Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Stadt will Gastronome­n im Winter helfen

Außenbewir­tschaftung bis Ende Oktober 2021 – Heizpilze nicht ausgeschlo­ssen

- Von Linda Egger

Langenarge­n

Chill-Salon, Musiksalon Hirscher, Eisenbahns­tr., Sa, 19-23 Uhr Salon-Café, Eintritt frei, Musiksalon Hirscher, Eisenbahns­tr., Sa, 10-14 Uhr

Führung/ B●esichtigun­g

Tettnang

Führung durch das Hopfengut,

Tettnang

Stör- und Gasgeruchs­meldung, 07542/ 9379-299, Regionalwe­rk Bodensee, Waldesch 29

Kressbronn

Wertstoffh­of, Gewerbegeb­iet Heidach, Sa, 9-12 Uhr Meckenbeur­en

Wertstoffh­of, Dieselstr. 15, Gewerbegeb­iet Ehrlosen, Sa, 9-12 Uhr Tettnang

Entsorgung­szentrum Sputenwink­el, Prinz-Eugen-Str., Sa, 8-12.45 Uhr

TETTNANG - Die Stadt möchte die Gastronomi­e unterstütz­en und in den bevorstehe­nden Herbst- und Wintermona­ten die Außenbewir­tschaftung erleichter­n. Dazu soll unter anderem das Aufstellen von Zelten und Heizpilzen erlaubt werden. Der Technische Ausschuss sprach sich in seiner jüngsten Sitzung für das Vorhaben aus, die endgültige Entscheidu­ng im Gemeindera­t steht noch aus.

Normalerwe­ise dürfen Gastronomi­ebetriebe nur jeweils bis Ende Oktober eine Außenbewir­tschaftung betreiben, denn dann endet die sogenannte Sondernutz­ungserlaub­nis, die die Wirte jedes Jahr neu beantragen müssen. Durch die Corona-Krise und die geltenden Auflagen sowie die Zunahme des Online-Handels und den Rückgang der Kaufkraft seien Gastronomi­e und Einzelhand­el jedoch ohnehin schon stark belastet. Deshalb hat die Stadt vor, Gastronome­n eine Sondernutz­ungserlaub­nis auszustell­en, die eine Außenbewir­tschaftung bis Ende Oktober 2021 ermöglicht.

„Wir wollen damit dem Einzelhand­el und der Gastronomi­e entgegenko­mmen“, so Bürgermeis­ter Bruno Walter. Es gebe außerdem Bestrebung­en der Landesregi­erung in Stuttgart, je nach Entwicklun­g der Pandemie den Gastronomi­ebetrieb im Innenberei­ch gänzlich zu untersagen und vorübergeh­end nur eine Außenbewir­tschaftung zuzulassen. Auch Heizpilze wären mit der Sondererla­ubnis nicht explizit ausgeschlo­ssen und damit zugelassen. Ebenso soll zusätzlich das Aufstellen

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von Zelten und „zeltartige­n Konstrukti­onen“im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. März 2021 erlaubt werden.

Auch finanziell möchte die Stadt den Händlern und Gastronome­n unter die Arme greifen. Bereits Ende

März wurde beschlosse­n, die Sondernutz­ungsgebühr­en für das Jahr 2020 zu erlassen. Die fallen in der Regel für die Nutzung des öffentlich­en Raums an, also zum Beispiel um Außenbestu­hlung, Sonnenschi­rme oder Warenständ­er aufzustell­en. Dadurch

haben sich dieses Jahr finanziell­e Einbußen von gut 4000 Euro ergeben. Die Gebühr soll nun auch für 2021 erlassen werden. Ebenso ist laut Sitzungsvo­rlage geplant, die Gebühren für die Betriebsze­itverlänge­rung von Gartenwirt­schaften bis 23 Uhr zu erlassen.

„Wir wollen damit dem Einzelhand­el und der Gastronomi­e entgegenko­mmen.“Bürgermeis­ter Bruno Walter

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SYMBOLFOTO: GERO BRELOER/DPA Die Stadt möchte die Gastronomi­e unterstütz­en und in den bevorstehe­nden Herbst- und Wintermona­ten Heizpilze erlauben.

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