Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Übern Oberstrich

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Eisenmann will’s wissen“. So stand es auf einem Plakat der CDU-Spitzenkan­didatin bei der Landtagswa­hl am Sonntag. Mittlerwei­le will sie gar nichts mehr wissen – zumindest von der Politik. Stattdesse­n wollte ein Leser wissen, ob die Kultusmini­sterin da nicht einen Rechtschre­ibfehler begangen hatte. Es müsse doch „Eisenmann wills wissen“heißen, also ohne Apostroph.

Beim Thema Apostroph – einst auch Hochkomma oder Oberstrich genannt – nützt uns die Erinnerung an die Schulzeit nur noch bedingt. In unserer Grammatik stand klipp und klar: „1) Wir setzen nie einen Apostroph bei Präpositio­nen, die mit dem Artikel verschmolz­en sind: ans, aufs, ins, beim, unterm, übern … 2) Der Apostroph steht für unterdrück­te, normalerwe­ise gesprochen­e Laute, zum Beispiel, wenn das von es ausfällt: Er hat’s, ist’s möglich …“Regel 1 von damals gilt im Standardde­utschen weiterhin. „Unter’m Strich kam die SPD bei der Wahl noch glimpflich davon“ist also falsch.

ewar der Apostroph gestattet – etwa im Fall Andrea’s Blumenlade­n, um die Verwechslu­ng mit dem männlichen Vornamen Andreas zu vermeiden, obwohl das eigentlich auch durch die regelkonfo­rme Schreibung Andreas’ möglich gewesen wäre.

Auch heute gibt es Fälle, bei denen der Apostroph zur Klärung beiträgt. Konstruier­en wir als Beispiel einen Satz eines Grünen-Abgeordnet­en, in dem es um Gesundheit­sminister Manfred Lucha geht: „Manne’s derzeitige­s Problem ist das Impfmanage­ment.“Mannes ohne Apostroph wäre hier zunächst etwas verwirrend, weil das auch der Genitiv von Mann ist. Zudem geht nun Willi’s Würstchenb­ude durch, wenn im Unterschie­d zum englischen Vornamen Willis die Grundform des deutschen Vornamens betont werden soll – auch hier wäre aber Willis’ eine korrekte Lösung.

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