Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Auch in Lindau illegale Tiertransporte
Strafverfolgung verläuft meist im Sande – Für Tierkauf gelten zahlreiche Vorschriften
LINDAU - Auch das Veterinäramt des Landratsamts Lindau schlägt Alarm: Die Tiertransporte, die aus dem Tierhandel im Internet resultieren, werden vermehrt auch im Landkreis Lindau von der Polizei aufgegriffen. Der illegale Welpenhandel ist weiter auf dem Vormarsch. „Hunde, in Transportern oder Privatautos, aus osteuropäischen Ländern oder in einem Fall auch aus Russland, tauchen immer häufiger im Landkreis – bevorzugt am Wochenende – auf und stellen uns vor große Herausforderungen“, so heißt es aus der Pressestelle des Veterinäramts.
Wie illegal ist, was da passiert?
Verstöße sind meist tierschutzrechtlicher Art – zu frühes Absetzen von der Mutter, schlechter Gesundheitszustand der transportierten Tiere, zu enge Transportkäfige, kein Wasser oder Futter – sowie tierseuchenrechtlicher Art: fehlende oder noch nicht gültige oder zu früh durchgeführte Tollwutimpfung.
Macht sich der Käufer mit strafbar, wenn der Verkäufer den Tierschutz verletzt?
Strafbewehrt sind lediglich schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Hier dürften „naive“Tierkäufer strafrechtlich meist nicht verantwortlich gemacht werden können, da das Verursacherprinzip gilt. Anders sieht es mit den zum Teil entstehenden erheblichen Kosten für mehrwöchige Quarantäne und/ oder tierärztliche Versorgung aus. Hier ist der Tierhalter verantwortlich und hat die Kosten zu tragen. Auch besteht eine ethische Verantwortung für solche Tiertransporte.
Was geschieht mit den Tieren, die abgefangen werden? Was sind das für Tiere? In welchem Zustand werden die aufgefunden?
Je nach Sachlage kommen die Tiere zunächst in Quarantäne oder zum Tierarzt. Ergibt die Prüfung, dass Papiere und Gesundheitszustand in Ordnung sind, werden die Tiere an die Besitzer abgegeben. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Tierheim keine unbegrenzten Kapazitäten hat, um solche Tiere dauerhaft unterzubringen. Es handelt sich meist um Hunde aus Osteuropa. Der Zustand ist sehr unterschiedlich, von offenkundig gesund bis krank mit Durchfall, Husten, Parasitenbefall. Welche langfristigen Krankheiten die Tiere haben, die man nicht immer sofort erkennt, entzieht sich unserer Kenntnis. Vereinzelt stellen wir auch fest, dass bei Tieren aus dem Ausland die Impfdaten im EUHeimtierausweis zwar dokumentiert sind, die Tiere jedoch in Wirklichkeit keinen ausreichenden Impfschutz haben. Dies lässt sich über eine Tollwutantikörpertiterbestimmung nachweisen.
Wie kann ein Käufer erkennen, dass es sich um einen illegalen Anbieter handelt?
Auf keinen Fall sollten Tiere im Internet, auf Facebook, WhatsApp, Ebay und Co. gekauft werden. Für die Einfuhr aus Drittländern ist eine tierschutzrechtliche Erlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz der zuständigen Behörde erforderlich. Auch die Vermittlung solcher Tiere durch Tierschutzorganisationen ist genehmigungspflichtig. Am besten lässt man sich diese Genehmigung zeigen. Zudem ist von der Organisation beim zuständigen Amtstierarzt vor Ort für die zu transportierenden Hunde und Katzen ein Traces-Zeugnis zu beantragen. Auch danach kann man fragen.
Gibt es gesetzliche Bestimmungen für den Transport von Haustieren? Gibt es eine Handhabe gegen die Tiertransporte?
Gesetzliche Bestimmungen für den gewerblichen Transport gibt es für die Bereiche Tierschutz und Tierseuchen. Die Handhabe ist schwierig. Es wird versucht, solche Fälle konsequent zur Anzeige zu bringen, auch wenn diese in der Regel im Sande verlaufen. Denn einerseits sind die Transporteure meist nicht die Verantwortlichen, andererseits dann wieder in ihren Heimatländern und für die deutschen Behörden schwer greifbar. Wir leiten solche Fälle zudem über den Dienstweg an die zuständigen Behörden in den jeweiligen Ländern weiter, haben jedoch noch keine positive Rückmeldung erhalten. Die einzig wirksame Abhilfe ist, solche Tiere niemals zu erwerben. Denn ohne Nachfrage können diese Händler keine Tiere verkaufen.
Chip gekennzeichnet sind, falle den Käufern oft nicht auf oder sie geben sich mit den kuriosesten Ausreden der Verkäufer zufrieden.
Doch Aussagen wie diese sollten beim Welpenkauf immer Alarmzeichen sein: „Wir wohnen so weit entfernt, wir bringen ihnen den Welpen.“„Wir sind so schlecht zu finden, treffen wir uns doch auf einem Parkplatz auf halber Strecke.“„Unser Kind hat eine Allergie, der Hund muss sofort weg.“Diese Liste der Ausreden, warum der Verkäufer die Käufer nicht bei sich haben möchte, lasse sich beliebig verlängern. „Wenn ich solche Aussagen höre, stellen sich mir die Haare zu Berge und ich frage mich schon, welchen Bären sich die Leute aufbinden lassen“, wundert sich Barbara Zaltenbach-Hanßler.
Aber die Tricks der Welpenhändler seien noch viel perfider. Es gebe mittlerweile sogar solche „Züchter“, welche die potenziellen Käufer zu sich nach Hause kommen lassen und Welpen zur Auswahl zeigen. Oft sei ein erwachsener Hund dabei, der dann als Muttertier benannt wird. Sollten sich die Käufer wundern, dass die „Mutter“kein Gesäuge mehr hat oder kein Interesse an ihren Kindern, dann sagen sie, „die hat schon abgestillt“. Gibt es keinen erwachsenen Hund derselben Rasse, werde behauptet „die Mutter ist gerade spazieren“.
Vorsicht sei auch geboten, wenn Hunde vieler verschiedener Rassen herumspringen. Für die Lindauer