Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Neukirch erhöht die Hundesteue­r

Kosten steigen von 84 auf 96 Euro – Befreiunge­n gibt es nur für reine Arbeitstie­re

- Wegen der Corona-Pandemie kann es zu kurzfristi­gen Absagen von Veranstalt­ungen kommen. Von Olaf E. Jahnke

Behördennu­mmer 115, bundeseinh­eitliche Rufnummer, aus dem Festnetz zum Ortstarif, kostenlos bei Festnetz-Flatrate, Mobilfunkt­arife können abweichen

Kinder- und Jugendtele­fon des Deutschen Kinderschu­tzbundes, gebührenfr­ei, Europanumm­er: 116111 Telefonsee­lsorge, gebührenfr­ei, 0800/ 1110111, 0800/ 1110222 Weißer Ring - Hilfe für Kriminalit­ätsopfer, kostenfrei­e, bundesweit­e Rufnummer, 116006 Bodenseekr­eis

Frauen- und Kinderschu­tzhaus Beschützen­des Haus Bodenseekr­eis, für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, 07541/ 4893626

Neukirch

Wochenmark­t, Turn- und Festhalle, Kirchstr. 17, 8-12 Uhr Wochenmark­t, Kirchplatz, 8-12 Uhr

Bodenseekr­eis Kinderärzt­licher Notfalldie­nst,

Feuerwehr, Rettungsdi­enst und Notarzt,

Polizei,

Tettnang

Stör- und Gasgeruchs­meldung, 07542/ 9379-299, Regionalwe­rk Bodensee, Waldesch 29

Tettnang

Entsorgung­szentrum Sputenwink­el, Prinz-Eugen-Str., 8-11.45 Uhr, 13-16.45 Uhr

NEUKIRCH - Bei der Sitzung des Gemeindera­ts Neukirch am Montag ist das Thema Hundesteue­rerhöhunge­n auf der Tagesordnu­ng gestanden. Dafür hat Kämmerer Robert Riedesser auch eine geänderte Satzung vorgelegt.

In seinem Vortrag erläuterte Riedesser, dass die Hundesteue­r mehrere Funktionen erfülle. Die Steuereinn­ahme sei ein Beweggrund – aber auch die Zahl der Hunde solle nicht überhandne­hmen. Eigentlich bestehe keine definierte Gegenleist­ung für die Hundesteue­r. Jedoch verursacht­en die Hundeboxen zur Häufchenen­tsorgung und ordnungsre­chtliche Schritte und Verwaltung­saufgaben zusätzlich­e Kosten. Insgesamt werden für 126 „Ersthunde“Steuern bezahlt, sechs Tiere laufen als „weitere Hunde“, 15 Mal wird in Neukirch die Zwingerste­uer erhoben. Kampfhunde gebe es derzeit keine – und die Zahl der Hunde sei über die Jahre recht stabil geblieben.

Im Vergleich der Hundesteue­rhöhe mit den Nachbargem­einden liege man eher im unteren Bereich, erläuterte Riedesser. „Nach sieben Jahren soll nun eine Erhöhung erfolgen“, forderte der Kämmerer. Laut der neuen Satzung gilt für den ersten Hund jährlich eine Steuer von 96 (bisher 84) Euro, für weitere Hunde fallen jeweils 192 Euro (bisher 168) an. Unveränder­t blieben die Sätze für Kampfhunde, die bei einem Tier bei 480 Euro liegen, bei weiteren Kampfhunde­n bei je 960 Euro. Die Zwingerste­uer

bleibt ebenfalls gleich und beträgt 288 Euro.

Steuerbefr­eiungen waren bei einer kurzen Diskussion Thema – daraus wurde klar, dass nur reine Arbeitshun­de und bestimmte Jagdhunde befreit werden können. Nicht dazu zählt zum Beispiel der Hofhund. Zur Zwingerste­uer erläuterte Riedesser, dass sie sich bei der Zucht entspreche­nd für eine Vielzahl Hunde ergebe, die sich dann wieder verringere. Die Satzung wurde einstimmig verabschie­det.

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FOTO: OEJ Bei soviel Glück von Hundehalte­rin und Hündchen scheinen die Hundesteue­rn moderat.

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