Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Alkoholverbot statt Ausgangssperre
Landkreis Bodensee erlässt Verfügung und testet die „Luca-App“
BODENSEEKREIS - Das Infektionsgeschehen im Bodenseekreis ist diffus, sagt Robert Schwarz, Sprecher des Landkreises. Der Inzidenzwert, die Zahl der Infektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, steigt seit dem 23. Februar im Kreis, ist nur am Freitag von 83 auf 77 wieder gefallen. Der Landkreis soll zudem Pilotregion für die „Luca-App“werden, die die Infektionsketten nachvollziehen kann, und von Smudo, einem Mitglied der Band „Die Fantastischen Vier“mitentwickelt wurde.
Es sah Ende Februar gut aus. Der Inzidenzwert lag am 20. Februar bei nur 28,8 und schien sich bei rund 30 in den kommenden drei Tagen zu halten. Dann aber ging es aufwärts, bis Donnerstag, 4. März, kletterte er auf 83, am Freitag lag er bei 77. Das
Infektionsgeschehen ist eher diffus, sagt Robert Schwarz. Es handle sich um Einzelfälle.
Im Landkreis geht die Arbeit beim Kontaktmanagement und der Infektionskettenverfolgung ungebrochen weiter. „Unter Umständen werden wir durch den Einsatz der Luca-App ja bald entlastet“, sagt Robert Schwarz und spricht damit die App an, die von den Mitgliedern der Band Die Fantastischen Vier mit entwickelt wurde.
Im Bodenseekreis wird die Qualität der Daten untersucht. „Es geht darum, einzukreisen, mit wem eine infizierte Person Kontakt hatte, um durch Quarantäne die weitere Ausbreitung einzudämmen. Entscheidend dabei wird sein, welche Qualität die Daten haben, um auf deren Basis zu entscheiden, wer als Kontaktperson gilt“, sagt dazu Sprecher Robert Schwarz.
Der Landkreis hat am Freitagnachmittag noch einmal detailliert die weitere Vorgehensweise besprochen. So soll es laut einer neuen Verfügung an bestimmten öffentlichen Plätzen und Orten im Bodenseekreis ab Samstag, 6. März, ein Alkoholverbot geben. Die betreffenden Plätze und Orte sind in Friedrichshafen die Haldenbergkapelle in Ailingen, der Riedlepark, ferner der Fildenplatz bis zum Freizeitgelände Alter Campingplatz/MTU Werk 2, und der Uferbereich und die Innenstadt zwischen Lindauer Straße, Eckenerstraße, Friedrichstraße im Norden, dem Bodensee im Süden und zwischen Olgastraße/Werastraße sowie Lindauer Straße/zweite Aussichtsplattform im Eriskircher Ried. An diesen Plätzen und Orten ist es bis auf Weiteres verboten, Alkohol auszuschenken und zu konsumieren. Das gilt auch auf Privatgrundstücken, wenn sie öffentlich zugänglich sind. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 22. März. Sie tritt allerdings vorher außer Kraft, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises je 100 000 Einwohner den Wert 50 an drei aufeinander folgenden Tagen unterschreitet. Diese Regelung hat sich der Landkreis nicht aus den Fingern gesogen, sie folgt den Empfehlungen des Sozialministeriums, wonach in einem Landkreis besondere Corona-Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollen, wenn dort der Sieben-Tage-Inzidenzwert je 100 000 Einwohner sieben Tage in Folge bei 50 oder höher liegt. Weiterhin ist es erforderlich, dass das Corona-Infektionsgeschehen diffus ist. Beide Kriterien sind im Bodenseekreis erfüllt. Der Landkreis nutzt das Alkoholverbot statt einer Ausgangssperre, da dies die milderer Variante sei.