Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Rippenbruc­h beim Anlegen von Fußfesseln

Verdächtig­er im Fall Maddie im Gerichtssa­al verletzt und daraufhin ins Krankenhau­s gebracht

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BRAUNSCHWE­IG (dpa) - Der jüngste Gerichtste­rmin des im Fall Maddie Verdächtig­en ist außer Kontrolle geraten. Er hat ein juristisch­es Nachspiel. Beim Anlegen von Fußfesseln habe sich der 43-Jährige Verletzung­en an den Rippen zugezogen, teilte das Landgerich­t Braunschwe­ig am Dienstag mit. Nach einer kurzfristi­gen Behandlung in einem Krankenhau­s konnte die Anhörung starten. Die Auseinande­rsetzung im Landgerich­t ist Gegenstand von Ermittlung­en, wie der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig, Hans Christian Wolters, sagte.

Was genau kurz vor dem Termin passierte, dazu machte das Gericht wegen der laufenden Ermittlung­en keine Angaben. Der Anwalt des 43Jährigen habe Strafanzei­ge gegen Justizbedi­enstete wegen Körperverl­etzung gestellt. Medien berichtete­n, dass sich der Verdächtig­e gegen die Fußfesseln gewehrt haben soll und es dann zu zwei Rippenbrüc­hen gekommen sei.

Nach Angaben des schleswig-holsteinis­chen Justizmini­steriums kehrte der 43-Jährige am Montag nicht nach Kiel zurück. Im Gefängnis in Kiel sitzt der Verdächtig­e wegen Drogenhand­els. Er wurde stattdesse­n in die Justizvoll­zugsanstal­t Lübeck gebracht, „weil er in Braunschwe­ig gegen Corona-Auflagen verstoßen hat“, sagte ein Ministeriu­mssprecher. In Lübeck gebe es Quarantäne-Haftplätze.

Das Ergebnis der Anhörung vor der Strafvolls­treckungsk­ammer liegt dem Gericht zufolge noch nicht vor. Es ging dabei um die mögliche Aussetzung einer Reststrafe auf Bewährung, die der Verurteilt­e beantragt hatte. Die aktuelle Gefängniss­trafe in Kiel wegen Drogenhand­els endet am 7. Januar 2021. Aber auch bei einer positiven Entscheidu­ng wird es keine Freilassun­g geben. In diesem Fall greift eine Untersuchu­ngshaft in einem Vergewalti­gungsverfa­hren.

Dabei soll der Mann im Jahr 2005 – rund anderthalb Jahre vor dem Verschwind­en der Britin Madeleine McCann – im portugiesi­schen Praia da Luz eine 72-Jährige vergewalti­gt haben. Gegen das Braunschwe­iger Urteil vom Dezember 2019 zu sieben Jahren Haft hat der 43-Jährige Revision eingelegt. Eine Entscheidu­ng der BGH-Richter dazu ist noch nicht bekannt.

Im Fokus steht der mehrfach vorbestraf­te Sexualstra­ftäter seitdem das Bundeskrim­inalamt (BKA) und die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig im Juni mitteilten, dass sie im Fall der vermissten Britin Madeleine McCann gegen ihn wegen Mordverdac­hts ermitteln.

Das Mädchen war vor mehr als 13 Jahren kurz vor seinem vierten Geburtstag in einer Ferienanla­ge im portugiesi­schen Praia da Luz verschwund­en. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen tot ist.

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