Schwäbische Zeitung (Tettnang)
RP bestätigt Kreistagsbeschluss zum Flughafen
FRIEDRICHSHAFEN (ras) - Das Regierungspräsidium Tübingen hat den aktuellen Kreistagsbeschluss des Bodenseekreises vom 7. Oktober zur Finanzierung des Bodenseeairports Friedrichshafen als formell gültig bestätigt. Die Kreistagsfraktion der Grünen hatten das beim Regierungspräsidium prüfen lassen, da sie vermuteten, das der Beschluss nicht rechtskräftig sei. Der Prüfantrag hat laut Regierungspräsidium „keine Anhaltspunkte für eine aufsichtsrechtliche Intervention ergeben“.
Durch den Kreistagsbeschluss sei der Grundsatz der Bestimmtheit nicht verletzt worden und auch die gewählte Bezeichnung des Tagesordnungspunktes sei nicht zu beanstanden. Bestimmtheit könne nur insoweit verlangt werden, wie dies in einem bestimmten Verfahrensstadium möglich ist. Den Grünen ging es darum, dass die genauen Höhen einiger Zuschussbeträge noch nicht feststanden und damit unbestimmt seien. Sie sind unter anderem abhängig von der Bereitschaft des Bundes, die Flugsicherheitskosten zu übernehmen, oder von anderen Faktoren, die heute noch nicht feststehen oder berechnet werden konnten.
Auch wenn manche Aspekte, wie etwa die exakte Höhe des Zuschussbedarfs für den Flughafen derzeit noch nicht feststehen, ist es laut Regierungspräsidium dem Kreistag unbenommen, „sich bereits jetzt in dieser Sache zu positionieren und beispielsweise Höchstbeträge zu benennen, bis zu deren Grenze er Verbindlichkeiten eingehen möchte, ähnlich wie er es ja auch bereits in der Vergangenheit, etwa im Jahr 2017 getan hat“, schreibt das RP am Freitag.
Der Beschluss in der Sitzung des Kreistags sei daher als Grundsatzbeschluss zu verstehen, der durch weitere Beschlüsse des Kreistags zu konkretisieren sein wird. Auch die gewählte Bezeichnung des Tagesordnungspunktes sei im Ergebnis nicht zu beanstanden. Nachdem die Ergebnisse des Gutachtens über die Finanzierung des Flughafens zur Behandlung anstanden und es um Finanzbedarf, Finanzierungsmöglichkeiten, -wege und -maßnahmen ging, musste von Seiten der Öffentlichkeit damit gerechnet werden, dass der Kreistag sich diesen Themen auch in Form eines Beschlusses widmen würde. Dies gelte insbesondere schon deshalb, weil die umfangreiche Sitzungsvorlage einschließlich des Beschlussvorschlages vor der Sitzung im Internet bereits veröffentlicht gewesen ist.