Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Klage des früheren Geschäftsführers erneut abgewiesen
FRIEDRICHSHAFEN (sz) - Die Klage des früheren Geschäftsführers der Zeppelin GmbH gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber ist erneut abgewiesen worden.
Dies teilte der Konzern mit. Jürgen-Philipp Knepper hat unter Berufung auf eine angebliche Diskriminierung höhere Versorgungsansprüche als in seinem Anstellungsvertrag vereinbart gegen das Unternehmen geltend gemacht. Zeppelin ist dem entgegengetreten. „Im Unternehmen galten und gelten Vorgaben für die Versorgung der Geschäftsführer, die einheitlich auf Herrn Knepper und vergleichbare Geschäftsführer angewandt wurden“, teilt der Konzern mit.
Seine Klage wurde nun auch am Mittwoch durch das Oberlandesgericht München abgewiesen. Damit hat das OLG München das Urteil des Landgerichts München I, welches die Klage mit Urteil vom 11. Februar zurückgewiesen hat, bestätigt.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde ebenfalls nicht zugelassen. Die Zeppelin GmbH sieht sich somit in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.