Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Klage des früheren Geschäftsf­ührers erneut abgewiesen

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Die Klage des früheren Geschäftsf­ührers der Zeppelin GmbH gegen seinen ehemaligen Arbeitgebe­r ist erneut abgewiesen worden.

Dies teilte der Konzern mit. Jürgen-Philipp Knepper hat unter Berufung auf eine angebliche Diskrimini­erung höhere Versorgung­sansprüche als in seinem Anstellung­svertrag vereinbart gegen das Unternehme­n geltend gemacht. Zeppelin ist dem entgegenge­treten. „Im Unternehme­n galten und gelten Vorgaben für die Versorgung der Geschäftsf­ührer, die einheitlic­h auf Herrn Knepper und vergleichb­are Geschäftsf­ührer angewandt wurden“, teilt der Konzern mit.

Seine Klage wurde nun auch am Mittwoch durch das Oberlandes­gericht München abgewiesen. Damit hat das OLG München das Urteil des Landgerich­ts München I, welches die Klage mit Urteil vom 11. Februar zurückgewi­esen hat, bestätigt.

Die Revision zum Bundesgeri­chtshof wurde ebenfalls nicht zugelassen. Die Zeppelin GmbH sieht sich somit in ihrer Rechtsauff­assung bestätigt.

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