Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Diebisches Brüder-Trio muss ins Gefängnis

Landgerich­t Ravensburg verhängt mehrjährig­e Haftstrafe­n für Diebestour durch die Region

- Von Kerstin Schwier

BODENSEEKR­EIS - In dem Prozess gegen drei Brüder aus dem Bodenseekr­eis wegen gemeinscha­ftlichen Diebstahls in besonders schweren Fällen und weiterer Delikte ist am Landgerich­t Ravensburg bereits am vierten Verhandlun­gstag das Urteil gefallen. Richter Matthias Geiser verurteilt­e die drei Männer im Alter von 25 bis 31 Jahre zu Freiheitss­trafen zwischen 18 Monaten und drei Jahren und drei Monaten.

Im Rahmen des Verfahrens machten alle Angaben zur Sache und räumten die Tatvorwürf­e in unterschie­dlichem Maß ein. Die allesamt einschlägi­g vorbestraf­ten Angeklagte­n hatten die Taten in wechselnde­n Besetzunge­n im Zeitraum von August 2018 bis Juli 2019 begangen. Zielobjekt­e der nächtliche­n Diebestour­en waren vornehmlic­h unbewohnte Objekte wie der Freizeitpa­rk Allensbach, der Spielpark „Lufti“in Meckenbeur­en, ein Parkwärter­häuschen an der Messe Friedrichs­hafen sowie das Hauptzolla­mt Ulm an der Messe Friedrichs­hafen. Hier wurden jedes Mal Tresore aufgebroch­en beziehungs­weise entwendet. In Friedrichs­hafener Gartenlaub­en erbeuteten sie Motorsägen, Löwenstein­figuren, Holzadler oder Engelsbüst­en. Ein Einbruchsv­ersuch in ein Bekleidung­sgeschäft in Tettnang-Walchesreu­te scheiterte an der Aufmerksam­keit des Eigentümer­s.

Die Polizei war dem Diebestrio anhand eines Blitzerfot­os auf die Schliche gekommen. Bei den nächtliche­n Beutezügen hatte stets der jüngste Bruder, obwohl nicht im Besitz eines Führersche­ins, das Fluchtauto gefahren. Er erhielt mit drei Jahren und drei Monaten auch die höchste Freiheitss­trafe. Neben Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaub­nis hatte er sich der Urkundenfä­lschung und des vorsätzlic­hen Besitzes eines verbotenen Gegenstand­es schuldig gemacht. Bei einer Hausdurchs­uchung war bei ihm ein Schlagring, dessen Besitz laut Waffengese­tz verboten und strafbar ist, gefunden worden.

Während der älteste der drei Brüder wegen Diebstahls in vier Fällen unter Einbeziehu­ng früherer Strafen zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde, muss der 27-jährige Bruder mit einem Jahr und sechs Monaten am kürzesten in Haft.

Er hatte sich neben Diebstahls auch wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung und Beleidigun­g zu verantwort­en. Seine unangelein­te Rottweiler­hündin hatte Spaziergän­ger angefallen und gebissen. Auf ein daraufhin vom Ordnungsam­t verhängtes Hundehaltu­ngsverbot hatte er mit Beleidigun­gen und Drohungen reagiert.

Bei zwei der Angeklagte­n ordnete das Gericht die Einziehung des Wertes von Taterträge­n in Höhe von über 4000 Euro an.

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SYMBOLFOTO: ALEXANDER KAYA Zielobjekt­e der nächtliche­n Diebestour­en der drei Brüder sind vornehmlic­h unbewohnte Objekte.

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