Personalkosten, Baukosten, Materialkosten zu decken. „Hier versuchen wir, Eltern entgegenzukommen. Die Kommunen wären aber aufgrund der Rechtslagen nicht dazu verpflichtet, da es sich bei der Corona-Pandemie um höhere Gewalt handelt“, heißt es aus dem Rathaus.
Die Gemeindeverwaltung und alle Kita-Leitungen arbeiten an verlässlichen Lösungen und geben Anfang der kommenden Woche weitere Informationen bekannt.