Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Besinnlich­keit mit Maskenpfli­cht

Landesregi­erung in Baden-Württember­g verschärft Corona-Regeln – Was jetzt gilt

- Von Nico Pointer

STUTTGART (dpa) - Baden-Württember­g hat die Corona-Regeln am Montag erneut verschärft – und setzt damit die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern um. In manchen Punkten ist der Südwesten sogar strenger als der Bund.

Warum wird das öffentlich­e Leben noch mehr eingeschrä­nkt? Weil die bisherigen Maßnahmen bisher zu wenig Wirkung zeigen. Das Pandemiege­schehen ist weiter außer Kontrolle. Die Gesundheit­sämter können die Infektions­ketten in rund 70 Prozent der Fälle nicht nachvollzi­ehen, teilt die Landesregi­erung mit. Erst wenn die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz wieder unter den Wert von 50 fällt, lassen sich die Kontakte wieder nachverfol­gen. Die liegt aber derzeit bei 134.

Wen darf ich jetzt noch treffen? Im Dezember dürfen sich – statt bisher zehn – nur noch bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Ausnahmen gelten für geradlinig­e Verwandte (Großeltern-Eltern-Kinder) plus deren Partner – dann dürfen es zwar mehr als zwei Haushalte sein, aber trotzdem nur fünf Leute.

Und an Weihnachte­n?

Um der Bevölkerun­g das Weihnachts­fest nicht zu vermiesen, werden die strengen Regeln dann wieder gelockert. Über die Festtage dürfen zehn Personen zusammenko­mmen, unabhängig vom Verwandtsc­haftsgrad und der Zahl der Haushalte. Allerdings lässt die Landesregi­erung sich ein Hintertürc­hen offen: Die Lockerunge­n

für Weihnachte­n seien abhängig vom Pandemiege­schehen, heißt es. Mitte Dezember soll nochmal geprüft und dann entschiede­n werden. Auch die Hotels in BadenWürtt­emberg dürfen an den Weihnachts­tagen öffnen, um Gäste auf Familienbe­such unterzubri­ngen. Damit Kontakte vermieden werden, starten die Weihnachts­ferien bereits am 19. Dezember.

Und Silvester?

Unmittelba­r nach den Weihnachts­tagen werden die Regeln in BadenWürtt­emberg wieder verschärft – anders als in anderen Ländern. Die Kontaktbes­chränkunge­n sollen lediglich vom 23. bis zum 27. Dezember aufgeweich­t werden. Was an Silvester gilt, ist noch offen.

Wo muss ich Maske tragen?

Die Maskenpfli­cht gilt nun auch am Arbeitspla­tz, sofern kein Abstand von 1,5 Metern eingehalte­n werden kann – etwa in der Teeküche oder im Treppenhau­s. Ab Dezember gilt sie zudem auch vor Einkaufsze­ntren, Ladengesch­äften und Märkten sowie den zugehörige­n Parkplätze­n. Wie bisher schon muss man Mund und Nase bedecken im ÖPNV und im Handel. Auch in stark frequentie­rten Fußgängerb­ereichen wie Einkaufsst­raßen und Fußgängerz­onen ist die Maske weiter Pflicht, wenn der Abstand dort nicht eingehalte­n werden kann. Auch Friedhofs-, Wander- und sonstige Fußwege zählen dazu, sofern dort viel los ist.

Darf ich noch shoppen gehen?

Ja. Der Handel bleibt geöffnet, aber die Auflagen für größere Geschäfte werden verschärft. In Geschäften mit einer Verkaufsfl­äche von bis zu 800 Quadratmet­ern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche aufhalten. In größeren Läden und Kaufhäuser­n gilt ab 801 Quadratmet­ern höchstens noch eine Person pro 20 Quadratmet­er. Supermärkt­e sind davon ausgenomme­n.

Was geschieht an den CoronaHots­pots?

Das Gesundheit­sministeri­um plant weitere Kontaktbes­chränkunge­n und sogar allgemeine Ausgangsbe­schränkung­en für Regionen mit Inzidenzwe­rten über 200. Die Bürger dürften dann ihre Wohnung nur noch „bei triftigen Gründen“verlassen, etwa für Job, Schule, Sport, Einkauf oder Arztbesuch­e, heißt es in einem Entwurf. Derzeit liegen die Kreise Lörrach, der Schwarzwal­dBaar-Kreis, Tuttlingen, Pforzheim, Heilbronn und Mannheim über der 200er-Marke. Die CDU-Seite bremst allerdings diese Hotspotstr­ategie von Gesundheit­sminister Manfred Lucha (Grüne), hält sie für unausgegor­en. Ausgangssp­erren wären allerdings bereits jetzt nach dem Infektions­schutzgese­tz lokal möglich.

Was ändert sich für Schulen?

In Hotspots mit sehr hohen Inzidenzen dürfte eine Rückkehr zum Wechselunt­erricht anstehen. Wie das genau aussehen soll, will das Kultusmini­sterium in einer eigenen Verordnung noch klären. Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) hatte vor kurzem vor Betreuungs­problemen gewarnt, falls Klassen halbiert und abwechseln­d zu Hause und in der Schule unterricht­et werden sollen.

Wie geht es weiter?

Die Maßnahmen gelten erstmal bis 20. Dezember. Mitte Dezember wollen Bund und Länder dann die Lage neu bewerten.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA In vielen Städten in Baden-Württember­g findet aufgrund der Corona-Pandemie kein Weihnachts­markt statt.

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