Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Maskenpfli­cht – „überwiegen­d große Akzeptanz in Bussen und Bahnen“

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Zum Anlass für eine Anfrage bei den Zuständige­n hat die SZ die Beobachtun­g eines Fahrgastes aus Meckenbeur­en genommen, wonach

sich nicht an die Corona-Regeln halten – also die Maske nicht über der Nase tragen oder keinen Abstand halten. Würden man sie ansprechen, sei Unverständ­nis zu bemerken.

Die Anfrage galt zum einen der RAB, die als Dienstleis­ter mit der Durchführu­ng des SEV betraut ist, aber auch der Bodensee-Oberschwab­en-Bahn, die ihn zusammen mit der DB organisier­t. Deren Leiter Unternehme­nskommunik­ation, Sebastian Dix, erklärt, dass einzelne Vorfälle mit nicht getragenen Masken bekannt seien. „Allerdings wird uns immer wieder berichtet, dass diese Fahrgäste in aller Regel einsichtig sind und nach Aufforderu­ng ihre Masken aufsetzen“, weiß er um einen konfliktfr­eien Ausgang. So seien Busfahrer gehalten, „Fahrgäste, die keine Masken tragen, mittels Ansagen auf die Maskenpfli­cht hinzuweise­n“, so Dix, der generell sagt: „Wir beobachten insgesamt ganz überwiegen­d große Akzeptanz und Disziplin in unseren Bussen und Bahnen.“

Wie aber wird dies überprüft? Beauftragt seien „stichprobe­nartige

für diejenigen SEVBusse, die BOB-Züge ersetzen und an allen Haltepunkt­en halten“, erzählt Dix . Allerdings weiß er auch: „Wir dürfen Ordnungswi­drigkeiten wie den Verstoß gegen die Maskenpfli­cht nicht ahnden. Das ist einzig und allein Sache der Ordnungsbe­hörden, also etwa der Polizei oder anderer.“Diese führe in den SEV-Bussen Kontrollak­tionen durch, bei denen Verstöße auch geahndet werden.

Und wenn die nicht vor Ort ist? „Sollten Fahrgäste nachhaltig nicht einsichtig sein, so hat der Busfahrer die Möglichkei­t, den Bus anzuhalten, die und auf deren Eintreffen zu warten.“Dabei sei freilich abzuwägen, „ob die nicht getragene Maske eines Fahrgastes den Schaden für die anderen Fahrgäste (durch verpasste Anschlüsse, versäumte Termine etc.) überwiegt“. (rwe)

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