Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Corona-Regeln: Was neu ist und was gleich bleibt
Die Pandemiestufe 3 hat zur Folge, dass sogar der Haupteingang am Rathaus verlegt wird
MECKENBEUREN - Mit Pandemiestufe 3 gelten auch in Meckenbeuren seit Dienstag mehrere neue Regeln. Dass sie nicht in Stein gemeißelt sind, sondern sich noch einmal ändern können, zeigt sich schon an der Stätte der Gemeinderatssitzung (siehe oben). Die SZ listet auf:
Zutritt zum Rathaus: Seit Dienstag ist der Zugang wieder eingeschränkt und ein Empfang eingerichtet, teilt die Gemeindeverwaltung mit. Ein Schichtplan wurde erstellt, sodass der Empfang zu den Öffnungszeiten im Rathaus von einem Mitarbeiter besetzt ist. Alle Ämter stellen dafür Personal zur Verfügung. Die Bürger sind aufgerufen, ihr Anliegen mit den Rathaus-Mitarbeitern möglichst telefonisch oder per Mail zu klären oder einen Besuchstermin zu vereinbaren. Termine sind nur möglich nach vorheriger Vereinbarung. Damit soll die Besucherfrequenz im Haus reduziert werden, um die Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter zu gewährleisten.
Einzige Ausnahme ist das Bürgeramt. Hier müssen sich Besucher am Empfang anmelden und gegebenenfalls eine Wartezeit in Kauf nehmen.
Aus organisatorischen Gründen wurde der Haupteingang auf die Südseite des Rathauses verlegt – also zwischen Bücherei und Polizei.
Maskenpflicht auf dem Markt? Aus dem Rathaus heißt es dazu: Grundsätzlich gibt es in der Gemeinde keine öffentlichen Bereiche wie Fußgängerzonen, die hochfrequentiert sind und zwangsläufig dazu führen, dass der notwendige Mindestabstand bei entsprechender Vorsicht nicht eingehalten werden kann.
Auf dem Wochenmarkt am Mittwoch gilt nun neben den Abstandsregeln zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Für Geschäfte gibt es eine Maskenpflicht, beim Aufenthalt an Bushaltestellen
und auf dem Bahnhofsgelände ebenso.
Aus diesen Gründen erlasse die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Maskenpflicht. „Wir sind im Übrigen der Meinung, dass an dieser Stelle die Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Interesse selbst aufgerufen sind, sich vernünftig zu verhalten und sich bei erhöhtem persönlichem Risiko oder kleineren Infekten selbst und andere mit einer Maske zu schützen“– einen ähnlichen Appell richtete die Bürgermeisterin am Mittwoch im Gemeinderat an die Allgemeinheit.
Kontrollen der neuen Regelungen: „Das Ordnungsamt achtet zunächst in Kooperation mit der Polizei und dem Gemeindevollzugsdienst aufmerksam auf die Einhaltung der Regelungen. Die Einhaltung der Quarantäneauflagen wird vom Ordnungsamt verstärkt überprüft und durchgesetzt“, heißt es dazu seitens der Gemeindeverwaltung.
Auswirkungen auf die Musikschule: Derzeit werde „am bewährten Konzept in der Musikschule mit Lüften, Trennwänden, Desinfizieren und Abstand halten nichts geändert“, so die Auskunft. Das könne sich bei weiter steigenden Infektionszahlen ändern. Durch das Verbot außerschulischer Nutzung von Schulgebäuden müsse sich die Musikschule räumlich teils verändern.
Gemeinderatssitzungen: Wie ist es um die Nutzung schulischer Räume dafür bestellt – Beispiel Bildungszentrum? Nach der Sitzung des Krisenstabs am Donnerstagmittag teilte Lisa Heinemann (Leiterin Öffentlichkeitsarbeit) mit, dass sie – nach der Notverkündung am Morgen – doch wieder für nicht-schulische Zwecke genutzt werden dürfen.
Anders hatte sich die Lage am Dienstag und Mittwoch dargestellt – was zum Ortswechsel in den Rathaussaal (TA) respektive Kulturschuppen (Gemeinderat) führte. Ob es dabei bleibt, wollte Elisabeth Kugel auch von einer Nachbesprechung abhängig machen, wie sich der etwas beengtere Raum am Gleis 1 eignet.
An den Schulen: Fürs Bildungszentrum gilt die Maskenpflicht ab Klasse 5. In allen Schulen muss im Abstand von 20 Minuten je drei bis fünf Minuten komplett gelüftet werden. Geprüft werde, ob Vereine, VHS und Jugendkunstschule ihre Angebote und Proben abhalten können.
Reinigung in Gebäuden: Pandemiestufe 3 nimmt die Verwaltung zum Anlass, verschärfende Maßnahmen umzusetzen, um die Infektionsgefahr zu verringern. Zudem würden die Reinigungsregelungen in Sporthallen überprüft. Gemäß der Verordnung ist nämlich die nicht-schulische Nutzung eines Gebäudes erlaubt, wenn sich die Nutzung nicht mit der schulischen Nutzung mischt und eine Reinigung dazwischen sichergestellt ist. Dies stelle eine Herausforderung dar, da eine zusätzliche Reinigung mit zusätzlichen Kosten für die Gemeinde verbunden sei. Hier sei zu klären, wie hoch die Kosten sind und ob sich die Vereine, die die Sporthallen häufig nutzen, gegebenfalls an den Kosten beteiligen können. „Bis diese Fragen geklärt sind, können die Sporthallen bis auf Weiteres nicht für nichtschulische Zwecke genutzt werden“, teilt Lisa Heinemann am Donnerstag mit.
Mehrzweckräume: Die drei Mehrzweckräume in Brochenzell, Meckenbeuren und Kehlen werden nicht für schulische Zwecke genutzt und sind weiter von den Vereinen und der Volkshochschule nutzbar.
Musikverein: Was heißt das für Meckenbeurens Musiker? Dominik Gresser (Pressewart im Musikverein Meckenbeuren) sagt auf SZ-Anfrage: „Wir haben aktuell noch Glück. Da seit Beginn von Corona in unserem Proberaum kein Mensabetrieb stattfindet, dürfen wir bis auf Weiteres noch proben.“Auch die Hauptversammlung (8. November) dürfe nach momentanem Stand „unter strengen Hygienevorschriften“stattfinden.
Kultur am Gleis 1: Bei Veranstaltungen von Kultur am Gleis 1 ist das durchgängige Tragen des MundNasen-Schutzes erforderlich.