Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Verfahren gegen die Stadt vor dem VGH läuft weiter
Konrad Renz hält Klage aufrecht – Compliance-Richtlinie ist aus seiner Sicht nicht korrekt aufgehoben
TETTNANG (lieg) - Das Normenkontrollverfahren wegen der Compliance-Richtlinie gegen die Stadt Tettnang am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) läuft weiter.
Im Oktober 2020 hat der Tettnanger Gemeinderat eine sogenannte Compliance-Richtline beschlossen. Der Langnauer Ortschaftsrat und Gemeinderat Konrad Renz (FW) hatte ein Normenkontrollverfahren gegen diese Richtlinie eingeleitet. Einen Eilantrag hat der VGH zunächst zurückgewiesen. In seiner Begründung
hatte das Gericht allerdings deutliche Hinweise darauf gegeben, dass die Compliance-Richtlinie der Stadt durchaus mit Mängeln behaftet sein könnte. Daraufhin beschloss der Gemeinderat am 3. Februar die Aufhebung der Richtlinie.
Allerdings wird das Verfahren vor dem VGH nun entgegen der ursprünglichen Annahme nicht eingestellt. Denn für den Kläger sei das Verfahren nicht erledigt, wie ein Sprecher des VGH auf SZ-Nachfrage mitteilt. „Die Aufhebung der Richtlinie ist meines Erachtens bis dato nicht rechtmäßig erfolgt, sie gilt weiterhin“, erklärt Konrad Renz in einer Stellungnahme auf SZ-Nachfrage. Dies begründet er zum einen damit, dass die Aufhebung bisher noch nicht im Amtsblatt erfolgt sei.
Weiter ist laut Renz die Beschlussfassung des Gemeinderats am 3. Februar unter Verstoß gegen die Geschäftsordnung erfolgt, da die Sitzungsunterlagen nicht rechtzeitig übermittelt worden seien. Dazu hatte der Beigeordnete Schwarz in der Sitzung Stellung bezogen und erklärt, dass die Einladung auf elektronischem Wege erfolgen könne und durch die Freischaltung im Ratsinformationssystem fristgerecht erfolgt sei.
Des Weiteren sei der Gemeinderatsbeschluss nach Ansicht von Renz fehlerhaft, da die Ortschaftsratssitzung vom Tag zuvor nicht korrekt in die Entscheidungsfindung eingebunden worden sei, da Renz aus dieser Sitzung seiner Meinung nach zu Unrecht ausgeschlossen worden sei.
Bis zum 26. März hat die Stadt Zeit, dem Gericht die Akten vorzulegen. Die Frist wurde bereits zum zweiten Mal verlängert.