Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Sportvereine können Corona-Finanzhilfe erhalten
Das Land Baden-Württemberg gewährt unter Umständen 15 Euro pro Vereinsmitglied
BODENSEEKREIS (sz) - Der aktuelle Shutdown wirkt sich auch stark auf den Sportbereich aus. Wann die Beschränkungen tatsächlich wieder gelockert werden, ist nicht absehbar. Damit fehlen den Sportvereinen auch in den kommenden Monaten wichtige Einnahmen, um den Sportbetrieb durch die Corona-Krise zu bekommen. Deshalb weisen der Württembergische Landessportbund (WLSB) und der Sportkreis Bodensee nochmals auf die Möglichkeit hin, noch bis einschließlich 30. November finanzielle Unterstützung aus der „Soforthilfe Sport“des Landes Baden-Württemberg zu beantragen.
Die Hilfe in Höhe von 15 Euro je Vereinsmitglied wird gewährt, wenn ein Verein durch finanzielle Schäden in der Corona-Krise bereits einen Liquiditätsengpass hat oder sich dieser bis Jahresende abzeichnet. Zweckgebundene Rücklagen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
„Allen Sportvereinen in der Region empfehle ich, ihre finanzielle Situation bis zum Jahresende zu durchleuchten und bis zum 30. November die Soforthilfe Sport zu beantragen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Denn nach jetzigem Stand läuft dieses Hilfsprogramm für den Sport ab Dezember aus“, erklärt Eveline
Leber, Präsidentin des Sportkreises Bodensee. Zudem können Sportvereine, die bereits Soforthilfe-Mittel erhalten haben, einen Folgeantrag stellen, wenn der finanzielle Engpass noch immer besteht.
Fragen zur Antragstellung können an den WLSB per E-Mail: soforthilfe-sport@wlsb.de sowie jeden Donnerstag telefonisch von 14 bis 16 Uhr unter 0711 / 28 07 71 96 gestellt werden.
Das sowie eine Liste häufig gestellter Fragen gibt es unter
●» www.wlsb.de/corona/
soforthilfe-sport