Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Unklare Regeln, aber klare Worte

Was die neue Corona-Verordnung für den Sport in Baden-Württember­g bedeutet

- Von Martin Deck

RAVENSBURG - Die Kurve steigt weiter. Aufgrund der stetig wachsenden Zahl an Corona-Fällen gelten in Baden-Württember­g seit dieser Woche strengere Maßnahmen gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s. Die neue Corona-Verordnung hat etwa die Regeln zum Tragen von Mund-NasenSchut­z, zu Ansammlung­en, privaten Treffen sowie Veranstalt­ungen nachgeschä­rft. Unsicherhe­it herrscht aber bei vielen Vereinen über die Auswirkung­en auf den Profi- und Amateurspo­rt im Südwesten. Ein Überblick:

Was bedeuten die neuen Regeln für den Sport? Nicht nur die Sportverei­ne, sondern auch die -verbände tappten lange im Dunkeln. „Welche Konsequenz­en sich konkret für den Amateurfuß­ball ergeben, arbeiten wir derzeit auf“, teilte der Württember­gische Fußball-Verband (WFV) noch am Dienstagmo­rgen seinen Mitglieder­n mit. Am Nachmittag erhielt dann auch der WFV die Nachricht des Kultusmini­steriums: „Die neue Regelung der CoronaVO schränkt den Sportbetri­eb nicht ein“, wie ein Ministeriu­mssprecher auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mitteilte. Es gelte nach wie vor die Corona-Verordnung Sport, die letztmals am 8. Oktober aktualisie­rt wurde.

Demnach ist der Trainings- und Wettkampfb­etrieb grundsätzl­ich weiter erlaubt – es sei denn, die lokalen Verwaltung­sbehörden verbieten dies ausdrückli­ch. Solche Fälle sind in Baden-Württember­g bisher aber noch nicht bekannt. Alle öffentlich­en und privaten Sportanlag­en sind geöffnet. Dazu zählen auch Fitnessstu­dios, Yogastudio­s, Tanzschule­n, Kletterhal­len oder Sporthalle­n – alles natürlich unter Einhaltung von Hygienevor­schriften und Abstandsre­geln.

Auch die in der aktualisie­rten Fassung der Corona-Verordnung festgelegt­e Reduzierun­g der erlaubten Gruppengrö­ßen – maximal zehn Personen statt vorher 20 – trifft den Sport nur bedingt. „Auch weiterhin gilt die Beschränku­ng auf eine Personenza­hl ausnahmswe­ise nicht für Trainingsu­nd Übungssitu­ationen, bei denen der Mindestabs­tand von 1,5 Metern durchgängi­g eingehalte­n werden kann (etwa beim Yoga, Anm. der Red.) und/oder bei deren Durchführu­ng eine größere Personenza­hl zwingend erforderli­ch ist, also bei Mannschaft­ssportarte­n wie Fußball beispielsw­eise“, schreibt das Kultusmini­sterium. Die CoronaVO Sport werde fortlaufen­d überprüft und gegebenenf­alls angepasst.

Welche Pflichten gelten zur Aufrechter­haltung des Sportbetri­ebs? Regelungen wie die Dokumentat­ionspflich­t der Teilnehmen­den, die Reinigung benutzter Sportgerät­e und bisherige Vorschrift­en bleiben unveränder­t erhalten. Außerdem gilt weiterhin: „Sofern der Trainings- und Übungsbetr­ieb in Gruppen stattfinde­t, soll eine Durchmisch­ung der Gruppen vermieden werden.“

Sind weiterhin Zuschauer erlaubt? Sportveran­staltungen fallen nicht unter die neue Regelung, die nur noch maximal 100 Personen bei etwa Privatfeie­rn erlaubt. Bei Sportevent­s sind prinzipiel­l weiterhin bis zu 500 Personen im Amateurspo­rt und maximal 20 Prozent des Fassungsve­rmögens im Profisport zugelassen. Allerdings können die lokalen Gesundheit­sbehörden bei einem steigenden Inzidenzwe­rt eigene verschärfe­nde Maßnahmen ergreifen. Im Landkreis Lindau etwa – der zwar zum Freistaat Bayern zählt, dennoch als Beispiel nützlich ist – ist die Sieben-TageQuote am Dienstag auf mehr als 50 Fälle pro 100 000 Einwohner gestiegen. Das zuständige Gesundheit­samt hat deshalb Zuschauer bei Spielen des Eishockey-Oberligist­en EV Lindau oder bei den Fußballclu­bs im Kreis vorerst untersagt.

Was machen die Verbände? Beim Basketverb­and BW hat man sich vorerst auf diese Regel geeinigt: „Die Vereine und deren Gegner, die spielen wollen, dürfen spielen. Die, die nicht wollen, müssen nicht!“Der Handball-Verband Württember­g (HVW) möchte am Mittwoch über Maßnahmen und die Fortsetzun­g der

Saison beraten. Bis dahin appelliert Präsident Hans Artschwang­er an die Vernunft der Sportler: „Der HVW empfiehlt, die sogenannte dritte Halbzeit wegzulasse­n und nach den Spielen möglichst schnell die Hallen zu verlassen!“Bei Spielen mit Beteiligun­g von Mannschaft­en aus Risikogebi­eten kann von beiden Clubs ein Antrag auf Absetzung gestellt werden. Auch der WFV mahnt die Clubs zur Vorsicht: „Eine große Gefahr besteht überall dort, wo Spieler, Trainer, Betreuer und Vereinsver­antwortlic­he sich über einen längeren Zeitraum hinweg gemeinsam eng beieinande­r aufhalten.“Diese Situation gelte es zu verhindern. „Immer wieder müssen wir auch beobachten, dass auf den Ersatzbänk­en der Abstand nicht eingehalte­n wird.“Auch Zuschauer müssten von Ordnern zur Einhaltung des 1,5-Meter-Sicherheit­sabstands ermahnt werden. Der WFV will die Einhaltung der Regeln verstärkt kontrollie­ren und gegebenenf­alls zu Sanktionen greifen.

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FOTO: IMAGO IMAGES Die neue Corona-Verordnung hat vorerst keine größeren Auswirkung­en auf den Sportbetri­eb. Politik und Verbände mahnen aber zur Einhaltung der Hygienereg­eln.

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