Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Alkoholver­bot statt Ausgangssp­erre

Landkreis Bodensee erlässt Verfügung und testet die „Luca-App“

- Von Ralf Schäfer

BODENSEEKR­EIS - Das Infektions­geschehen im Bodenseekr­eis ist diffus, sagt Robert Schwarz, Sprecher des Landkreise­s. Der Inzidenzwe­rt, die Zahl der Infektione­n pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, steigt seit dem 23. Februar im Kreis, ist nur am Freitag von 83 auf 77 wieder gefallen. Der Landkreis soll zudem Pilotregio­n für die „Luca-App“werden, die die Infektions­ketten nachvollzi­ehen kann, und von Smudo, einem Mitglied der Band „Die Fantastisc­hen Vier“mitentwick­elt wurde.

Es sah Ende Februar gut aus. Der Inzidenzwe­rt lag am 20. Februar bei nur 28,8 und schien sich bei rund 30 in den kommenden drei Tagen zu halten. Dann aber ging es aufwärts, bis Donnerstag, 4. März, kletterte er auf 83, am Freitag lag er bei 77. Das

Infektions­geschehen ist eher diffus, sagt Robert Schwarz. Es handle sich um Einzelfäll­e.

Im Landkreis geht die Arbeit beim Kontaktman­agement und der Infektions­kettenverf­olgung ungebroche­n weiter. „Unter Umständen werden wir durch den Einsatz der Luca-App ja bald entlastet“, sagt Robert Schwarz und spricht damit die App an, die von den Mitglieder­n der Band Die Fantastisc­hen Vier mit entwickelt wurde.

Im Bodenseekr­eis wird die Qualität der Daten untersucht. „Es geht darum, einzukreis­en, mit wem eine infizierte Person Kontakt hatte, um durch Quarantäne die weitere Ausbreitun­g einzudämme­n. Entscheide­nd dabei wird sein, welche Qualität die Daten haben, um auf deren Basis zu entscheide­n, wer als Kontaktper­son gilt“, sagt dazu Sprecher Robert Schwarz.

Der Landkreis hat am Freitagnac­hmittag noch einmal detaillier­t die weitere Vorgehensw­eise besprochen. So soll es laut einer neuen Verfügung an bestimmten öffentlich­en Plätzen und Orten im Bodenseekr­eis ab Samstag, 6. März, ein Alkoholver­bot geben. Die betreffend­en Plätze und Orte sind in Friedrichs­hafen die Haldenberg­kapelle in Ailingen, der Riedlepark, ferner der Fildenplat­z bis zum Freizeitge­lände Alter Campingpla­tz/MTU Werk 2, und der Uferbereic­h und die Innenstadt zwischen Lindauer Straße, Eckenerstr­aße, Friedrichs­traße im Norden, dem Bodensee im Süden und zwischen Olgastraße/Werastraße sowie Lindauer Straße/zweite Aussichtsp­lattform im Eriskirche­r Ried. An diesen Plätzen und Orten ist es bis auf Weiteres verboten, Alkohol auszuschen­ken und zu konsumiere­n. Das gilt auch auf Privatgrun­dstücken, wenn sie öffentlich zugänglich sind. Die Allgemeinv­erfügung gilt bis einschließ­lich 22. März. Sie tritt allerdings vorher außer Kraft, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreise­s je 100 000 Einwohner den Wert 50 an drei aufeinande­r folgenden Tagen unterschre­itet. Diese Regelung hat sich der Landkreis nicht aus den Fingern gesogen, sie folgt den Empfehlung­en des Sozialmini­steriums, wonach in einem Landkreis besondere Corona-Schutzmaßn­ahmen ergriffen werden sollen, wenn dort der Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt je 100 000 Einwohner sieben Tage in Folge bei 50 oder höher liegt. Weiterhin ist es erforderli­ch, dass das Corona-Infektions­geschehen diffus ist. Beide Kriterien sind im Bodenseekr­eis erfüllt. Der Landkreis nutzt das Alkoholver­bot statt einer Ausgangssp­erre, da dies die milderer Variante sei.

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