Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Neukirch erhöht die Hundesteuer
Kosten steigen von 84 auf 96 Euro – Befreiungen gibt es nur für reine Arbeitstiere
Behördennummer 115, bundeseinheitliche Rufnummer, aus dem Festnetz zum Ortstarif, kostenlos bei Festnetz-Flatrate, Mobilfunktarife können abweichen
Kinder- und Jugendtelefon des Deutschen Kinderschutzbundes, gebührenfrei, Europanummer: 116111 Telefonseelsorge, gebührenfrei, 0800/ 1110111, 0800/ 1110222 Weißer Ring - Hilfe für Kriminalitätsopfer, kostenfreie, bundesweite Rufnummer, 116006 Bodenseekreis
Frauen- und Kinderschutzhaus Beschützendes Haus Bodenseekreis, für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, 07541/ 4893626
Neukirch
Wochenmarkt, Turn- und Festhalle, Kirchstr. 17, 8-12 Uhr Wochenmarkt, Kirchplatz, 8-12 Uhr
Bodenseekreis Kinderärztlicher Notfalldienst,
Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt,
Polizei,
Tettnang
Stör- und Gasgeruchsmeldung, 07542/ 9379-299, Regionalwerk Bodensee, Waldesch 29
Tettnang
Entsorgungszentrum Sputenwinkel, Prinz-Eugen-Str., 8-11.45 Uhr, 13-16.45 Uhr
NEUKIRCH - Bei der Sitzung des Gemeinderats Neukirch am Montag ist das Thema Hundesteuererhöhungen auf der Tagesordnung gestanden. Dafür hat Kämmerer Robert Riedesser auch eine geänderte Satzung vorgelegt.
In seinem Vortrag erläuterte Riedesser, dass die Hundesteuer mehrere Funktionen erfülle. Die Steuereinnahme sei ein Beweggrund – aber auch die Zahl der Hunde solle nicht überhandnehmen. Eigentlich bestehe keine definierte Gegenleistung für die Hundesteuer. Jedoch verursachten die Hundeboxen zur Häufchenentsorgung und ordnungsrechtliche Schritte und Verwaltungsaufgaben zusätzliche Kosten. Insgesamt werden für 126 „Ersthunde“Steuern bezahlt, sechs Tiere laufen als „weitere Hunde“, 15 Mal wird in Neukirch die Zwingersteuer erhoben. Kampfhunde gebe es derzeit keine – und die Zahl der Hunde sei über die Jahre recht stabil geblieben.
Im Vergleich der Hundesteuerhöhe mit den Nachbargemeinden liege man eher im unteren Bereich, erläuterte Riedesser. „Nach sieben Jahren soll nun eine Erhöhung erfolgen“, forderte der Kämmerer. Laut der neuen Satzung gilt für den ersten Hund jährlich eine Steuer von 96 (bisher 84) Euro, für weitere Hunde fallen jeweils 192 Euro (bisher 168) an. Unverändert blieben die Sätze für Kampfhunde, die bei einem Tier bei 480 Euro liegen, bei weiteren Kampfhunden bei je 960 Euro. Die Zwingersteuer
bleibt ebenfalls gleich und beträgt 288 Euro.
Steuerbefreiungen waren bei einer kurzen Diskussion Thema – daraus wurde klar, dass nur reine Arbeitshunde und bestimmte Jagdhunde befreit werden können. Nicht dazu zählt zum Beispiel der Hofhund. Zur Zwingersteuer erläuterte Riedesser, dass sie sich bei der Zucht entsprechend für eine Vielzahl Hunde ergebe, die sich dann wieder verringere. Die Satzung wurde einstimmig verabschiedet.
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