Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Stadt will Gastronomen im Winter helfen
Außenbewirtschaftung bis Ende Oktober 2021 – Heizpilze nicht ausgeschlossen
Langenargen
Chill-Salon, Musiksalon Hirscher, Eisenbahnstr., Sa, 19-23 Uhr Salon-Café, Eintritt frei, Musiksalon Hirscher, Eisenbahnstr., Sa, 10-14 Uhr
Führung/ B●esichtigung
Tettnang
Führung durch das Hopfengut,
Tettnang
Stör- und Gasgeruchsmeldung, 07542/ 9379-299, Regionalwerk Bodensee, Waldesch 29
Kressbronn
Wertstoffhof, Gewerbegebiet Heidach, Sa, 9-12 Uhr Meckenbeuren
Wertstoffhof, Dieselstr. 15, Gewerbegebiet Ehrlosen, Sa, 9-12 Uhr Tettnang
Entsorgungszentrum Sputenwinkel, Prinz-Eugen-Str., Sa, 8-12.45 Uhr
TETTNANG - Die Stadt möchte die Gastronomie unterstützen und in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten die Außenbewirtschaftung erleichtern. Dazu soll unter anderem das Aufstellen von Zelten und Heizpilzen erlaubt werden. Der Technische Ausschuss sprach sich in seiner jüngsten Sitzung für das Vorhaben aus, die endgültige Entscheidung im Gemeinderat steht noch aus.
Normalerweise dürfen Gastronomiebetriebe nur jeweils bis Ende Oktober eine Außenbewirtschaftung betreiben, denn dann endet die sogenannte Sondernutzungserlaubnis, die die Wirte jedes Jahr neu beantragen müssen. Durch die Corona-Krise und die geltenden Auflagen sowie die Zunahme des Online-Handels und den Rückgang der Kaufkraft seien Gastronomie und Einzelhandel jedoch ohnehin schon stark belastet. Deshalb hat die Stadt vor, Gastronomen eine Sondernutzungserlaubnis auszustellen, die eine Außenbewirtschaftung bis Ende Oktober 2021 ermöglicht.
„Wir wollen damit dem Einzelhandel und der Gastronomie entgegenkommen“, so Bürgermeister Bruno Walter. Es gebe außerdem Bestrebungen der Landesregierung in Stuttgart, je nach Entwicklung der Pandemie den Gastronomiebetrieb im Innenbereich gänzlich zu untersagen und vorübergehend nur eine Außenbewirtschaftung zuzulassen. Auch Heizpilze wären mit der Sondererlaubnis nicht explizit ausgeschlossen und damit zugelassen. Ebenso soll zusätzlich das Aufstellen
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von Zelten und „zeltartigen Konstruktionen“im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. März 2021 erlaubt werden.
Auch finanziell möchte die Stadt den Händlern und Gastronomen unter die Arme greifen. Bereits Ende
März wurde beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020 zu erlassen. Die fallen in der Regel für die Nutzung des öffentlichen Raums an, also zum Beispiel um Außenbestuhlung, Sonnenschirme oder Warenständer aufzustellen. Dadurch
haben sich dieses Jahr finanzielle Einbußen von gut 4000 Euro ergeben. Die Gebühr soll nun auch für 2021 erlassen werden. Ebenso ist laut Sitzungsvorlage geplant, die Gebühren für die Betriebszeitverlängerung von Gartenwirtschaften bis 23 Uhr zu erlassen.
„Wir wollen damit dem Einzelhandel und der Gastronomie entgegenkommen.“Bürgermeister Bruno Walter