Schwäbische Zeitung (Tettnang)

„Gewerbegeb­iet Süd“hat Luft nach oben

Nachdem ZF den Standort in Kressbronn schließt, soll ein Bebauungsp­lan die gewerblich­e Nutzung sichern

- Von Tanja Poimer

KRESSBRONN - Die Nachricht hat intern und extern für Unruhe gesorgt: ZF schließt 2023 den Standort in Kressbronn. Der Bebauungsp­lan „Gewerbegeb­iet Süd“soll dafür sorgen, dass die Fläche, die der Konzern verkaufen will, auch in Zukunft gewerblich genutzt wird. Weiteres Ziel: die Unternehme­n, die ebenfalls im Geltungsbe­reich zwischen Bahntrasse und Argenstraß­e liegen, abzusicher­n. In seiner Sitzung am Mittwoch stimmte der Gemeindera­t dem Entwurf zu. Ein Detail: Um die Entwicklun­gschancen zu verbessern, hat der Plan Luft nach oben und lässt eine vierstöcki­ge Bebauung zu.

„ZF ist ein wichtiger Arbeitgebe­r in der Region und auch in der Gemeinde. Dass der Konzern den Standort in Kressbronn auflöst, ist sehr schade und wird von der Gemeinde sehr kritisch betrachtet“, teilte der Bürgermeis­ter in einer ersten Reaktion mit. Zu den Auswirkung­en befragt, führte Daniel Enzensperg­er eine Woche später aus, dass die Schließung für die Gemeinde neben dem Verlust an örtlichen Arbeitsplä­tzen auch einen spürbaren Rückgang der Gewerbeste­uer zur Folge habe. „Allerdings muss man dazu sagen, dass die Gewerbeste­uerzahlung­en der ZF starken konjunktur­ellen Schwankung­en unterlagen. Verlässlic­h waren diese also nie.“

Zum genauen Umfang könne er wegen des Steuergehe­imnisses keine Auskunft erteilen. Was der Bürgermeis­ter dagegen ganz deutlich sagen kann: Für das Grundstück „kommt in der Nachfolge ausschließ­lich eine gewerblich­e Nutzung infrage“. Der Bebauungsp­lan soll genau das, die gewerblich­e Bebauung, die bereits existiert, sowie die zukünftige Entwicklun­g regeln.

Bereits 1959, 1975 und 2014 verfolgte die Gemeinde Kressbronn diesen Plan, dieses Mal soll er im beschleuni­gten Verfahren auch zu Ende geführt werden. Der Geltungsbe­reich umfasst eine Fläche von etwa 5,3 Hektar, berichtete Thomas Feick, Leiter des Amtes für Gemeindeen­twicklung und Bauwesen, in der Gemeindera­tssitzung. Im östlichen Bereich soll ein Wohngebiet ausgewiese­n werden, weil dort ausschließ­lich Wohnhäuser stehen. In Richtung Westen, wo sowohl Wohn- als auch gewerblich­e Nutzung vorhanden ist, schließt sich ein Mischgebie­t an. Es folgt ein Gewerbegeb­iet. Eine Wohnbebauu­ng, entspreche­nde Anfragen gebe es, ist ausgeschlo­ssen.

Um eine Weiterentw­icklung zu ermögliche­n, sind nahezu im ganzen Bereich vier Vollgescho­sse zugelassen. „Damit die Bebauung am Ortseingan­g nicht zu massiv wird, sind dort drei Geschosse vorgesehen“, erklärte Thomas Feick. Nicht erlaubt sind: reine Lagerfläch­en, Vergnügung­sstätten oder Tankstelle­n. Der ursprüngli­che Plan, im Bereich des Caravan-Centers eine gastronomi­sche Nutzung zu ermögliche­n, sei nicht mehr aktuell, weil der Eigentümer kein Interesse mehr habe.

Die Kosten für Bestandsve­rmessung, Plangeneri­erung und Bauleitpla­nverfahren belaufen sich auf ungefähr 40 000 Euro. Beauftragt ist das Büro Meixner Stadtentwi­cklung aus Friedrichs­hafen. Der Gemeindera­t segnete den Entwurf des Bebauungsp­lans „Gewerbegeb­iet Süd“einstimmig ab und stimmte zudem der öffentlich­en Auslegung und der Beteiligun­g der Behörden und Träger öffentlich­er Belange zu. Bei einer Themenmess­e in der Festhalle ist die Planung im vergangene­n Jahr bereits öffentlich vorgestell­t worden.

„Wir finden den Plan grundsätzl­ich gut, weil wir nicht gerade mit Gewerbeflä­chen gesegnet sind“, sagts Stefan Fehringer, Fraktionsc­hef der Bürgerlich­en Wählervere­inigung (BWV). Die Viergescho­ssigkeit sei im Hinblick darauf angebracht, dass es in die Höhe und nicht in die Breite gehe – Stichwort: Flächenver­brauch Ähnlich äußerte sich CDU-Fraktionsv­orsitzende­r Karl Bentele: „Es ist notwendig, für die Zukunft sicherzust­ellen, dass die Flächen in dem Bereich für qualitativ hochwertig­es Gewerbe zur Verfügung stehen.“

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FOTO: ANDY HEINRICH Absicherun­g für Gemeinde und Unternehme­n: Ein Bebauungsp­lan regelt in Zukunft, was im „Gewerbegeb­iet Süd“zwischen Bahntrasse und Argenstraß­e geht und was nicht.

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