Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Sonnenhof-Betreiber appelliert: „Lasst uns Geld verdienen“
Es gehe ihm nicht darum, Gesetze zu brechen, sondern Ungerechtigkeit aufzuzeigen, sagt Robert Manhardt
KRESSBRONN (mag) - SonnenhofBetreiber Robert Manhardt bleibt dabei: Er will sein Hotel am 29. März für Touristen öffnen, auch wenn der aktuelle Lockdown noch einmal verlängert werden sollte. Damit wolle er aber nicht vorsätzlich Gesetzte brechen, sagt der Hotelier. Ihm gehe es darum, auf Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen. Während der Verein Kressbronner Wirte sich davon distanziert hat, haben andere Unternehmer sich seiner Kampagne angeschlossen.
„Es geht mir nicht um ein Datum, sondern um Gerechtigkeit. Das, was wir momentan erleben, ist nicht gerecht und sozial“, sagt Manhardt. Er kenne viele Unternehmen, auch außerhalb der Gastro- und Hotelbranche, die unter der Schließung leiden. Und er befürchte, dass eine Kettenreaktion in der Wirtschaft ausgelöst werde. „Wenn ein Unternehmen dicht macht, zieht es andere mit“, so der Hotelbetreiber. Darum wolle er mit der Ankündigung, das Hotel wieder zu öffnen, ein Zeichen setzen. In einem Video, das am Freitagmorgen auf der Facebook-Seite des Hotels veröffentlicht wurde, spricht Manhardt die Politik direkt an: „Lasst uns wieder eigenes Geld verdienen.“
Er nehme die Corona-Pandemie ernst. Hände waschen, Mundschutz tragen und Abstand halten seien wichtig. Das Hygienekonzept im Sonnenhof stehe schon seit einem Jahr. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum Baumärkte offen haben, in denen die Menschen keinen Abstand halten. Aber ein Ehepaar darf nicht bei mir übernachten“, so Manhardt.
Seine Hoffnung sei, dass der Lockdown wie bisher angekündigt am 28. März endet. Oder auch schon vorher die Regeln für Hotels und Gastronomie geändert werden. „Ich möchte es wirklich nicht darauf anlegen, dass am 29. März ein Mitarbeiter des Ordnungsamts zu mir ins Hotel kommen muss. Ich will einfach wieder, dass sich die Normalität einstellt“, so der Hotelier.
Im Video auf der Facebookseite sind noch weitere Unternehmer aus dem Raum Augsburg zu sehen, die ebenfalls ankündigen, am 29. März wieder öffnen zu wollen. Der Verein Kressbonner Wirte hat sich dagegen von der Ankündigung distanziert. Der Vorstoß des Sonnenhof-Betreibers sei nicht nur juristisch gesehen riskant und gefährlich, sagte der Vorsitzende Peter Marschall.
Die Gemeinde Kressbronn werde zunächst noch nichts unternehmen, hieß es auf Anfrage, da noch kein Verstoß gegen die Corona-Verordnung vorliege. Auch, wenn der Hotelier nicht gegen Gesetzte verstoßen will: Für den Fall, dass das Hotel gegen geltende Vorschriften öffnet, werde die Ortspolizeibehörde die entsprechend notwendigen Maßnahmen treffen, heißt es von der Gemeinde weiter. Für das Bußgeld wäre hingegen das Landratsamt zuständig. Der Bußgeldkatalog gibt hierzu derzeit einen Bußgeldrahmen von 250 bis 5000 Euro vor. Gäste, die in Beherbergungsbetrieben übernachten, begehen dagegen keine Ordnungswidrigkeit, teilt das Sozialministerium auf Anfrage mit. Gäste handeln wie alle aber dann ordnungswidrig, wenn sie – und das dürfe laut Ministerium bei einer Hotelübernachtung auch naheliegen – gegen die Coronaverordnung verstoßen.