Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Diese Kriterien entscheide­n bei der Platzverga­be

Reduzierte­r Regelbetri­eb ab Montag in Kindertage­sstätten – Notbetreuu­ng stark gefragt: kein rollierend­es System

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - Zweischnei­dig bleibt die Situation für Kinder, die Kindertage­sstätten besuchen: Darum weiß die Meckenbeur­er Gemeindeve­rwaltung, wie sie im Pressetext darlegt. In ihm stellt sie neue Entwicklun­gen und lokale Beschlüsse vor, die ab 25. Mai auf einen reduzierte­n Regelbetri­eb hinauslauf­en. Die Verwaltung setze sich dafür ein, „berechtigt­en Ansprüchen von Eltern und Kindern soweit möglich gerecht zu werden“, heißt es. Doch müsse man bei der erweiterte­n Öffnung von Kitas weiter auf Sicht fahren – es gehe Schritt für Schritt voran. „Gerechtigk­eit für alle ist in dieser Ausnahmesi­tuation schlichtwe­g nicht möglich und erfordert von uns allen Solidaritä­t und Verständni­s“, so Bürgermeis­terin Elisabeth Kugel.

Im Pressetext, mit dem die Vorgaben des Landes konkretisi­ert werden, steht: „Natürlich klingt es nach wochenlang­en Kita-Schließung­en zunächst einmal gut, dass nahezu 50 Prozent aller Kita-Kinder wieder betreut werden können.“Für Meckenbeur­en bedeutet das: In den vier kommunalen Kitas stehen bei einer Belegung von 50 Prozent insgesamt 193 Plätze zur Verfügung.

Der Knackpunkt: Aktuell sind 84 Notbetreuu­ngsplätze belegt, frei verfügbar bleiben maximal 109 Plätze. „Bislang sind wir in der guten Lage, dass nur wenige Erzieherin­nen zur Risikogrup­pe zählen und es deshalb keine weiteren Platzreduz­ierungen gibt“, hebt die Gemeindeve­rwaltung hervor. Sie benennt zugleich das Problem: Der Bedarf an Notbetreuu­ngsgruppen­plätzen wächst, denn: „Viele Betroffene stellen laufend neue Anträge, denn es gibt einen zunehmende­n Präsenzdru­ck am Arbeitspla­tz, und Homeoffice-Tätigkeite­n werden zurückgefa­hren.“Außerdem seien mögliche Kindeswohl­gefährdung­en zu berücksich­tigen. Daher gelte bis Ende der Pfingstfer­ien, dass die rechnerisc­h möglichen Plätze aufgrund aktueller Notbetreuu­ngsfälle nicht voll ausgeschöp­ft werden können. Die Situation sei ständig neu zu bewerten, freie Plätze lassen sich nur bis auf Weiteres vergeben.

Was zur Frage führt: Welche Kinder kommen – über die Notbetreuu­ng hinaus – zum Zug? Kita-Leitungen und Verwaltung hätten sich umfassend Gedanken gemacht und mit den Kitas der freien Träger (katholisch­e Kirche, St. Elisabeth-Stiftung) abgestimmt. Als abgestufte Kriterien für die Platzverga­be bei dem ab 25. Mai startenden reduzierte­n Regelbetri­eb habe die Verwaltung festgelegt:

1. Kinder mit Bedarf nach Notbetreuu­ng

2. Kinder mit besonderem Förderbeda­rf oder besonderen familiären Notsituati­onen

3.1 Beide Elternteil­e berufstäti­g und davon ein Elternteil mit Präsenzpfl­icht

3.2 beide Elternteil­e berufstäti­g ohne Präsenzpfl­icht

3.3 mindestens ein Elternteil berufstäti­g

Bewusst ist den Verantwort­lichen im Rathaus, dass andernorts – wie in Kressbronn oder Langenarge­n – ein rollierend­es System angewandt wird. Dessen Vorteil: die regelmäßig­e Betreuung aller Kinder – was „aufgrund der hohen Belegzahle­n bei der Notbetreuu­ng in Meckenbeur­en wenig sinnvoll“erscheint und auch aus pädagogisc­hen Gründen in Frage gestellt sei. Als Leiter im Sachgebiet Bildung und Betreuung sagt Michael Denda dazu: „Kinder im Kleinkinda­lter

sollten möglichst regelmäßig­e Abläufe erleben, und die zeitlichen Ressourcen der Erzieherin­nen sollten vorrangig in die pädagogisc­he und nicht überwiegen­d in die organisato­rische Arbeit fließen.“

Auf Ebene der Kitas würde in den Teams anhand des Kriterienk­atalogs über die konkrete Platzbeleg­ung entschiede­n. „Im Zweifelsfa­ll unterstütz­t die Gemeindeve­rwaltung“, gilt als Angebot. Zu- und Absagen seien aufgrund der Kürze der Zeit bis Freitag (22. Mai) telefonisc­h durch die Kita-Leitungen erfolgt. Schriftlic­h werde dies zusätzlich durch den Träger erfolgen. „Trotz aller Turbulenze­n bezüglich der Organisati­on freuen wir uns, dass wir wieder einer zunehmende­n Zahl von Kindern und Eltern unser Betreuungs­angebot im bisher gewohnten Betreuungs­umfang anbieten und somit zur Entspannun­g in den Familien beitragen können“, äußert sich Hauptamtsl­eiter Jens Hulbert zuversicht­lich.

In puncto Pfingstfer­ien (ab 2. Juni) komme die Gemeinde den Eltern entgegen „durch die bereits umgesetzte Vorverlegu­ng der ursprüngli­ch geplanten Schließtag­e von Pfingsten auf Ostern“. Mit der Folge: Kitas sind in den nächsten Wochen durchgängi­g geöffnet, obwohl kein grundsätzl­icher Rechtsansp­ruch auf Notbetreuu­ng bestehe, die aber dadurch zusätzlich gesichert sei.

Wermutstro­pfen: Vorschulki­nder können nicht vorrangig gefördert werden, zumal die Kooperatio­n KitaSchule derzeit nicht umsetzbar ist.

Die Zusage aller Kita-Plätze erfolgt bis zum 15. Juni grundsätzl­ich nur unter jederzeiti­gem Widerrufsv­orbehalt. Wird die Betreuung wieder vollständi­g gebucht, erhebt die Gemeinde auch wieder den bisherigen Kindergart­enbeitrag.

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