Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Übern Oberstrich
Eisenmann will’s wissen“. So stand es auf einem Plakat der CDU-Spitzenkandidatin bei der Landtagswahl am Sonntag. Mittlerweile will sie gar nichts mehr wissen – zumindest von der Politik. Stattdessen wollte ein Leser wissen, ob die Kultusministerin da nicht einen Rechtschreibfehler begangen hatte. Es müsse doch „Eisenmann wills wissen“heißen, also ohne Apostroph.
Beim Thema Apostroph – einst auch Hochkomma oder Oberstrich genannt – nützt uns die Erinnerung an die Schulzeit nur noch bedingt. In unserer Grammatik stand klipp und klar: „1) Wir setzen nie einen Apostroph bei Präpositionen, die mit dem Artikel verschmolzen sind: ans, aufs, ins, beim, unterm, übern … 2) Der Apostroph steht für unterdrückte, normalerweise gesprochene Laute, zum Beispiel, wenn das von es ausfällt: Er hat’s, ist’s möglich …“Regel 1 von damals gilt im Standarddeutschen weiterhin. „Unter’m Strich kam die SPD bei der Wahl noch glimpflich davon“ist also falsch.
ewar der Apostroph gestattet – etwa im Fall Andrea’s Blumenladen, um die Verwechslung mit dem männlichen Vornamen Andreas zu vermeiden, obwohl das eigentlich auch durch die regelkonforme Schreibung Andreas’ möglich gewesen wäre.
Auch heute gibt es Fälle, bei denen der Apostroph zur Klärung beiträgt. Konstruieren wir als Beispiel einen Satz eines Grünen-Abgeordneten, in dem es um Gesundheitsminister Manfred Lucha geht: „Manne’s derzeitiges Problem ist das Impfmanagement.“Mannes ohne Apostroph wäre hier zunächst etwas verwirrend, weil das auch der Genitiv von Mann ist. Zudem geht nun Willi’s Würstchenbude durch, wenn im Unterschied zum englischen Vornamen Willis die Grundform des deutschen Vornamens betont werden soll – auch hier wäre aber Willis’ eine korrekte Lösung.