Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Schöne Beschränkung
Welche Corona-Maßnahmen Bund und Länder für die Weihnachtszeit beschließen wollen
BERLIN - Die Details stehen zwar noch nicht fest. Aber dass Bund und Länder bei ihren Gesprächen am Mittwoch den Teil-Lockdown verlängern werden, gilt als wahrscheinlich. „Wir wollen jetzt diverse Schritte festhalten, bis weit in den Januar hinein“, kündigte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), am Montag an. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Bleibt es bei den derzeitigen Beschränkungen?
Wahrscheinlich ja. Laut einem Positionspapier von Müller, das von den SPD-regierten Ländern mitgetragen wird, sollen die jetzt geltenden Beschränkungen mit Gaststättenschließungen und Beherbergungsverbot zunächst bis zum 20. Dezember weitergeführt werden. Die Unionsländer sind ebenfalls dafür. Darüber hinaus sollen Arbeitgeber „prüfen, ob vom 21. Dezember bis 3. Januar Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen“geschlossen werden können.
Werden die Weihnachtsferien vorgezogen? Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte am Montagabend an, sich bei der anstehenden Bund-Länder-Schalte für längere Weihnachtsferien starkzumachen. In BadenWürttemberg wie in einigen anderen Ländern sei bislang der letzte Schultag am Dienstag, 22. Dezember. Wenn die Schüler bereits am Freitag zuvor, am 18. Dezember, in die Ferien entlassen würden, habe man bis Heiligabend eine Strecke von fünf bis sechs Tagen, die man nutzen könne, um Kontakte zu minimieren, hieß es aus dem Staatsministerium. Auch die unionsregierten Bundesländer schlagen vor, dass die Weihnachtsferien schon am Samstag, den 19. Dezember, beginnen. „Dann können sich sowohl Eltern mit ihren Kindern als auch Großeltern freiwillig in Vorquarantäne begeben“, erläutert der gesundheitspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke.
Wie viele Personen werden bei privaten Weihnachtsfeiern zugelassen? Das steht noch nicht fest. Die SPDregierten Länder empfehlen vom 21.
Dezember bis 3. Januar eine Erweiterung auf bis zu zehn Personen, nachdem die Kontaktbeschränkungen Anfang Dezember zunächst verschärft werden sollen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Studien haben ergeben, dass das Ansteckungsrisiko bei Kindern deutlich geringer ist als bei Jugendlichen oder Erwachsenen. Die Unionsländer haben sich bei der Größe der Feiern noch nicht festgelegt.
Kann die Polizei Weihnachtsfeiern im Familienkreis auflösen? Kontrollen seien zulässig, aber nur „zur Verhütung von dringenden Gefahren“, betont der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhoff. Als Beispiel nennt er die Situation, dass „die Polizei weiß, dass ein Familienfest stattfindet, bei dem zwei Personen mit Corona infiziert sind“. Die Gewerkschaft der Polizei möchte allerdings Kontrollen über die Weihnachtsfeiertage so gut es geht vermeiden und appelliert an die Vernunft der Bürger. „Je eigenverantwortlicher alle handeln, desto weniger braucht es die Polizei“, sagt Gewerkschaftsvize Jörg Radek.
Kommt ein Verkaufsverbot für Silvesterböller?
Die SPD-Länder sind dafür, die Unionsländer jedoch dagegen. Für den Fall eines Verbotes warnt der Verband der pyrotechnischen Industrie vor dem Verlust von bis zu 3000 Arbeitsplätzen in Deutschland. „Im Gegensatz zu anderen Branchen hätten wir ein Jahr lang nichts zu tun. Das kann sich keiner leisten“, sagt Verbandsgeschäftsführer Klaus Gotzen.
Warum sollen Christmetten erlaubt sein, Silvesterfeiern mit weniger Beteiligten aber nicht?
Eine Begründung dafür gibt es – noch – nicht. Religiöse Großveranstaltungen sollten vermieden werden, so steht es in dem Papier der SPD-regierten Länder. Ob dazu auch Gottesdienste mit 1000 Personen und mehr gezählt werden, ist offen. Über die Zulässigkeit von Silvesterfeiern entscheiden jedenfalls die Kommunen. Bei den in Berlin mitregierenden Grünen heißt es, Verbote seien wichtig, „um die Krankenhäuser zu entlasten und die Sanitäter vor Ansteckungen zu schützen“.