Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Gemeinderat von Wasserburg erhöht Kurbeitrag
WASSERBURG (isa) - Der Wasserburger Gemeinderat hat den Kurbeitrag erhöht. Demnach muss jeder Wasserburger Gast statt wie bisher 2,70 Euro ab dem kommenden Jahr in der Hauptsaison 2,80 Euro bezahlen. Der Grund für die Erhöhung ist, dass der Solidarbeitrag, den die Gemeinde für die Echt-Bodensee-Card (EBC) bezahlt, um zehn Cent steigt.
Jeder Gast, der in Wasserburg übernachtet, muss einen Kurbeitrag bezahlen. Dafür bekommt er im Gegenzug mit der Echt-Bodensee-Card (EBC) eine Gästekarte, mit der er nicht nur kostenlos im gesamten Bodo-Gebiet Bus und Bahn fahren kann, sondern auch jede Menge Vergünstigungen bei zahlreichen touristischen Angeboten in der deutschen Bodenseeregion erhält. Dafür muss Wasserburg allerdings in Zukunft zehn Cent mehr bezahlen. Lag der Gemeindeanteil bisher bei einem Euro, so steigt der sogenannte „Solidarbeitrag“künftig auf 1, 10 Euro.
Diese Erhöhung wiederum hat der Wasserburger Gemeinderat nun auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig über die Kurtaxe an die Gäste weitergegeben und ist damit der Empfehlung des Tourismusausschusses gefolgt, der darüber bereits vor einem Monat beraten hatte (die SZ berichtete).
Zur Erinnerung: Seitdem Wasserburg 2017 die EBC eingeführt hatte, betrug der Kurbeitrag für Erwachsene in der Hauptsaison 2,70 Euro. Davon entfielen bisher 75 Cent an den Bodo-Verkehrsbund und 25 Cent an die DBT (Deutsche Bodensee Tourismus GmbH), die wiederum die EBC organisiert und verwaltet. Den Rest verwendet die Gemeinde für sich, etwa, um Veranstaltungen zu finanzieren. Nachdem Bodo vier Jahre lang den gemeindlichen Anteil garantiert hatte, erhöht der Verkehrsbund im Zuge der allgemeinen Preiserhöhungen jedoch den Beitrag um besagte zehn Cent und verlangt nun 85 Cent für seine Verkehrsleistungen. Ab Januar soll deshalb die neue Kurtaxe gelten. So zahlen Erwachsene in der Hauptsaison pro Übernachtung 2,80 Euro und in der Nebensaison 1,70 Euro. Kinder von sechs bis 16 Jahren bezahlen sowohl in der Haupt- als auch in der Nebensaison 1,20 Euro. Während Behinderte mit einem Behinderungsgrad von 50 bis 80 Prozent sowie deren Begleitpersonen sowohl in der Haupt- als auch in der Nebensaison 1,70 Euro bezahlen, sind Behinderte mit einem Behinderungsgrad ab 81 Prozent vom Kurbeitrag befreit. Gleiches gilt für Geschäftsreisende und Kinder bis sechs Jahren.