Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Südwesten verschärft Quarantäne-Regeln

Isolations­pflicht künftig ohne amtliche Anweisung – Bundestag regelt Infektions­schutz neu

- Von Kara Ballarin und dpa

STUTTGART - Wer in Baden-Württember­g positiv auf das Coronaviru­s getestet wird, muss sich künftig sofort in häusliche Isolation begeben. Bislang war dafür eine Anordnung des Gesundheit­samtes erforderli­ch. Das hat die grün-schwarze Landesregi­erung laut Sozialmini­ster Manfred Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart beschlosse­n. Gleiches gelte für diejenigen, die mit den Infizierte­n zusammenle­ben, ergänzt Luchas Sprecherin. Da die Gesundheit­sämter aber zunehmend überlastet sind, kann dies

Tage dauern, bis Behörden die Quarantäne anordnen. Künftig haben die Betroffene­n dann sofort Anspruch auf Lohnfortza­hlung oder Entschädig­ung für Einkommens­ausfall.

Verschärfu­ngen zum Infektions­schutz an baden-württember­gischen Schulen sind dagegen offenbar nicht angedacht – im Gegenteil. „Bayern macht jetzt eine Maskenpfli­cht auch für die Kleinen“, sagte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne). Im Südwesten sei dies für Grundschül­er aber nicht geplant. Von Klasse 5 an gibt es die Pflicht, Maske zu tragen und regelmäßig zu lüften. Werden

die Regeln eingehalte­n, müssen künftig selbst Nebensitze­r von infizierte­n Schülern nicht mehr zwangsweis­e getestet werden, geschweige denn zu Hause bleiben.

Trotz der anhaltend hohen Infektions­zahlen im Südwesten seien die Krankenhäu­ser nicht überlastet, erläuterte Lucha weiter. Er sprach von 396 Corona-Infizierte­n auf Intensivst­ationen, von denen 57 Prozent beatmet würden. Von landesweit 3014 Intensivbe­tten seien 717 frei.

Der Bundestag stimmt heute über die geplante Neuregelun­g des Infektions­schutzgese­tzes ab, das den Ländern

im Falle einer Pandemie „Leitplanke­n“für Maßnahmen geben soll, damit Bund und Länder schneller reagieren können. Die Berliner Polizei bereitet sich auf Demonstrat­ionen und womöglich gewalttäti­ge Proteste von Gegnern vor. Bundestags­abgeordnet­e wurden zudem mit Tausenden kritischen E-Mails überhäuft. Regierungs­vertreter wiesen Vergleiche des Infektions­schutzgese­tzes mit dem sogenannte­n Ermächtigu­ngsgesetz von 1933 scharf zurück. Damals hatte sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebu­ng auf Adolf Hitler übertragen.

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