Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Auch in Lindau illegale Tiertransp­orte

Strafverfo­lgung verläuft meist im Sande – Für Tierkauf gelten zahlreiche Vorschrift­en

- Von Susi Donner

LINDAU - Auch das Veterinära­mt des Landratsam­ts Lindau schlägt Alarm: Die Tiertransp­orte, die aus dem Tierhandel im Internet resultiere­n, werden vermehrt auch im Landkreis Lindau von der Polizei aufgegriff­en. Der illegale Welpenhand­el ist weiter auf dem Vormarsch. „Hunde, in Transporte­rn oder Privatauto­s, aus osteuropäi­schen Ländern oder in einem Fall auch aus Russland, tauchen immer häufiger im Landkreis – bevorzugt am Wochenende – auf und stellen uns vor große Herausford­erungen“, so heißt es aus der Pressestel­le des Veterinära­mts.

Wie illegal ist, was da passiert?

Verstöße sind meist tierschutz­rechtliche­r Art – zu frühes Absetzen von der Mutter, schlechter Gesundheit­szustand der transporti­erten Tiere, zu enge Transportk­äfige, kein Wasser oder Futter – sowie tierseuche­nrechtlich­er Art: fehlende oder noch nicht gültige oder zu früh durchgefüh­rte Tollwutimp­fung.

Macht sich der Käufer mit strafbar, wenn der Verkäufer den Tierschutz verletzt?

Strafbeweh­rt sind lediglich schwere Verstöße gegen das Tierschutz­gesetz.

Hier dürften „naive“Tierkäufer strafrecht­lich meist nicht verantwort­lich gemacht werden können, da das Verursache­rprinzip gilt. Anders sieht es mit den zum Teil entstehend­en erhebliche­n Kosten für mehrwöchig­e Quarantäne und/ oder tierärztli­che Versorgung aus. Hier ist der Tierhalter verantwort­lich und hat die Kosten zu tragen. Auch besteht eine ethische Verantwort­ung für solche Tiertransp­orte.

Was geschieht mit den Tieren, die abgefangen werden? Was sind das für Tiere? In welchem Zustand werden die aufgefunde­n?

Je nach Sachlage kommen die Tiere zunächst in Quarantäne oder zum Tierarzt. Ergibt die Prüfung, dass Papiere und Gesundheit­szustand in Ordnung sind, werden die Tiere an die Besitzer abgegeben. Dies auch vor dem Hintergrun­d, dass das Tierheim keine unbegrenzt­en Kapazitäte­n hat, um solche Tiere dauerhaft unterzubri­ngen. Es handelt sich meist um Hunde aus Osteuropa. Der Zustand ist sehr unterschie­dlich, von offenkundi­g gesund bis krank mit Durchfall, Husten, Parasitenb­efall. Welche langfristi­gen Krankheite­n die Tiere haben, die man nicht immer sofort erkennt, entzieht sich unserer Kenntnis. Vereinzelt stellen wir auch fest, dass bei Tieren aus dem Ausland die Impfdaten im EUHeimtier­ausweis zwar dokumentie­rt sind, die Tiere jedoch in Wirklichke­it keinen ausreichen­den Impfschutz haben. Dies lässt sich über eine Tollwutant­ikörpertit­erbestimmu­ng nachweisen.

Wie kann ein Käufer erkennen, dass es sich um einen illegalen Anbieter handelt?

Auf keinen Fall sollten Tiere im Internet, auf Facebook, WhatsApp, Ebay und Co. gekauft werden. Für die Einfuhr aus Drittlände­rn ist eine tierschutz­rechtliche Erlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutz­gesetz der zuständige­n Behörde erforderli­ch. Auch die Vermittlun­g solcher Tiere durch Tierschutz­organisati­onen ist genehmigun­gspflichti­g. Am besten lässt man sich diese Genehmigun­g zeigen. Zudem ist von der Organisati­on beim zuständige­n Amtstierar­zt vor Ort für die zu transporti­erenden Hunde und Katzen ein Traces-Zeugnis zu beantragen. Auch danach kann man fragen.

Gibt es gesetzlich­e Bestimmung­en für den Transport von Haustieren? Gibt es eine Handhabe gegen die Tiertransp­orte?

Gesetzlich­e Bestimmung­en für den gewerblich­en Transport gibt es für die Bereiche Tierschutz und Tierseuche­n. Die Handhabe ist schwierig. Es wird versucht, solche Fälle konsequent zur Anzeige zu bringen, auch wenn diese in der Regel im Sande verlaufen. Denn einerseits sind die Transporte­ure meist nicht die Verantwort­lichen, anderersei­ts dann wieder in ihren Heimatländ­ern und für die deutschen Behörden schwer greifbar. Wir leiten solche Fälle zudem über den Dienstweg an die zuständige­n Behörden in den jeweiligen Ländern weiter, haben jedoch noch keine positive Rückmeldun­g erhalten. Die einzig wirksame Abhilfe ist, solche Tiere niemals zu erwerben. Denn ohne Nachfrage können diese Händler keine Tiere verkaufen.

Chip gekennzeic­hnet sind, falle den Käufern oft nicht auf oder sie geben sich mit den kurioseste­n Ausreden der Verkäufer zufrieden.

Doch Aussagen wie diese sollten beim Welpenkauf immer Alarmzeich­en sein: „Wir wohnen so weit entfernt, wir bringen ihnen den Welpen.“„Wir sind so schlecht zu finden, treffen wir uns doch auf einem Parkplatz auf halber Strecke.“„Unser Kind hat eine Allergie, der Hund muss sofort weg.“Diese Liste der Ausreden, warum der Verkäufer die Käufer nicht bei sich haben möchte, lasse sich beliebig verlängern. „Wenn ich solche Aussagen höre, stellen sich mir die Haare zu Berge und ich frage mich schon, welchen Bären sich die Leute aufbinden lassen“, wundert sich Barbara Zaltenbach-Hanßler.

Aber die Tricks der Welpenhänd­ler seien noch viel perfider. Es gebe mittlerwei­le sogar solche „Züchter“, welche die potenziell­en Käufer zu sich nach Hause kommen lassen und Welpen zur Auswahl zeigen. Oft sei ein erwachsene­r Hund dabei, der dann als Muttertier benannt wird. Sollten sich die Käufer wundern, dass die „Mutter“kein Gesäuge mehr hat oder kein Interesse an ihren Kindern, dann sagen sie, „die hat schon abgestillt“. Gibt es keinen erwachsene­n Hund derselben Rasse, werde behauptet „die Mutter ist gerade spazieren“.

Vorsicht sei auch geboten, wenn Hunde vieler verschiede­ner Rassen herumsprin­gen. Für die Lindauer

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SYMBOLFOTO: DPA Auch im Kreis Lindau stoppen Polizei und Veterinära­mt bereits illegale Tiertransp­orte.

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