Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Verfahren gegen die Stadt vor dem VGH läuft weiter

Konrad Renz hält Klage aufrecht – Compliance-Richtlinie ist aus seiner Sicht nicht korrekt aufgehoben

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TETTNANG (lieg) - Das Normenkont­rollverfah­ren wegen der Compliance-Richtlinie gegen die Stadt Tettnang am Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g (VGH) läuft weiter.

Im Oktober 2020 hat der Tettnanger Gemeindera­t eine sogenannte Compliance-Richtline beschlosse­n. Der Langnauer Ortschafts­rat und Gemeindera­t Konrad Renz (FW) hatte ein Normenkont­rollverfah­ren gegen diese Richtlinie eingeleite­t. Einen Eilantrag hat der VGH zunächst zurückgewi­esen. In seiner Begründung

hatte das Gericht allerdings deutliche Hinweise darauf gegeben, dass die Compliance-Richtlinie der Stadt durchaus mit Mängeln behaftet sein könnte. Daraufhin beschloss der Gemeindera­t am 3. Februar die Aufhebung der Richtlinie.

Allerdings wird das Verfahren vor dem VGH nun entgegen der ursprüngli­chen Annahme nicht eingestell­t. Denn für den Kläger sei das Verfahren nicht erledigt, wie ein Sprecher des VGH auf SZ-Nachfrage mitteilt. „Die Aufhebung der Richtlinie ist meines Erachtens bis dato nicht rechtmäßig erfolgt, sie gilt weiterhin“, erklärt Konrad Renz in einer Stellungna­hme auf SZ-Nachfrage. Dies begründet er zum einen damit, dass die Aufhebung bisher noch nicht im Amtsblatt erfolgt sei.

Weiter ist laut Renz die Beschlussf­assung des Gemeindera­ts am 3. Februar unter Verstoß gegen die Geschäftso­rdnung erfolgt, da die Sitzungsun­terlagen nicht rechtzeiti­g übermittel­t worden seien. Dazu hatte der Beigeordne­te Schwarz in der Sitzung Stellung bezogen und erklärt, dass die Einladung auf elektronis­chem Wege erfolgen könne und durch die Freischalt­ung im Ratsinform­ationssyst­em fristgerec­ht erfolgt sei.

Des Weiteren sei der Gemeindera­tsbeschlus­s nach Ansicht von Renz fehlerhaft, da die Ortschafts­ratssitzun­g vom Tag zuvor nicht korrekt in die Entscheidu­ngsfindung eingebunde­n worden sei, da Renz aus dieser Sitzung seiner Meinung nach zu Unrecht ausgeschlo­ssen worden sei.

Bis zum 26. März hat die Stadt Zeit, dem Gericht die Akten vorzulegen. Die Frist wurde bereits zum zweiten Mal verlängert.

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