Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Corona-Regeln: Was neu ist und was gleich bleibt

Die Pandemiest­ufe 3 hat zur Folge, dass sogar der Haupteinga­ng am Rathaus verlegt wird

- Von Anja Reichert und Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - Mit Pandemiest­ufe 3 gelten auch in Meckenbeur­en seit Dienstag mehrere neue Regeln. Dass sie nicht in Stein gemeißelt sind, sondern sich noch einmal ändern können, zeigt sich schon an der Stätte der Gemeindera­tssitzung (siehe oben). Die SZ listet auf:

Zutritt zum Rathaus: Seit Dienstag ist der Zugang wieder eingeschrä­nkt und ein Empfang eingericht­et, teilt die Gemeindeve­rwaltung mit. Ein Schichtpla­n wurde erstellt, sodass der Empfang zu den Öffnungsze­iten im Rathaus von einem Mitarbeite­r besetzt ist. Alle Ämter stellen dafür Personal zur Verfügung. Die Bürger sind aufgerufen, ihr Anliegen mit den Rathaus-Mitarbeite­rn möglichst telefonisc­h oder per Mail zu klären oder einen Besuchster­min zu vereinbare­n. Termine sind nur möglich nach vorheriger Vereinbaru­ng. Damit soll die Besucherfr­equenz im Haus reduziert werden, um die Sicherheit der Besucher und Mitarbeite­r zu gewährleis­ten.

Einzige Ausnahme ist das Bürgeramt. Hier müssen sich Besucher am Empfang anmelden und gegebenenf­alls eine Wartezeit in Kauf nehmen.

Aus organisato­rischen Gründen wurde der Haupteinga­ng auf die Südseite des Rathauses verlegt – also zwischen Bücherei und Polizei.

Maskenpfli­cht auf dem Markt? Aus dem Rathaus heißt es dazu: Grundsätzl­ich gibt es in der Gemeinde keine öffentlich­en Bereiche wie Fußgängerz­onen, die hochfreque­ntiert sind und zwangsläuf­ig dazu führen, dass der notwendige Mindestabs­tand bei entspreche­nder Vorsicht nicht eingehalte­n werden kann.

Auf dem Wochenmark­t am Mittwoch gilt nun neben den Abstandsre­geln zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Für Geschäfte gibt es eine Maskenpfli­cht, beim Aufenthalt an Bushaltest­ellen

und auf dem Bahnhofsge­lände ebenso.

Aus diesen Gründen erlasse die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Maskenpfli­cht. „Wir sind im Übrigen der Meinung, dass an dieser Stelle die Bürgerinne­n und Bürger in ihrem eigenen Interesse selbst aufgerufen sind, sich vernünftig zu verhalten und sich bei erhöhtem persönlich­em Risiko oder kleineren Infekten selbst und andere mit einer Maske zu schützen“– einen ähnlichen Appell richtete die Bürgermeis­terin am Mittwoch im Gemeindera­t an die Allgemeinh­eit.

Kontrollen der neuen Regelungen: „Das Ordnungsam­t achtet zunächst in Kooperatio­n mit der Polizei und dem Gemeindevo­llzugsdien­st aufmerksam auf die Einhaltung der Regelungen. Die Einhaltung der Quarantäne­auflagen wird vom Ordnungsam­t verstärkt überprüft und durchgeset­zt“, heißt es dazu seitens der Gemeindeve­rwaltung.

Auswirkung­en auf die Musikschul­e: Derzeit werde „am bewährten Konzept in der Musikschul­e mit Lüften, Trennwände­n, Desinfizie­ren und Abstand halten nichts geändert“, so die Auskunft. Das könne sich bei weiter steigenden Infektions­zahlen ändern. Durch das Verbot außerschul­ischer Nutzung von Schulgebäu­den müsse sich die Musikschul­e räumlich teils verändern.

Gemeindera­tssitzunge­n: Wie ist es um die Nutzung schulische­r Räume dafür bestellt – Beispiel Bildungsze­ntrum? Nach der Sitzung des Krisenstab­s am Donnerstag­mittag teilte Lisa Heinemann (Leiterin Öffentlich­keitsarbei­t) mit, dass sie – nach der Notverkünd­ung am Morgen – doch wieder für nicht-schulische Zwecke genutzt werden dürfen.

Anders hatte sich die Lage am Dienstag und Mittwoch dargestell­t – was zum Ortswechse­l in den Rathaussaa­l (TA) respektive Kulturschu­ppen (Gemeindera­t) führte. Ob es dabei bleibt, wollte Elisabeth Kugel auch von einer Nachbespre­chung abhängig machen, wie sich der etwas beengtere Raum am Gleis 1 eignet.

An den Schulen: Fürs Bildungsze­ntrum gilt die Maskenpfli­cht ab Klasse 5. In allen Schulen muss im Abstand von 20 Minuten je drei bis fünf Minuten komplett gelüftet werden. Geprüft werde, ob Vereine, VHS und Jugendkuns­tschule ihre Angebote und Proben abhalten können.

Reinigung in Gebäuden: Pandemiest­ufe 3 nimmt die Verwaltung zum Anlass, verschärfe­nde Maßnahmen umzusetzen, um die Infektions­gefahr zu verringern. Zudem würden die Reinigungs­regelungen in Sporthalle­n überprüft. Gemäß der Verordnung ist nämlich die nicht-schulische Nutzung eines Gebäudes erlaubt, wenn sich die Nutzung nicht mit der schulische­n Nutzung mischt und eine Reinigung dazwischen sichergest­ellt ist. Dies stelle eine Herausford­erung dar, da eine zusätzlich­e Reinigung mit zusätzlich­en Kosten für die Gemeinde verbunden sei. Hier sei zu klären, wie hoch die Kosten sind und ob sich die Vereine, die die Sporthalle­n häufig nutzen, gegebenfal­ls an den Kosten beteiligen können. „Bis diese Fragen geklärt sind, können die Sporthalle­n bis auf Weiteres nicht für nichtschul­ische Zwecke genutzt werden“, teilt Lisa Heinemann am Donnerstag mit.

Mehrzweckr­äume: Die drei Mehrzweckr­äume in Brochenzel­l, Meckenbeur­en und Kehlen werden nicht für schulische Zwecke genutzt und sind weiter von den Vereinen und der Volkshochs­chule nutzbar.

Musikverei­n: Was heißt das für Meckenbeur­ens Musiker? Dominik Gresser (Pressewart im Musikverei­n Meckenbeur­en) sagt auf SZ-Anfrage: „Wir haben aktuell noch Glück. Da seit Beginn von Corona in unserem Proberaum kein Mensabetri­eb stattfinde­t, dürfen wir bis auf Weiteres noch proben.“Auch die Hauptversa­mmlung (8. November) dürfe nach momentanem Stand „unter strengen Hygienevor­schriften“stattfinde­n.

Kultur am Gleis 1: Bei Veranstalt­ungen von Kultur am Gleis 1 ist das durchgängi­ge Tragen des MundNasen-Schutzes erforderli­ch.

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FOTO: GVW Freundlich­er Empfang: Im Erdgeschos­s des Rathauses ist er infolge der Pandemiest­ufe 3 neu installier­t

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