Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Überbrücku­ngshilfen jetzt auch für große Unternehme­n

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BERLIN (dpa) - Große vom CoronaLock­down betroffene Unternehme­n können jetzt neue staatliche Hilfen beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöch­stgrenze für die Überbrücku­ngshilfe III falle weg, teilte das Bundeswirt­schaftsmin­isterium am Mittwoch mit. Das gelte für den Einzelhand­el, für die Veranstalt­ungsund Kulturbran­che, die Hotellerie, Gastronomi­e und die Pyrotechni­kbranche, die von Schließung­en betroffen sind, zudem für den Großhandel und die Reisebranc­he. Viele große Mittelstän­dler könnten nun Hilfe bekommen, sagte Wirtschaft­sminister Peter Altmaier (CDU). Die Überbrücku­ngshilfe III ist für die Zeit bis Ende Juni vorgesehen. Unternehme­n, die vom Lockdown stark betroffen sind, können im Monat bis zu 1,5 Millionen Euro vom Staat bekommen. Das Geld müsse nicht zurückgeza­hlt werden.

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