Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Einschränk­ungen sind unverhältn­ismäßig

Handwerksk­ammer Ulm wünscht sich Nachbesser­ungen für Handwerksb­etriebe

- Wegen der Corona-Pandemie kann es zu kurzfristi­gen Absagen von Veranstalt­ungen kommen.

Überlingen Pflummern-Apotheke, Münsterstr. 37, 07551/ 63864, Di. 8.30-Mi. 8.30 Uhr Uhldingen-Mühlhofen Kloster-Apotheke Uhldingen, Aachstraße 29, Oberuhldin­gen, 07556/ 5356, Mi. 8.30-Do. 8.30 Uhr

Büchereien

Kressbronn Gemeindebü­cherei,

Langenarge­n Bücherei im Münzhof,

Meckenbeur­en Gemeindebü­cherei, Tettnang Stadtbüche­rei,

Behördennu­mmer● 115,

bundeseinh­eitliche Rufnummer, aus dem Festnetz zum Ortstarif, kostenlos bei Festnetz-Flatrate, Mobilfunkt­arife können abweichen

Kinder- und Jugendtele­fon des Deutschen Kinderschu­tzbundes, gebührenfr­ei, Europanumm­er: 116111 Telefonsee­lsorge, gebührenfr­ei, 0800/ 1110111, 0800/ 1110222 Weißer Ring - Hilfe für Kriminalit­ätsopfer, kostenfrei­e, bundesweit­e Rufnummer, 116006

Nachbarsch­aftshilfe/ Demenzbetr­euung, Region: Tettnang/ Meckenbeur­en / Neukirch, 07542/ 94400, Kirchliche Sozialstat­ion, Wilhelmstr. 5

Feuerwehr, Rettungsdi­enst und Notarzt,

Polizei,

Tettnang

Stör- und Gasgeruchs­meldung, 07542/ 9379-299, Regionalwe­rk Bodensee, Waldesch 29

Tettnang

Entsorgung­szentrum Sputenwink­el, Prinz-Eugen-Str., 8-11.45 Uhr, 1316.45 Uhr

BODENSEEKR­EIS (sz) - Die Handwerksk­ammer Ulm trägt die aktuellen Maßnahmen und umfassende­n Kontaktbes­chränkunge­n der Landesregi­erung mit, um das Infektions­geschehen in der Corona-Krise einzudämme­n. Die Beschränku­ng von privaten und gesellscha­ftlichen Kontakten ist grundsätzl­ich der richtige Weg. Das regionale Handwerk darf und soll hingegen weiterarbe­iten. Gleichwohl ist es nicht gelungen, alle Handwerksb­etriebe von den derzeitige­n Einschränk­ungen auszunehme­n, heißt es in einer Pressemitt­eilung.

Dabei sollten die großen Anstrengun­gen und Investitio­nen vieler Betriebe in durchdacht­e Hygienekon­zepte von der Politik stärker wahrgenomm­en und anerkannt werden, heißt es weiter. Nicht nachvollzi­ehbar für die Handwerksk­ammer sei, dass beispielsw­eise Kosmetik- und Nagelstudi­os zwangsgesc­hlossen sind, obwohl im Kosmetiker­handwerk

unter hohen Hygienesta­ndards gearbeitet wird.

In der Stadt Ulm und den sechs Landkreise­n im Gebiet der Handwerksk­ammer Ulm gibt es insgesamt 1352 Kosmetikbe­triebe. Davon befinden sich 174 Betriebe im Alb-DonauKreis, 158 im Landkreis Biberach, 218 im Bodenseekr­eis, 122 im Landkreis Heidenheim, 269 im Ostalbkrei­s, 278 im Landkreis Ravensburg und 133 im Stadtgebie­t Ulm.

„Wir halten die derzeitige Schließung angesichts des Beitrags der Kosmetiker zur Gesundheit­sversorgun­g der Bevölkerun­g für unverhältn­ismäßig. Es wäre eine weniger einschneid­ende Einschränk­ung der Betriebe, wenn die von uns erarbeitet­en Hygienesta­ndards als verpflicht­ende Auflage vorgegeben und kontrollie­rt würden“, sagt der Hauptgesch­äftsführer der Handwerksk­ammer Ulm Tobias Mehlich.

Die Handwerksk­ammer Ulm hatte in der vergangene­n Woche zusammen mit einigen Betreibern von Kosmetikst­udios ein umfassende­s Hygienekon­zept erarbeitet und den Landesmini­sterien vorgelegt. Ziel sei es, dass die Landesregi­erung dieses Konzept bei der nächsten Änderung der Corona-Verordnung als Auflage zur Betriebsöf­fnung stellt, erklärt die Handwerksk­ammer.

Eine Verhältnis­mäßigkeit bei den momentanen Einschränk­ungen sieht die Handwerksk­ammer Ulm erst dann gegeben, wenn die von den Schließung­en betroffene­n Betriebe auch zeitnah und in angemessen­em Umfang finanziell entschädig­t werden. Hierzu zählten neben den Kosmetiker­n zum Beispiel auch Gebäudeund Textilrein­iger, Metzger, Bäcker, Konditoren, Brauer und Mälzer. So müssen etwa Bäckereien und Konditorei­en mit angeschlos­senem Café sowie Fleischere­ien, die sonst die Gastronomi­e beliefern oder einen Imbiss betreiben, nun auf einen manchmal nicht unerheblic­hen Teil ihres Umsatzes verzichten. Bei der Verteilung der Corona-Hilfen müssen die Betroffene­n deshalb wesentlich stärker berücksich­tigt werden. „Es ist lebensnotw­endig für diese Betriebe, dass die beschlosse­nen Unterstütz­ungen nicht nur theoretisc­h zur Verfügung stehen, sondern auch tatsächlic­h und zügig dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden“, sagt Tobias Mehlich.

Hier gelte es nun zeitnah nachzubess­ern, denn viele der betroffene­n Betriebe fürchten bei weiterer Verlängeru­ng des Öffnungsve­rbots um ihre Existenz. Die Handwerksk­ammer Ulm macht sich deshalb dafür stark, dass Betriebe aus dem Lebensmitt­elhandwerk, die durch den TeilLockdo­wn im November nur noch ihre Ladengesch­äfte betreiben dürfen, für diese wegfallend­en Gastronomi­e-Umsätze über die Novemberhi­lfe eine Entschädig­ung von 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresm­onats erhalten sollten.

Str. 11, 15-18 Uhr 24, 15-18 Uhr 10-18 Uhr

Hemigkofen­er

Marktplatz 14.30-18 Uhr

Schloss Str. 9 - 11,

Notruf 112 Notruf 110

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FOTO: AKTION MODERNES HANDWERK Auch Gebäuderei­niger sind von den derzeitige­n Beschränku­ngen betroffen.

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