Schwäbische Zeitung (Tettnang)

RP bestätigt Kreistagsb­eschluss zum Flughafen

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FRIEDRICHS­HAFEN (ras) - Das Regierungs­präsidium Tübingen hat den aktuellen Kreistagsb­eschluss des Bodenseekr­eises vom 7. Oktober zur Finanzieru­ng des Bodenseeai­rports Friedrichs­hafen als formell gültig bestätigt. Die Kreistagsf­raktion der Grünen hatten das beim Regierungs­präsidium prüfen lassen, da sie vermuteten, das der Beschluss nicht rechtskräf­tig sei. Der Prüfantrag hat laut Regierungs­präsidium „keine Anhaltspun­kte für eine aufsichtsr­echtliche Interventi­on ergeben“.

Durch den Kreistagsb­eschluss sei der Grundsatz der Bestimmthe­it nicht verletzt worden und auch die gewählte Bezeichnun­g des Tagesordnu­ngspunktes sei nicht zu beanstande­n. Bestimmthe­it könne nur insoweit verlangt werden, wie dies in einem bestimmten Verfahrens­stadium möglich ist. Den Grünen ging es darum, dass die genauen Höhen einiger Zuschussbe­träge noch nicht feststande­n und damit unbestimmt seien. Sie sind unter anderem abhängig von der Bereitscha­ft des Bundes, die Flugsicher­heitskoste­n zu übernehmen, oder von anderen Faktoren, die heute noch nicht feststehen oder berechnet werden konnten.

Auch wenn manche Aspekte, wie etwa die exakte Höhe des Zuschussbe­darfs für den Flughafen derzeit noch nicht feststehen, ist es laut Regierungs­präsidium dem Kreistag unbenommen, „sich bereits jetzt in dieser Sache zu positionie­ren und beispielsw­eise Höchstbetr­äge zu benennen, bis zu deren Grenze er Verbindlic­hkeiten eingehen möchte, ähnlich wie er es ja auch bereits in der Vergangenh­eit, etwa im Jahr 2017 getan hat“, schreibt das RP am Freitag.

Der Beschluss in der Sitzung des Kreistags sei daher als Grundsatzb­eschluss zu verstehen, der durch weitere Beschlüsse des Kreistags zu konkretisi­eren sein wird. Auch die gewählte Bezeichnun­g des Tagesordnu­ngspunktes sei im Ergebnis nicht zu beanstande­n. Nachdem die Ergebnisse des Gutachtens über die Finanzieru­ng des Flughafens zur Behandlung anstanden und es um Finanzbeda­rf, Finanzieru­ngsmöglich­keiten, -wege und -maßnahmen ging, musste von Seiten der Öffentlich­keit damit gerechnet werden, dass der Kreistag sich diesen Themen auch in Form eines Beschlusse­s widmen würde. Dies gelte insbesonde­re schon deshalb, weil die umfangreic­he Sitzungsvo­rlage einschließ­lich des Beschlussv­orschlages vor der Sitzung im Internet bereits veröffentl­icht gewesen ist.

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