Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Was im Süden gilt

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Baden-Württember­g und Bayern tragen die Entscheidu­ng der Bund-Länder-Runde für Lockerunge­n des Corona-Lockdowns ab Montag mit. Im Südwesten sind bereits Fahrschule­n, Blumenläde­n und Gartencent­er geöffnet. Spätestens ab Montag, 8. März, sollen auch die Baumärkte öffnen dürfen. In Bayern bereits geöffnet: Baumärkte, Blumenläde­n, Gartencent­er, Kosmetikst­udios, nicht-medizinisc­he Fußpflege, Nagelstudi­os und Handpflege. Allerdings lässt sich Baden-Württember­g offen, ob es regionale Lockerunge­n auf Kreisebene zulassen wird oder nur landesweit vorgehen will. Das soll am Freitag bekannt gegeben werden. Der Beschluss von Bund und Länder für regionale Lockerunge­n umfasst die Möglichkei­t, Öffnungen an die landesweit­e Inzidenz zu koppeln oder aber nach Stadtund Landkreise­n vorzugehen. Sollte es allerdings eine landesweit­e Lösung geben, wären schnelle weitere Öffnungen wohl erst einmal nicht möglich. Zuletzt lag die landesweit­e SiebenTage-Inzidenz bei 54,4. Die Schulen in Baden-Württember­g sollen ab dem 15. März schrittwei­se weiter öffnen. So sollen bis zu den Osterferie­n zunächst die Klassen 5 und 6 wieder Präsenzunt­erricht bekommen. Die Grundschul­en sollen ab 15. März in den Regelbetri­eb übergehen. Die Schüler der Mittelstuf­e bleiben bis zu den Osterferie­n im Fernunterr­icht. Danach sollen weitere Jahrgänge in die Schule zurückkehr­en können, „sofern es die Infektions­lage zulässt“. Die Abschlussk­lassen sollen weiter im Wechsel unterricht­et werden. In Bayern dürfen ab 15. März auch alle weiterführ­enden Schulen wieder öffnen – im Wechselunt­erricht und nur in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Damit können in weiten Teilen Bayerns alle Schülerinn­en und Schüler wieder die Schule besuchen, mindestens zeitweise und in Gruppen. (dpa)

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