Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Vier Baufenster öffnen sich für die Stiftung
Gemeinderat Meckenbeuren legt mit Satzung die Grenzen für das „Liebenau-Stiftungsgelände“fest
MECKENBEUREN - Die Satzung für einen Teilbereich von Liebenau hat die letzte planungsrechtliche Hürde genommen – dem Neubau von zunächst zwei Wohnheimen durch die Stiftung steht nichts im Wege. Der Gemeinderat hat bei seiner Sitzung im Bildungszentrum Buch einstimmig den Satzungsbeschluss gefasst, sodass auf insgesamt vier Baufenster zugegriffen werden kann. Sie befinden sich im östlichen Bereich des Areals der Stiftung (Richtung Straß).
Ermöglicht wird dies durch eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, mit der die Grenzen des Ortsteils „Liebenau-Stiftungsgelände“festgesetzt werden – samt Festlegung, was Innen- und was Außenbereich ist. Konkret: Bestimmte Flächen werden zum Innenbereich und damit bebaubar. Im September war es möglich, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Was eingetroffen ist, stellten Bauamtsleiter Elmar Skurka und Planer Helmut Hornstein (Büro Hornstein, Überlingen) in der öffentlichen Sitzung vor.
Da es von privater Seite keine Stellungnahmen gab, lag der Fokus bei den 17 Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange vor allem auf zwei Hinweisen. So hatten die Umweltschutzbehörde im Landratsamt wie das Regierungspräsidium zu einer weitergehenden artenschutzrechtlichen Untersuchung geraten – um festzulegen, wie mit dem vermuteten Vorkommen von Fledermäusen umgegangen werden soll.
Eine Festsetzung im Textteil der Satzung regelt dies nun. Demnach können die neun Bäume im Plangebiet
gefällt werden, wenn zugleich für die Fledermäuse gesorgt wird. „Vorsichtige Bergung der Astabschnitte mit Höhlen, gegebenenfalls Weiterversorgung von überwinternden Fledermäusen“ist eine der nun festgeschriebenen Voraussetzungen.
Und: Das Amt für Wasser- und Bodenschutz wies darauf hin, dass ein Ersatz für bestehende Retentionsflächen nötig werden könnte. Der muss allerdings noch nicht jetzt erfolgen, sondern dann, wenn die Flächen mit einem Bauantrag konkret tangiert sind.
Im Zuge der Abwägung, die in den Satzungsbeschluss mündete, war auch die Stellungnahme des Jugendreferats