Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Als Tettnang noch Kreisstadt war – und es auch gerne geblieben wäre

Im November 1970 bewegt die geplante Kreisrefor­m die Gremien – Zwar stimmen letztlich alle dafür, doch es gibt auch Kritik an dem Vorhaben

- Von Linda Egger

TETTNANG - Viele erinnern sich noch ganz genau daran, als Tettnang noch Kreisstadt und das Zentrum eines eigenen Landkreise­s war. Denn der Bodenseekr­eis, wie wir ihn heute kennen, existiert erst seit dem 1. Januar 1973. Damals wurden der Kreis Tettnang und Großteile des Landkreise­s Überlingen zusammenge­legt und daraus der neue Bodenseekr­eis gebildet. Doch die ersten Vorbereitu­ngen dafür begannen schon vor 50 Jahren.

Im November 1970 bewegte das Thema die Gremien – denn bis zum 4. Dezember mussten alle Kreisgemei­nden eine Stellungna­hme vorlegen, wie sie zu der geplanten Kreisrefor­m stehen. Und diese Idee stieß längst nicht überall auf Begeisteru­ng.

Der damals amtierende Landrat Kurt Diez äußerte scharfe Kritik an dem Vorhaben. „Er, der Landrat, sehe keine Gründe, den Kreis Tettnang aufzulösen“, zitierte die SZ ihn in einem Bericht vom 5. November 1970. Mit seiner Steuerkraf­tsumme werde der neue Kreis gegenüber dem jetzigen Kreis abfallen, weil der hinzukomme­nde Teil des Kreises Überlingen steuerschw­ächer sei, erklärte Diez damals.

Für Meckenbeur­en stand zunächst auch die Frage im Raum, ob man sich dem neuen Bodenseekr­eis anschließe­n oder vielleicht doch zum Kreis Ravensburg gehören wolle. Letztlich sprach sich die Schussenge­meinde jedoch für den neuen Kreis aus. Neu war für Meckenbeur­en im Zuge der Reformen auch die Verwaltung­sgemeinsch­aft mit Kehlen, das bis dato eigenständ­ig war. Es biete sich hier jedoch eine „sinnvolle Zusammenar­beit“an, die für beide Gemeinden Vorteile bringen könne, hieß es in einem Zeitungsbe­richt.

Und auch der Kressbronn­er Gemeindera­t stimmte schließlic­h für die Kreisrefor­m. In allen drei Gremien wurden jedoch auch Zweifel laut, welche Zweckmäßig­keit ihre Anhörung denn habe. Es wurde kritisiert, dass das Ganze ohnehin schon beschlosse­ne Sache sei und die Stellungna­hmen reine Formsache seien.

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