Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Diebisches Brüder-Trio muss ins Gefängnis
Landgericht Ravensburg verhängt mehrjährige Haftstrafen für Diebestour durch die Region
BODENSEEKREIS - In dem Prozess gegen drei Brüder aus dem Bodenseekreis wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in besonders schweren Fällen und weiterer Delikte ist am Landgericht Ravensburg bereits am vierten Verhandlungstag das Urteil gefallen. Richter Matthias Geiser verurteilte die drei Männer im Alter von 25 bis 31 Jahre zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und drei Jahren und drei Monaten.
Im Rahmen des Verfahrens machten alle Angaben zur Sache und räumten die Tatvorwürfe in unterschiedlichem Maß ein. Die allesamt einschlägig vorbestraften Angeklagten hatten die Taten in wechselnden Besetzungen im Zeitraum von August 2018 bis Juli 2019 begangen. Zielobjekte der nächtlichen Diebestouren waren vornehmlich unbewohnte Objekte wie der Freizeitpark Allensbach, der Spielpark „Lufti“in Meckenbeuren, ein Parkwärterhäuschen an der Messe Friedrichshafen sowie das Hauptzollamt Ulm an der Messe Friedrichshafen. Hier wurden jedes Mal Tresore aufgebrochen beziehungsweise entwendet. In Friedrichshafener Gartenlauben erbeuteten sie Motorsägen, Löwensteinfiguren, Holzadler oder Engelsbüsten. Ein Einbruchsversuch in ein Bekleidungsgeschäft in Tettnang-Walchesreute scheiterte an der Aufmerksamkeit des Eigentümers.
Die Polizei war dem Diebestrio anhand eines Blitzerfotos auf die Schliche gekommen. Bei den nächtlichen Beutezügen hatte stets der jüngste Bruder, obwohl nicht im Besitz eines Führerscheins, das Fluchtauto gefahren. Er erhielt mit drei Jahren und drei Monaten auch die höchste Freiheitsstrafe. Neben Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte er sich der Urkundenfälschung und des vorsätzlichen Besitzes eines verbotenen Gegenstandes schuldig gemacht. Bei einer Hausdurchsuchung war bei ihm ein Schlagring, dessen Besitz laut Waffengesetz verboten und strafbar ist, gefunden worden.
Während der älteste der drei Brüder wegen Diebstahls in vier Fällen unter Einbeziehung früherer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde, muss der 27-jährige Bruder mit einem Jahr und sechs Monaten am kürzesten in Haft.
Er hatte sich neben Diebstahls auch wegen fahrlässiger Körperverletzung und Beleidigung zu verantworten. Seine unangeleinte Rottweilerhündin hatte Spaziergänger angefallen und gebissen. Auf ein daraufhin vom Ordnungsamt verhängtes Hundehaltungsverbot hatte er mit Beleidigungen und Drohungen reagiert.
Bei zwei der Angeklagten ordnete das Gericht die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von über 4000 Euro an.