Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Was im Süden gilt
Baden-Württemberg und Bayern tragen die Entscheidung der Bund-Länder-Runde für Lockerungen des Corona-Lockdowns ab Montag mit. Im Südwesten sind bereits Fahrschulen, Blumenläden und Gartencenter geöffnet. Spätestens ab Montag, 8. März, sollen auch die Baumärkte öffnen dürfen. In Bayern bereits geöffnet: Baumärkte, Blumenläden, Gartencenter, Kosmetikstudios, nicht-medizinische Fußpflege, Nagelstudios und Handpflege. Allerdings lässt sich Baden-Württemberg offen, ob es regionale Lockerungen auf Kreisebene zulassen wird oder nur landesweit vorgehen will. Das soll am Freitag bekannt gegeben werden. Der Beschluss von Bund und Länder für regionale Lockerungen umfasst die Möglichkeit, Öffnungen an die landesweite Inzidenz zu koppeln oder aber nach Stadtund Landkreisen vorzugehen. Sollte es allerdings eine landesweite Lösung geben, wären schnelle weitere Öffnungen wohl erst einmal nicht möglich. Zuletzt lag die landesweite SiebenTage-Inzidenz bei 54,4. Die Schulen in Baden-Württemberg sollen ab dem 15. März schrittweise weiter öffnen. So sollen bis zu den Osterferien zunächst die Klassen 5 und 6 wieder Präsenzunterricht bekommen. Die Grundschulen sollen ab 15. März in den Regelbetrieb übergehen. Die Schüler der Mittelstufe bleiben bis zu den Osterferien im Fernunterricht. Danach sollen weitere Jahrgänge in die Schule zurückkehren können, „sofern es die Infektionslage zulässt“. Die Abschlussklassen sollen weiter im Wechsel unterrichtet werden. In Bayern dürfen ab 15. März auch alle weiterführenden Schulen wieder öffnen – im Wechselunterricht und nur in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Damit können in weiten Teilen Bayerns alle Schülerinnen und Schüler wieder die Schule besuchen, mindestens zeitweise und in Gruppen. (dpa)