Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Alkohol und Gewalt am Ende einer Ehe
48-Jähriger beleidigt Ehefrau, schlägt den Sohn und droht beiden mit dem Tod – Einspruch zurückgezogen
KREIS LINDAU - Es war ein trauriger Einblick, den eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Lindau jetzt in das Leben einer Familie aus dem Landkreis Lindau gewährte. Vor Richter Klaus Harter stand ein 48-jähriger Familienvater, der seine Frau beleidigt, seinen Sohn geschlagen und beide mit dem Tod bedroht haben soll.
Streit habe es immer wieder einmal zwischen den Eltern gegeben, sagte der 22-jährige Sohn in der Gerichtsverhandlung aus. An jenem Abend Ende Januar eskalierte die Situation jedoch. Der Vater hatte just an diesem Tag seine Entziehungskur in einer Klinik beendet. Nach Hause kam er nur, um Kleidung zu holen, um dann bei seiner Freundin zu übernachten. Doch das Aufeinandertreffen der Eheleute verlief lautstark. Dass er seine Frau eine „Schlampe“genannt habe, räumte der Angeklagte unumwunden ein. Sie selbst konnte sich auch an „Fotze“erinnern, der Sohn an „Hure“. „Er hat mich psychisch fertig gemacht“, fasste das die 44-jährige Ehefrau zusammen. Immer wieder habe sie geheult. Allerdings hatte sie bei ihrer Aussage Mühe, sich an den konkreten Abend zu erinnern: „Ich weiß nicht, ob ich beim richtigen Vorfall bin.“Denn Konflikte gab es in Folge der Alkoholsucht des Ehemannes immer wieder. Zudem versuche sie, „Abstand zu gewinnen“, erklärte sie dem Richter. Inzwischen hat sie eine eigene Wohnung bezogen. Das gemeinsame Haus steht zum Verkauf.
Doch nicht nur wegen der Beleidigungen stand der 48-Jährige vor Gericht. Ihm wurde auch vorgeworfen, seinen Sohn in den Magen geboxt zu haben. Das habe er nicht getan, versicherte der Angeklagte. Es sei nur eine Abwehrreaktion gewesen. Er habe sich bedroht gefühlt. Im Gegenteil: Er sei in der Vergangenheit von seiner Frau geschlagen worden. Die Bilder dazu könne er zeigen. Die Fotos kannte auch seine Frau: „Die hat er mir gezeigt. Das stammt von seiner Freundin“, sagte sie aus. Die nämlich leide unter dem Borderline-Syndrom. Mutter und Sohn schließlich sagten aus, dass sie der Familienvater auch bedroht habe. Nach der Eskalation an jenem Januar-Abend sind sie gemeinsam zur Polizei gegangen und haben den 48-Jährigen angezeigt.
Aus Sicht des Staatsanwaltes war nach den Aussagen klar: Der Angeklagte hat sich der Beleidigung, der Körperverletzung und der Bedrohung schuldig gemacht. Und er riet dem Rechtsanwalt des Angeklagten, auf seinen Mandaten einzuwirken. Der solle den Widerspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen.
Den hatte das Gericht bereits im Juni verschickt und dabei eine Strafe von 1350 Euro verhängt. „Hier und heute wird es sonst teurer“, zeigte sich der Staatsanwalt überzeugt. Und er deutete an, über ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen den Angeklagten nachzudenken, nachdem dieser ausgesagt hatte, von seiner Frau geschlagen worden zu sein.
Nur kurz dauerte die Beratung zwischen Rechtsanwalt und Angeklagtem. Am Ende stand die Rücknahme des Widerrufs. Damit ist der Strafbefehl gültig.