Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ärger um angemahnte Gema-Rechnung
D&D Hiltensweiler geht von Stornierung aus – Gema betrachtet Forderung als noch offen
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HILTENSWEILER - Ein Schreck hat die Ehrenamtlichen des Dorfladens und Dorftreffs (D&D) Hiltensweiler vor einigen Tagen ereilt. Da nämlich ging ein Schreiben der Münchner Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (bbh) ein. Die fordert im Namen der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema die Zahlung einer Rechnung zuzüglich diverser Gebühren in Gesamthöhe von 138,60 Euro ein. Mit enthalten in der Summe sind die ursprüngliche Rechnung von 61,80 Euro, aber unter anderem auch noch Anwaltsgebühren für das vorgerichtliche Mahnschreiben in Höhe von 70,20 Euro.
Die Rechnung allerdings hatten die Verantwortlichen des D&D schon vor Monaten als nichtig erachtet. Schließlich ging ihnen im April 2020 ein Schreiben zu, in dem im Betreff drei Rechnungsnummern stehen, darunter auch die angemahnte. Weiter unten steht: „Aus Kulanz sind wir bereit die angegebenen Positionen aufgrund Ihrer Angaben zur Wiedergabe ausschließlich GEMA freien Repertoires zu stornieren.“
Wie Stefan Wortmann, einer der drei ehrenamtlichen geschäftsführenden Gesellschafter des D&D erklärt, beziehen sich die drei genannten Rechnungen auf Ereignisse, bei denen gemafreie Musik genutzt worden sei. Die Listen seien in der Folge an die Gema gegangen. Daraufhin sei das Schreiben mit der Stornierung der Rechnungen aus Kulanz von der Gema gekommen.
„Wir haben ja auch immer wieder berechtigte Rechnungen der Gema bezahlt“, sagt Wortmann. Mittlerweile gehen zudem im Vorfeld von Veranstaltungen Titellisten inklusive Urhebern an die Gema, selbst wenn es sich um gemafreie Musik handelt. Das hatte die Verwertungsgesellschaft ebenfalls in ihrem Schreiben von April gefordert und damit auf einen Verfahrensfehler in der Vergangenheit hingewiesen. Das sei behoben, so Wortmann.
Damit war für die Ehrenamtlichen die Sache erledigt, bis eben vor Kurzem das anwaltliche Schreiben samt Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens einging. Sie hätten das alles erst einmal nachvollziehen müssen und stießen dann auf das Schreiben von April, so Wortmann, in dem die von der Kanzlei bbh aktuell genannte Rechnungssnummer auftaucht. Bei der Rechnung waren sie davon ausgegangen, dass diese storniert worden sei. Im Schreiben von April steht zwar, dass dies unter Vorbehalt erfolgt – aber hier hätten sie keine neuen Informationen erhalten, sagt Wortmann.
In einer Mail an die Gema und die Kanzlei bbh fordern Wortmann und Anja Bohner, ebenfalls ehrenamtliche geschäftsführende Gesellschafterin des D&D, eine Kopie der Mahnung an, auf der das anwaltliche Schreiben basiert. Und: „Um unseren sehr hohen internen und externen Aufwand zur Prüfung Ihrer aus unserer Sicht vollkommen falschen Forderung auszugleichen, fordern wir Sie zu einer Kompensationszahlung in Höhe von 500 Euro ... auf.“Im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“verweist Wortmann auf den hohen Aufwand, um diesen Vorgang nachvollziehen zu können. Eine Antwort auf die Mail des D&D gibt es bisher laut Wortmann nicht.
Für die Gema stellt sich die Situation anders dar, wie Ursula Goebel von der Kommunikationsabteilung der Verwertungsgesellschaft mitteilt. Zwei Rechnungen seien storniert worden. Hierfür habe der Kunde auch jeweils einen Stornobeleg erhalten. Dieser könne demnach also genau nachvollziehen, welcher Status vorliege. Das wiederum bedeutet, dass es für die Gema nur um diese eine Rechnung geht, die sie als offen erachtet (und der D&D im Gegenzug eben als nichtig). Zum Schreiben von April äußert Goebel, dass es sich lediglich um einen Verweis auf das vorgehende Kundenschreiben
handle, und dass hier Bezug zu einer Stornierung gezogen werden könne. Im Anschreiben selbst sei dann nur die Stornierung des gemafreien Repertoires vermerkt, ebenso aber auch die Nichtgewährung eines Sondernachlasses.
Das Problem des Anschreibens besteht nun darin, dass der Passus mit der Stornierung der „angegebenen Positionen“aus Kulanz auf die Anmerkung folgt, dass eine Gewährung eines Nachlasses nicht möglich ist. Die Stornierung bezogen die Ehrenamtlichen damit aber auf alle Rechnungsnummern im Betreff. In einer früheren Antwort auf eine Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“äußert Nadine Remus von der Gema, dass die Betroffenen das Schreiben offensichtlich missverstanden hätten. Und: „Aufgrund der Umstände sehen wir auf die Geltendmachung der Rechtsanwaltskosten und die Einleitung des angedrohten gerichtlichen Mahnverfahrens ab.“
Wortmann erläutert, dass der D&D selbst bisher keine Rückmeldung von der Gema in dieser Angelegenheit erhalten hat. Er stellt aber auch klar: „Wir werden keine stornierten Rechnungen bezahlen.“Er und die anderen Ehrenamtlichen werden nun wohl erst einmal die Nachricht der Verwertungsgesellschaft abwarten müssen.
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