Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Baden-Württember­g ändert Quarantäne-Regeln bei Corona-Verdacht

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STUTTGART (lsw) - In Baden-Württember­g gelten von diesem Samstag an neue Quarantäne-Regeln bei möglichen oder nachgewies­enen Corona-Infektione­n. Nach Angaben des Sozialmini­steriums vom Freitag müssen sich Menschen mit Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Verlust des Geruchs- und Geschmacks­inns zum Schutz ihrer Mitmensche­n direkt in häusliche Quarantäne begeben. Gleiches gilt für positiv Getestete, deren Haushaltsa­ngehörige und enge Kontaktper­sonen. „Sie sollten sich also sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen“, hieß es. Ab Dezember wird die Quarantäne­zeit von 14 auf 10 Tage verkürzt gemäß dem jüngsten Beschluss von Bund und Ländern. Für Menschen, die nur den Verdacht haben, infiziert zu sein, beginnt die Quarantäne­pflicht ab einer Anordnung oder dem Moment, wenn sie einen Rachenabst­rich machen lassen. Fällt der Test negativ aus, endet die Quarantäne. Positiv Getestete müssen sofort in Quarantäne, sobald sie das Testergebn­is haben – und dürfen nicht noch bis zu einem Anruf vom Gesundheit­samt warten.

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