Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Vereine können noch Unterstützung beantragen
RAVENSBURG (sz) - Der nächste Lockdown für den Amateursport ist da. Wann die Beschränkungen tatsächlich wieder gelockert werden, ist nicht absehbar. Damit fehlen den Sportvereinen auch in den kommenden Monaten wichtige Einnahmen, um den Sportbetrieb durch die Corona-Krise zu bekommen. Deshalb weisen der Württembergische Landessportbund (WLSB) und der Sportkreis Ravensburg nochmals auf die Möglichkeit hin, noch bis 30. November finanzielle Unterstützung aus der „Soforthilfe Sport“des Landes Baden-Württemberg zu beantragen.
Die Hilfe in Höhe von 15 Euro je Vereinsmitglied wird laut Mitteilung gewährt, wenn ein Verein durch finanzielle Schäden in der CoronaKrise bereits einen Liquiditätsengpass hat oder sich dieser bis Jahresende abzeichnet. Zweckgebundene Rücklagen – etwa für den Ausbau oder die Instandhaltung eines Vereinsheims – werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
„Allen Sportvereinen in der Region empfehle ich, ihre finanzielle Situation bis zum Jahresende zu durchleuchten und bis zum 30. November die ,Soforthilfe Sport’ zu beantragen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Denn nach jetzigem Stand läuft dieses Hilfsprogramm für den Sport ab Dezember aus“, sagt Karlheinz Beck, Sprecher des Sportkreises Ravensburg. Zudem könnten Sportvereine, die bereits Soforthilfe-Mittel erhalten haben, einen Folgeantrag stellen, wenn der finanzielle Engpass noch immer besteht, ergänzt Beck. „Vor dem Hintergrund der am 28. Oktober neu beschlossenen CoronaBeschränkungen kann ich nur an die Vereine appellieren, dass sie die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung aus der ,Soforthilfe Sport’ des Landes Baden-Württemberg nutzen.“