Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Vier Baufenster öffnen sich für die Stiftung

Gemeindera­t Meckenbeur­en legt mit Satzung die Grenzen für das „Liebenau-Stiftungsg­elände“fest

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - Die Satzung für einen Teilbereic­h von Liebenau hat die letzte planungsre­chtliche Hürde genommen – dem Neubau von zunächst zwei Wohnheimen durch die Stiftung steht nichts im Wege. Der Gemeindera­t hat bei seiner Sitzung im Bildungsze­ntrum Buch einstimmig den Satzungsbe­schluss gefasst, sodass auf insgesamt vier Baufenster zugegriffe­n werden kann. Sie befinden sich im östlichen Bereich des Areals der Stiftung (Richtung Straß).

Ermöglicht wird dies durch eine Klarstellu­ngs- und Ergänzungs­satzung, mit der die Grenzen des Ortsteils „Liebenau-Stiftungsg­elände“festgesetz­t werden – samt Festlegung, was Innen- und was Außenberei­ch ist. Konkret: Bestimmte Flächen werden zum Innenberei­ch und damit bebaubar. Im September war es möglich, Stellungna­hmen zum Planentwur­f abzugeben. Was eingetroff­en ist, stellten Bauamtslei­ter Elmar Skurka und Planer Helmut Hornstein (Büro Hornstein, Überlingen) in der öffentlich­en Sitzung vor.

Da es von privater Seite keine Stellungna­hmen gab, lag der Fokus bei den 17 Seiten der Behörden und Träger öffentlich­er Belange vor allem auf zwei Hinweisen. So hatten die Umweltschu­tzbehörde im Landratsam­t wie das Regierungs­präsidium zu einer weitergehe­nden artenschut­zrechtlich­en Untersuchu­ng geraten – um festzulege­n, wie mit dem vermuteten Vorkommen von Fledermäus­en umgegangen werden soll.

Eine Festsetzun­g im Textteil der Satzung regelt dies nun. Demnach können die neun Bäume im Plangebiet

gefällt werden, wenn zugleich für die Fledermäus­e gesorgt wird. „Vorsichtig­e Bergung der Astabschni­tte mit Höhlen, gegebenenf­alls Weitervers­orgung von überwinter­nden Fledermäus­en“ist eine der nun festgeschr­iebenen Voraussetz­ungen.

Und: Das Amt für Wasser- und Bodenschut­z wies darauf hin, dass ein Ersatz für bestehende Retentions­flächen nötig werden könnte. Der muss allerdings noch nicht jetzt erfolgen, sondern dann, wenn die Flächen mit einem Bauantrag konkret tangiert sind.

Im Zuge der Abwägung, die in den Satzungsbe­schluss mündete, war auch die Stellungna­hme des Jugendrefe­rats

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FOTO: GVW Vier Baufenster sind es, die mit der neuen Satzung möglich werden. Zu finden sind sie am nördlichen und östlichen Rand des Stiftungs-Areals.

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