Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Warum die „Krone“bei Novemberhilfen leer ausgeht
Tauscher: „Ich fühle mich von der Regierung im Stich gelassen“– Trotz 50 Prozent Einbußen gibt es keinen Zuschuss
TETTNANG - Seit Wochen sind die Stühle in der Gastronomie hochgeklappt, und seit dieser Woche ist klar, dass Restaurants, Cafés und Kneipen auch noch im Dezember geschlossen bleiben müssen. Damit die Gastronomiebetriebe nicht reihenweise in die Insolvenz rutschen und für immer schließen müssen, hat die Bundesregierung Hilfspakete zugesichert. Auch Fritz Tauscher jun., Wirt der Tettnanger „Krone“, hatte seine Hoffnung darauf gesetzt und ging zunächst optimistisch durch die Krise. Inzwischen überwiegen bei dem Brauer und Gastwirt jedoch Enttäuschung und Verärgerung.
„Seit Beginn der Pandemie konnten wir von den ganzen Hilfspaketen keinen einzigen Cent beantragen“, sagt Fritz Tauscher. Zwar heiße es seitens der Regierung immer, dass sie die Gastronomen nicht hängen lassen werde und es Ausgleichszahlungen geben werde. Doch die Bedingungen, die fürs Beantragen der Hilfen gelten würden, gingen oftmals an der Realität der Betriebe vorbei, meint Tauscher.
Bereits im Frühjahr während des ersten Lockdowns habe er ernüchtert feststellen müssen, dass er letztlich weder die Soforthilfen noch die anderen Hilfszahlungen beantragen konnte. Denn Bedingung dafür war stets, dass ein existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass vorliegen muss. Und den habe er im Fall der „Krone“nicht nachweisen können. „Wir haben in den vergangenen Jahren natürlich Rücklagen gebildet und Geld für Investitionen zur Seite gelegt. Dieses unternehmerische wirtschaften fällt mir jetzt auf die Füße“, sagt Tauscher.
Umso mehr habe er gehofft, dass er nun im Zuge der Novemberhilfen finanzielle Unterstützung vom Staat bekommt. Bis zu 75 Prozent der Umsätze
sollen Betriebe dabei für die Zeit der Zwangsschließung erstattet bekommen. Beantragt werden können die Novemberhilfen erst seit wenigen Tagen. Bisher liegen nur das Antragsformular sowie ein FrageAntwort-Katalog vor, eine rechtsverbindliche Richtlinie fehlt bislang noch. Doch am Donnerstag zeichnete sich ab: Auch diesmal wird die „Krone“wohl leer ausgehen.
Durch die Kombination aus Gastronomie, Hotelbetrieb und Brauerei ist die „Krone“ein sogenannter Mischbetrieb – und die sind von den
Hilfen ausgenommen. Der Antrag darf nur gestellt werden, wenn der Gesamtbetrieb Einbußen von mindestens 80 Prozent des Umsatzes aufweist. Doch da die Kronenbrauerei auch in Betrieb sei, wenn die Gaststätte geschlossen ist, würden die Umsatzeinbußen insgesamt „nur“50 bis 60 Prozent betragen, erklärt Tauscher.
„Das einzige, was aktuell noch läuft, ist der Flaschenverkauf, der ToGo-Betrieb im Restaurant und ein paar Übernachtungen von Geschäftsreisenden“, so der Wirt.
„Wenn wir das nicht hätten, sähe es noch viel schlechter aus.“
Gerade in der Adventszeit finden normalerweise viele Weihnachtsfeiern statt – auch das fällt in diesem Jahr weg. „Irgendwann wird es halt eng“, sagt Tauscher. Trotz des fehlenden Umsatzes habe er weiter das Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter aufgestockt. „Aber wir verbrauchen jetzt die hintersten Reserven, die eigentlich für Investitionen gedacht waren. Und die sind auch irgenwann aufgebraucht“, stellt er klar.
Tauscher hofft deshalb darauf, dass Brauerei- und Gastronomieverbände, die sich derzeit dafür einsetzen, dass Mischbetriebe doch noch die Hilfen beantragen dürfen, vielleicht noch etwas bewirken können. Dass Gastronomiebetriebe in diesem Jahr wieder regulär öffnen dürfen, glaubt er nicht. Das werde seiner Einschätzung nach wohl eher noch bis Februar dauern. „Dann bleibt zu hoffen, dass wir im Frühjahr wieder starten können und einen normalen Sommer haben werden“, so Tauscher.